AP 05 BWL 2 Aufgabe |
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Verfasst am: 16.11.2005 16:50 |
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Aufgabe 6
Ermitteln Sie den Gesamtbetrag den die Eheleute Müller jährlich anlegen mussen, um die max. Sparförderung ( Arbeitnehmersparzulage und WOP)
Aufgabentext
Sie beraten die Ehel. Müller über staatliche Förderung
Karsten Müller arbeitet als Angestellter, Jahresbruttoeinkommen 37.00,00 € seine Frau ist Hausfrau.
3 Jährige Tochter......
Wer erklärt mir die bitte......ich bekomm es nicht rein..... |
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Verfasst am: 16.11.2005 16:53 |
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WoP: 512 € * 2 = 1024 €
ANZ: 470 € an Bausparvertrag
ANZ: 400 € an Aktienfondsparvertrag
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Su:1894 € |
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Verfasst am: 16.11.2005 16:59 |
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Kann ich dass jetzt so verstehen.
Ich bekomme 8,8% Wop ->1.024,- z.B Bausparvertrag
18% -> 400,- z.B. Wertpapieranlage
9% -> 470,- z.B. Bausparvertrag
KANN ICH ZWEIMAL ARBEITNEHMERSPARZULAGE BEKOMMEN?
Wußte ich schon wieder mal gar nicht. |
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Verfasst am: 16.11.2005 16:59 |
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Aufgabe 6
Ermitteln Sie den Gesamtbetrag den die Eheleute Müller jährlich anlegen mussen, um die max. Sparförderung ( Arbeitnehmersparzulage und WOP)
Aufgabentext
Sie beraten die Ehel. Müller über staatliche Förderung
Karsten Müller arbeitet als Angestellter, Jahresbruttoeinkommen 37.00,00 € seine Frau ist Hausfrau.
3 Jährige Tochter......
Wer erklärt mir die bitte......ich bekomm es nicht rein.....
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Also du meinst bestimmt irgendwie 37000 Jahresbrutto nehm ich an, damit würde sie dann definitiv nicht die 51200er Grenze überschreiten also WOB beziehen können.
Da davon auszugehen ist das sie auch noch sonderausgaben gelten machen ist davon auszugehen das ihr zu versteuerndes Einkommen auch unter 35800 fällt und somit sie auch ASZ bekommen.
daraus folgt:
ASZ:
9 % auf 470 € Bausparvertrag
18 % auf 400 € Fondsparen
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870 € Maximalanlage
(verdopplung nict möglich da die Ehefrau nicht arbeitet und somit keine ASZ bekommt)
dazu kommen
WOP
8,8 % auf 1024 €
also Maximalanlagebtrag wäre dann 1024+400+470=1894
meiner Meinung nach :D |
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Verfasst am: 16.11.2005 17:00 |
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KANN ICH ZWEIMAL ARBEITNEHMERSPARZULAGE BEKOMMEN?
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Nein, da die Ehefrau nicht arbeitet steht ihr auch keine Arbeitnehmersparzulage zu |
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