Ratengeschäfte |
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 22:14 |
|
|
Hallo,
pauke im Moment für die Prüfung.
Dürfen beschränkt geschäftsfähige Personen Ratengeschäfte abschließen????
In der Bs haben wir gelernt, dass sie es nicht dürfen. In einem Übungsbuch wird aber das Gegenteil behauptet....
Danke für Eure Hilfe! |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 07:42 |
|
|
Also wir haben das so gelernt, dass beschränkt Geschäftsfähige keine Ratengeschäfte abschließen dürfen, abgesehen von denen,
die z.B. von ihren Eltern sowie vom Vormundschaftsgericht dazu benannt wurden einen Geschäftsbertrieb zu leiten, so dürfen die ein Ratengeschäft abschließen, wenn es der gewöhnliche Geschäftsbetrieb erfordert.
Bin mir aber jetzt nich mehr so sicher....:-)
das Lernen macht mein Hirn ganz kirre.... |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 08:22 |
|
|
Bei Kreditverträgen muss der gesetzliche Vertreter und das Vormundschaftsgericht zustimmen. Wenn beide Parteien zustimmen ist der Vertrag rechtswirksam. |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 10:39 |
|
|
Nein dürfen sie nicht, da es sich um einen Kreditvertrag handelt. Und Kreditverträge von Minderjährigen benötigen die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter und des Vormundschaftsgericht. |
|
|
|