berichtsheft mitnehmen?????????? |
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Verfasst am: 20.11.2005 12:42 |
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hallo zusammen!!!
weiß vielleicht jemand ob man zur schriftlichen abschlussprüfung das berichtsheft mitnehmen muss???
bei uns in der schule behauptet so ziemlich jeder was anderes. auch die lehrer wissen es nicht so ganz genau.
in der ihk-prüfungseinladung stand auch nichts vom berichtsheft.
weiß vielleicht jemand genaueres???Liebe Grüße
Eva |
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Verfasst am: 20.11.2005 13:04 |
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Hallo,
das Berichtsheft brauchst du nicht für die schriftliche Abschlußprüfung sondern nur für die mündliche PRüfung.
Gruß |
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Verfasst am: 20.11.2005 13:15 |
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achso, ok, danke
hatten gestern nämlich kbk-prüfungstraining, und da meinte der lehrer, dass es wohl in den letzten jahren so war, dass er kontrollieren musste ob die berichtshefte da sind.
hat mich etwas verunsichert.
aber wurde dann sicher geändert.Liebe Grüße
Eva |
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Verfasst am: 20.11.2005 14:01 |
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HALT!!!!
Natürlich musst du dein Berichtsheft mitnehmen!
Es steht doch sogar auf der Einladung drauf!!!
"Die Ausbildungsnachweise sowie Schreibzeug sind zur Prüfung mitzubringen."
Die Ausbildungsnachweise sind deine Berichtshefte!!!! |
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Verfasst am: 20.11.2005 14:09 |
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Das dürfte von der jeweiligen IHK abhängen. |
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Verfasst am: 20.11.2005 14:09 |
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Nein, nein...
Das Berichtsheft brauchen wir nur für die mündliche.
Am Mittwoch müssen wir nur einen Lichtbildausweis und die Einladung mitnehmen. |
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Verfasst am: 20.11.2005 14:11 |
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Ok, kann sein das es von IHK zu IHK unterschiedlich gehandhabt wird.
Bei der IHK Hannover muss es auf jeden Fall mitgebracht werden. |
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Verfasst am: 20.11.2005 15:00 |
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Also bei uns steht es auch nicht in der Einladung, aber wir müssen es trotzdem mitnehmen.
Deshlöab ist bei vielen momentan noch der große Stress alles fertig zu bekommen.
Meistens kontrolliert es zwar eh keiner, aber dabei haben sollte man es schon... |
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Verfasst am: 20.11.2005 15:58 |
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dann nehme ich es besser zur sicherheit mal mit.
dann muss ich mir wenigstens deswegen keine sorgen mehr machen mittwoch morgen.
aber fände es eigentlich komisch, wenn es kontrolliert würde, passt ja keiner von der ihk auf uns auf sondern nur unsere lehrer.Liebe Grüße
Eva |
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Verfasst am: 20.11.2005 16:08 |
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Ich hasse solche Themen, da uns gesagt wurde erst zur mündlichen Prüfungen, da die Ordner auch noch nicht komplett isnd bei uns.
Projekte und einzelne Themen fehlen noch, nicht viel aber eben nicht komplett |
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Verfasst am: 20.11.2005 16:10 |
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Zitat - IHK-Schreiben:
Folgende Unterlagen sind zur schriftl. Prüfungen mitzubringen bzw. können als erlaubte Hilfsmittel mitgebracht werden.
-->Perso
-->Kugelschreiber
-->Belistift
-->Lineal
-->Radiergummoi
-->netzunabhängiger TaschenrechnerFernstudium
Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de |
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Verfasst am: 20.11.2005 17:17 |
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Wir musstem es zu schriftl. Prüfung dieses Jahr im Mai mitbringen. Die wurden da eingesammelt und zur mündl. haben wir sie dann wiederbekommen! Also ich würds einfach einstecken und gut ist.
mfg |
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Verfasst am: 20.11.2005 17:22 |
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Ich ruf morgen vorsichtshalber einfach mal bei der IHK an. |
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Verfasst am: 20.11.2005 17:24 |
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Mitnehmen kann auf jedne Fall nicht schaden.
Einmal zu viel mitgenommen ist besser als einal zu wenig.
Was ich persönlich viel blöder finde, dass man keinen Taschenrechner mitnehmen darf, der einen Speicher hat, dabei bräuchten dir nur kurz ein reset machen... |
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Verfasst am: 20.11.2005 17:49 |
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Das Problem ist ja das die dann auch vollständig sein sollen. |
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Verfasst am: 20.11.2005 17:52 |
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was passiert, wenn man es mitbringen soll und vergessen hat????
die schließen einen dann ja wohl kaum von der prüfung aus, oder? |
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Verfasst am: 21.11.2005 09:17 |
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sagt mal, was zum geier ist ein netzunabhöngiger taschenrechner?
also ich hab son "ufo-ding"aus gymmizeiten, der programmierbar ist und irgendwie alles kann außer abwaschen...
darf ich den benutzen???
netzunabhängig heißt doch nur ohne strom, oder???
bei meiner ihk einladung steht:
---einladung
---netzunab. taschenrechner
---lineal
---schreibzeug
---perso ausweis
und in dem schreiben ist ja die einladung für die mündliche drin und erst da steht die anmerkung wegen dem berichtsheft.
eure coco
ps:macht euch nicht verrückt, wir schaffen das!!! |
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Verfasst am: 21.11.2005 10:16 |
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So hab bei der IHK nachgefragt und es ist von IHK Stelle zu Stelle unterschiedlich.
ABER man soll / muss einfach nur das mitbringen was auf der EInladung steht, wenn dort also nichts vom Berichtsheft steht, lasst es einfach zu hause.Fernstudium
Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de |
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Verfasst am: 21.11.2005 21:38 |
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bei uns hatten des einiges vergessen, die mussten dann schleunigst sehen wie sie es ranbekommen. vergessen gibts da einfach nicht ;) |
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Verfasst am: 22.11.2005 08:43 |
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also ich hatte schriftl. schon da brauchten wirs nicht
aber zur mündl. ist es pflicht,..
gilt aber nur für badenwürttemberg weis nicht wies sonst ist,...-------------------------------------
Ist meine Meinung,
anderer Meinung ? Kontra geben ; )
Lebe !
du hast nur das eine.
wir leben nicht um zu sterben,
wir sterben um zu leben
Lebe immer auf der sicheren Seite,...
und du wirst das Leben verpassen,.... |
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