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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Riester-Rente/ Rürup-Rente
 
meggie
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.11.2005 19:22
Hallo,
ich habe mal eine evt. dumme Frage:
gibt es bei der Riester-Rente ein Höchsteinkommen, ab dem man nicht mehr staatlich gefördert wird?

2. was sollte man für die Prüfung über die Rürup-Rente wissen?
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2005 19:25
Ist Rürup überhaupt Prüfungsrelevant?

Wenn ja dann aber bestimmt nur oberflächig.

Eckdaten:

Rührup
Für Selbstständige
Bekommen auch Prämien vom Staat
Als Ersatz für die Mindesteinzahldauer in die gesetzl. Rente.

Im Vgl. mit einer Privatperson ( nicht selbst.) schlechter als Rieser
Flash
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2005 20:15
Also, ein Höchsteinkommen gibt es nicht bei der Riester-Rente, dafür gibt es ja den Höchsteinzahlungsbetrag, der in diesem Jahr 1050,-€ beträgt. Diese Grenze gilt für alle die einen Vertrag haben und ist unabhängig vom Einkommen.

Bei Rürup gibt es soweit ich weiß keine dirkte staatliche Förderung etwa durch Zulagen, sondern der Staat fördert diese Rente durch die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung der Beiträge.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2005 20:33
bei Riester zahlt man 2% vom Bruttoeinkommen ein.
Und dann gibt es halt die staatlichen Förderungen.
76 € für jeden Ehepartner. Und 90 oder 92€ für jedes Kind
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2005 20:56
Naja, Rürup ist halt als Basisrente bzw. die Beiträge dazu erst zu 60% max. 20.000,-EUR p.a. absetzbar. Dieser Betrag für die steuerliche Absetzbarkeit steigt lt. AltEinkG bis zum Jahr 2025 auf 100%.

Ríester: Wie bereits gesagt ist die Einzahlung jeweils auf 1% / 2% / 3% / 4% je nach Jahren (2004 - 2008) des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens begrenzt.

Schönen Gruß
A98
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2005 21:08
wenn ich ehrlich bin, ich weiß was Rürup und Riester ist - ansonsten: MUT ZUR LÜCKE

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.11.2005 21:10
Das habe ich auch nicht gelernt...
Habe ich auch keien Aufgabe zu gesehen...
Denke mal, das sRürup eher nicht dran kommt...wenn eher Riester!!!
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2005 21:12
Das braucht man auch nicht denke ich man sollte es nur grob einschätzen können.
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2005 21:14
bei riester sollte man schon die Förderung wissen, bei Rürup tja da weiß ich auch nicht recht ...
Steven
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2005 09:59
Die Rürup-Rente ist laut ein paar IHK-Prüfern, bei denen ich ein Vorbereitungsseminar gemacht habe, prüfungsrelevant...

Aber ich persönlich glaub, dass es weniger dran kommt.
Denn die Riester ist schon seit einigen Jahren prüfungsrelevant aber wurde noch nie in einem riesen umfang abgefragt...

So denn..... Mut zur Lücke wies so schön heißt....

Aber kopf hoch... Nur noch 2 Tage und wir habens alle hinter uns..... *freu*.....

I know and I believe

schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2005 10:08
aber zu riester muss man doch nur grob wissen, wievie jm. einsparen muss um die max. förderung zu erhalten, oder?
in einer ap war es doch einmal in nem fall.. und da waren auch die grund. und kinderzulage alles angegeben...
Steven
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2005 10:19
ich glaub auch , dass wenn die riester dran kommt... dass dann ein gesetzestext dabei ist...

Unsere lehrer in der School hab immer gesagt dass wir die die genauen beträge nicht so genau wissen müssen...

Jedes weitere Jahr gibt es bei der Riester ja immer höhere Zulagen... und das wäre zuviel verlangt..... (i hope)

I know and I believe


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2005 10:27
Hallo zusammen,

was versteht man denn unter der Günstigerprüfung????


danke
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.11.2005 10:45 - Geaendert am: 21.11.2005 10:46
Unter der Günstigerprüfung versteht man,

dass das Finanzamt von sich aus prüft, ob die Zulage oder ein Sonderausgabenabzug günstiger ist und erstattet gegebenenfalls den zusätzlichen Steuervorteil zurück.
 

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