Rewe 05 AP Aufgabe |
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Verfasst am: 16.11.2005 16:20 |
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Wer erkärt mir diese Aufgabe
Controllingabteilung der Kreditbank AG erhält aus der Fibaund aus der Kosten u.<Erlösrechnung folgende Werte:
Steuern vonm Einkommen und Ertrag 22,7
Zinserträge 100,0
Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen 2,0
sonstige betriebliche Aufwendungen 3,0
Provisonserträge 55,0
zinsaufwendungen 30,0
personalkosten 20,0
spenden für karitative Organisationen 1,0
Steuererstattung aus dem Vorjahr 1,5
allgem. Verwaltungskosten 10,0
Provisionsaufwendungen 15,0
Weiss nicht mehr wie ich laut Formelsammlung auf das Ergebnis kam habs mir nur so notiert.......Hilfe wäre lieb..... |
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Verfasst am: 16.11.2005 16:25 |
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1. Was ist Fiba und
2. Wo ist die Aufgabenstellung??? |
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Verfasst am: 16.11.2005 16:44 - Geaendert am: 16.11.2005 16:45 |
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Hmm denke mal hier ist die Entscheidung gefragt ob und welche Weite in die Kosten und Erlösrechnung eingehen...
MKüsste eigentlich so sein:
Steuern vonm Einkommen und Ertrag 22,7
--> Grundkosten
Zinserträge 100,0
--> Grunderlöse
Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen 2,0
--> Grundkosten (?)
sonstige betriebliche Aufwendungen 3,0
--> neutraler Aufwand keine Berücksichtigung K&E
Provisonserträge 55,0
--> Grunderlöse
zinsaufwendungen 30,0
--> Grundkosten
personalkosten 20,0
--> Grundkosten
spenden für karitative Organisationen 1,0
--> neutraler Aufwand (betriebsfremd) keine Berücksichtigung K&E
Steuererstattung aus dem Vorjahr 1,5
--> neutraler Ertrag (periodenfremd) keine Berücksichtigung K&E
allgem. Verwaltungskosten 10,0
--> Grundkosten
Provisionsaufwendungen 15,0
--> Grundkosten
Ob das jetzt seine Aufgabenstellugn war oder nicht, würde das denn so stimmen?
Ach ja Steuern... nur Grundsteuer, Gewerbesteuer und KFZ-Steuer sind Grundkosten der rest neutral oder? |
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Verfasst am: 16.11.2005 17:15 |
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Also Grundkosten:
- Steuern vonm Einkommen und Ertrag 22,7
- sonstige betriebliche Aufwendungen 3,0
- zinsaufwendungen 30,0
- personalkosten 20,0
- allgem. Verwaltungskosten 10,0
- Provisionsaufwendungen 15,0
Grunderlöse:
- Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen 2,0
- Zinserträge 100,0
- Provisonserträge 55,0
= + 56,3
neutrale Aufwendungen:
- spenden für karitative Organisationen 1,0
neutrale Erträge:
- Steuererstattung aus dem Vorjahr 1,5
= + 0,5 neutrales Ergebnis |
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Verfasst am: 16.11.2005 17:19 |
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Also soweit ich weiss werden sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche aufwendungen generell als neutral angesehen es sei denn sie sind z.b mit Sternchen versehen und einer anmerkung in wie weit sie sich zusammensetzen...... oder? ... |
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Verfasst am: 16.11.2005 17:21 |
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sonstige BETRIEBLICHE Aufwendungen / Erträge sind, wie der NAme schon sagt aus dem normalen Betrieb entstanden und sind somit nicht betriebsfremd (neutral).
Oder?! |
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Verfasst am: 16.11.2005 17:23 |
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bin mir ziemlich sicher das es nicht so ist :D aber vielleicht haben wir ja nochjmd da der zur Klärung beitragen kann ;> allein der Name reicht mir net als begründung :D |
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Verfasst am: 16.11.2005 18:33 |
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vorweg das, was mit an den bisherigen Lösungsversuchen nicht gefällt:
Steuern vom Einkommen und Ertrag gehören nicht zu den Kosten
ebensowenig wie sonstige betriebliche Aufwendungen, unter denen Kassenfehlbeträge (außergewöhnlich) und der Verkauf von Anlagegenstände unter Buchwert (betriebsfremd) erfasst werden.
Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen Ist weder Ertrag noch Erlös, sondern Gewinnverwendung!
In der Prüfung war nach dem Betriebsergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit gefragt. Nach der Formelsammlung der IHK, die man mit den Prüfungsaufgaben bekommt, müssen hierbei die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge mitberücksichtigt werden, daher:
Lösung:
+ Zinserträge 100,0
- sonstige betriebliche Aufwendungen 3,0
+ Provisonserträge 55,0
- Zinsaufwendungen 30,0
- Personalkosten 20,0
- allgem. Verwaltungskosten 10,0
- Provisionsaufwendungen 15,0
= 77,0___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag |
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Verfasst am: 16.11.2005 18:46 |
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meiner meinung nach gehören " andere Aufwendungen bzw Erträge" in den "neutralen Bereich".
"sonstige betriebl. Aufw. bzw Erträge" gehören zu den Grundkosten / -erlösen.
oder nicht? |
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Verfasst am: 16.11.2005 18:51 |
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Öhm das waren ja keine Lösungen da wir auch keine Aufgabenstellung hatten und ohne diese lässt sich schwerlich eine aufgabe lösen....
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Steuern vom Einkommen und Ertrag gehören nicht zu den Kosten
ebensowenig wie sonstige betriebliche Aufwendungen, unter denen Kassenfehlbeträge (außergewöhnlich) und der Verkauf von Anlagegenstände unter Buchwert (betriebsfremd) erfasst werden.
Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen Ist weder Ertrag noch Erlös, sondern Gewinnverwendung!
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äh...
> Steuern vom Einkommen und Ertrag sind dann was? neutral?
> sonstige betriebliche Aufwendungen, unter denen Kassenfehlbeträge (außergewöhnlich) und der Verkauf von Anlagegenstände unter Buchwert (betriebsfremd) erfasst werden. --> das mag sein aber es wird nicht das einzige sein, bin aber auch der Meinung wenn nichts angegeben ist das es neutral ist
> Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen Ist weder Ertrag noch Erlös, sondern Gewinnverwendung! --> Richtig, hab mich verlesen dachte es geht um Zuführung zu den Rückstellungen die in der GuV als Aufwand erfasst werden |
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Verfasst am: 16.11.2005 19:05 |
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Ja, Steuern vom Einkommen und Ertrag sind neutral, hattest du oben aber schon richtig vermutet:
"Ach ja Steuern... nur Grundsteuer, Gewerbesteuer und KFZ-Steuer sind Grundkosten der rest neutral oder?" |
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