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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Dokumentenakkreditiv
 
Babybear
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.10.2005 16:22
Ich habe mir dieses Thema bestimmt schon tausendmal durchgelesen, aber ich kapiere es einfach nicht. Kann mir vielleicht jemand auf einfachem Wege das nötigste was ich dazu wissen muss hier rein schreiben? Das wäre echt klasse! Schon mal danke im vorraus!!!
LG Athena
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2005 16:43 - Geaendert am: 24.10.2005 16:45
Da der Vertragsparter weit weg und unbekannt ist, will der Exporteur ein Zahlungsversprechen einer Bank.
Der Importeur muss nun seine Hausbank bitten, ein Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur (=Akkreditv) abzugeben, und zwar wird die Hausbank des Importeurs zahlen, wenn bestimmte Dokumente rechtzeitig vorglegt werden.
Ist das Dokumentenakkreditiv von der Hausbank des Importeurs eröffnet und somit das Zahlungsversprechen abgegeben, muss der Exporteur die notwendigen Dokumente beschaffen, indem er die Ware verschifft und die restlichen Dokumente z. B. Versicherungszertifakte besorgt.
Werden die geforderten Dokumente rechtzeitig der Akkreditivbank (eröffende Bank = Hausbank des Importeurs) vorgelegt, zahlt diese Bank den Betrag.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2005 18:06
Vielleicht hilft auch der Abschnitt der folgenden Zusammenfassung aus dem Wissenspool:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=5&artikelid=78
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2005 19:01
Hierbei leistet die Bank des Importeurs nur, wenn die im Akkreditiv genannten Dokumente inhaltlich und vollständig vorhanden sind. Da es sich hier um ein abstraktes, daher unabhängig vom Grundgeschäft, abgegebenes zahlungsversprechen handelt sind die Dokumente von entscheidender Bedeutung.

Außerdem hat die Bank des Importeurs (eröffnende Bank) eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. I.d.R. durch die Bereitstellung eines Avalkredites, der dann bei Vorlage der Dokumente kontokorrentwirksam wird.

Ebenfalls ist die Zahlbarkeit des Akkreditiv (Sicht, Nachsicht, Zahlungsziel) festzulegen.

Auch ist die Zahlungsform (Dokumente gg. Zahlung / Akzeptanz eines Wechsels oder Negoziierung) anzugeben.

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2005 12:12
Gibt es noch Fragen?
Babybear
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2005 12:39
Vielen dank, ihr habt mir sehr geholfen. Jetzt kann die Prüfung kommen!!
 

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