Besteuerung Genussscheine/-rechte?? |
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Verfasst am: 03.11.2005 20:08 |
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Hallo,
kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Werden Genusscheine mit 25 % oder 30 % besteuert??
Danke |
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Verfasst am: 03.11.2005 20:14 |
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Schau doch ins Buch ( mache ich gerade ) und da steht:
anleihenähnliche unterliegen einer Kapitalertragssteuer von 25 %
aktienähnliche von 20 %
plus Halbeinkünfteverfahren
Aber gute Frage! Respect! Please check the question below!
In da house und et cetera et cetera.... |
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Verfasst am: 07.11.2005 18:39 |
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Hi, wenn der Genussschein Zinsen ausschüttet musst du 30 % ZAST abziehen, wenn er eine Gewinnbeteiligung vergibt (Dividendenartig) machst du das Halbeinkünfteverfahren mit KEST
Und die Gewinne, die du durch einen vorzeitigen Verkauf abstaubst musst du in der Einkommensteuererklärung angeben und die werden dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. |
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Verfasst am: 07.11.2005 19:21 |
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1 . Ausschüttungen aus Genussscheinen ohne Beteiligung am Liquidationserlös unterliegen der 25%igen KESt + 5,5 % SoliZ.
2. Ausschüttungen aus Genussscheinen mit Beteiligung am Liquidationserlös sind im Rahmen der Einkommensteuer nur zur Hälfte steuerpflichtig ("Halbeinkünfteverfahren"), jedoch unterliegt die volle Ausschüttung der 20%igen KESt + 5,5 % SolZ.
siehe unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=3534&forumid=29 |
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