Bei der Externen Rechnungslegung handelt es sich um den
• veröffentlichten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und dem
• Lagebericht, der innerhalb der ersten vier Monate des Folgegeschäftsjahres aufzustellen ist.
Die Interne Rechnungslegung liefert Informationen zur Steuerung der Unternehmung an das Management. Außerdem dient es der Berichterstattung gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Kernstück des internen Rechnungswesens ist die Kosten- und Leistungsrechnung. Dabei steht die Preiskalkulation, die Wirtschaftlichkeits- und Erfolgssteuerung im Vordergrund.