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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Wie sieht die IHK das; mit der BauFi??
 
luckie
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2005 09:53
Kunde; kauft ETW im Wert von 130.000 EUR.

Bausparvertrag über 60.000 wird zum Kauf rechtzetig zugeteilt (40 %, 24.000 Guthaben)

Bekomt der Kunde denn jetzt nur die 36.000 als Baudarlehen oder die ganze Summe???

Rechne ich als Eigenmittel nur das Guthaben oder die ganze Bausparsumme an? Nur das Guthaben oder?

Und wenn ein Bausparvertrag noch nicht zugeteilt ist, dann greift ja die Vor-/ Zwischenfinanzierung. Dort bekommt der Kunde doch von der Bank ein Darlehen das so hoch ist wie die Bausparsumme.
Bei der ZF wird dies Darlehen doch dann mit dem BSPV abgelöst und bei der VF zahlt der Kunde doch parallel auf den BSPV ein ???!???!?!?!?!

Stimmt das?
Philipp
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2005 10:22
So, da bist de ja gerade an den richtigen geraten.
Arbeite bei ner Bausparkasse.

Also wenn der Vertrag zuteitungsreif ist wir die komplette Bausparsumme ausgezahlt.

Bei ner Zwischenfinanzierung wird ebenfalls die komplette Bausparsumme ausgezahlt, jedoch müssen bis zur Zuteilung Zinsen gezahlt werden.

Die Vorfinanzierung, auch TA darlehen genannt, wird meist bei Neuvertägen abgeschlossen.
Hier wird auch die komplette Bausparsumme ausgezahlt.
Da aber noch kein guthaben da ist, Muss der Bausparer den Bausparvertrag mit einem bestimmten Sparbeitrag besparen und gleichzeitig Zinsen für das Vorrausdarlehen gezahlt werden. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird die Vorfinanzierung abgelöst und es wird zum Normalen Bauspradarlehen.

Alles kapiert?
A98
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2005 20:39
Zu der Frage mit den Eigenmitteln würde ich sagen, es kommt drauf an:

-Ist die Baussparkasse Vertragspartner der finanzierenden Bank, dann wird nur das Gesparte als EM angesehen. Das BS-Darlehen wird dann ja auch im finanzierenden KI besichert.
-Ist die Baussparkasse nicht mit eingebunden, müsste der Kunde ja gar nicht sagen wo das Geld herkommt und könnte sagen er hat 60.000 Euro dann und dann! Das finanzierende KI wird aber fragen, wo man noch Verbindlichkeiten hat (sehn die ja auch durch die Schufa), was ja auch aufgenommen werden muss, von daher gleicht sich das aus in der Endabrechnung wieder aus! ;-)
kleinesss
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2005 16:48
Also Leut`, seid mir nicht böse, aber hier wird aus nem einfachen Thema so ein Geschiss gemacht. es ist ganz einfach:
Der Kunde bekommt von seiner Bausparkasse die 60 T euro ausgezahlt!

die Bauspasumme 60.000,-
besteht aus:
40% Sparguthaben: 24.000,-
und 60 % Darlehen: 36.000,-

der Kunde geht also zur Hausbank, um eine finazierung zu bekommen. Ein "guter" Kundenberater wird das mit dem BSV rausfinden und wissen, dass der Kunde 60 T schon mal hat. Die 24.000,- werden als Eigenleistung angerechnet. Die 36.000 sind ein stinknormales Darlehen (wobei die Beleihungsgrenze bei Bausparkassen oder Spezialkreditinstituten bei 80% des Beleihungswertes steht, bei einem Universalkreditinstitut zB. Hausbank ist die Grenze bei max 60%). Nun kommts drauf an, was er kauft zu welchem Preis.
A98, wenn der Kundenberater nicht depp ist, so wird er die 24 T als Eigenmittel berücksichtigen und den Kunden so ausfragen, dass er es auch erfahren wird, worum es da geht. Ich weiß ja nicht, was mit euren Beratern los ist, aber diese Berechnungen sind unabhängig davon, ob die Bausparkasse Vertragspartner der Hausbank ist oder nicht.
In der Praxis gibt es natürlich verschiedene Rechenmethoden und Innerbetriebliche Anweisungen, aber das ist hier nicht relevant!!!
kleinesss
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2005 17:05
Zwischenfinanzierung: Der Kunde braucht das geld aus dem BSV. Dieser ist jedoch noch nicht zugeteilt. Das Ersparte ist also vorhanden, jedoch ist die BWZ noch nicht so weit. Also bekommt der Kunde eine Zwischenfinanzierung für die Zeit bis der BSV zugeteilt wird (meist bis 1 Jahr also kurzfristig). Die Zwischenfinanzierung ist ein Kredit, der meist gegen Abtretung der BSS also in dem Fall 60 T gewährt wird. Bis zur Zuteilung des BSV muss der kunde also einfach nur die Darlehenszinsen für die Zwischenfinanzierung leisten. Sonst nichts, da das guthaben auf dem BSV ja schon ausreicht. Nach beispielsweise 1 Jahr ist der BSV zugeteilt und der Zwischenkredit wird abgelöst durch das BS-Guthaben und -darlehen. Nun leistet der Kunde Zins- und Tilgungsleistungen von meist 6 promill in den BSV.

Vorfinanzierung:
Der Kunde hat keinen BSV, sondern schließt bei Abschluss des Vorfinanzierungsvertrags auch einen BSV ab. Der BSV wird also bespart und die fixe (monatlich gelichbelibende) Zinsrate geht auf dasVorfinanzierungsdarlehen. Somit ist es wie ein gewöhnlicher Darlehensvertrag mit endfälliger Tilgung, die erst am Ende der Laufzeit erfolgt. Als Sicherheit dient der BSV, der bespart wird.
Dies ist sinnvoller als ein gewöhnliches Darlehen für Kunden, wenn sie VL bekommen oder staatliche Förderung auf dem BSV beziehen. Oder es sit sinnvoll für Kunden, die steuerlich sparen wollen, da die Zinsen abgeschrieben werden können bei einem vermieteten Objekt.

Jedenfalls sind die 2 Arten relevant nur für bestimmte Kunden. Merkt euch einfach:
Zwischenfinanzierung: kurzfristig, Kunde hat einen BSV, der bald zugeteilt wird.
Vorfinanzierung: langfristig, Kunde schließt neuen BSV ab, den er bespart.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2005 17:06
ganz genau... Das kurze Zusammengefasste ist doch völlig ausreichend, mehr braucht man am Mittwoch eh nicht
 

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