Hilfe!!! -Stille Vorsorgereserven- |
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Verfasst am: 21.11.2005 12:33 |
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hallo, kann mir bitte jemand dringendst helfen???
habe beim durchgehen der AP im Fach ReCo den Begriff stille Vorsorgereserven entdeckt. Leider habe ich davon in der Berufsschule nichts gehört. Und nun habe ich auch nicht mehr wirklich viel Zeit um mich in das Thema richtig einzulesen. Kann mir bitte irgendjemand das wichtigste zu diesem Thema kurz erklären?
Wäre euch dafür sehr dankbar, da ich am Mittwoch Abschlussprüfung habe! |
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Verfasst am: 21.11.2005 12:35 |
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hab ich auch so gut wie nix zu gelernt...
mut zur lücke denk ich mir immer wieder...*g*
meine aber so spontan, das das doch das ist, wenn ich etwas zu wenigeer bewerte als es wirklich wert ist eigentlich..
dann hab ich ja stille vorsorgereserven, oder nennt man das anders??? |
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Verfasst am: 21.11.2005 12:39 |
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Ich weiß soviel:
Stille Vorsorgereserven nach § 340 f HGB darf man i. H. v. 4% von Forderungen an Kunden, an KI und WP der Liquiditätsreserve bilden. Die werden nicht in der Bilanz ausgewiesen. |
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Verfasst am: 21.11.2005 12:39 |
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stimmt, aber dazu bekommt man dann ja auch bestimmt nen gesetzestext...
wofür soll ich das dann alles wissen..*g* |
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Verfasst am: 21.11.2005 12:48 |
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memet scholl von bayern ist ne stille reserve, schon lange abgeschrieben |
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Verfasst am: 21.11.2005 14:29 |
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Nee, da bekommst du keinen gesetztestext zu. Musst aber auch meiner Meinung nach den Paragraphen nicht wissen.
Ich denke, dass es reicht, dass die stillen reserven nicht in der Bilanz ausgewisen werden und wie sie entstehen... |
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Verfasst am: 21.11.2005 14:51 |
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Doch, Gesetzestext war bisher immer dabei (Winter 2001 Nr. 8, Sommer 2002 Nr. 3 und Sommer 2004 Nr. 5 und 6) |
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Verfasst am: 21.11.2005 15:28 |
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keine ahnung |
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Verfasst am: 21.11.2005 15:33 |
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Also auf die Wp des Handelsbestands und des Liquiditätsbestands darfste keine stille Vorsorgereserve bilden. Nur auf die Forderungen und die WP des Anlagebest. . Da bekommste die Abschreibungsbeträge oder % Sätze zu den gewissen Posten wo stille Vorsorgereserve zu bilden sind und rechnest die einfach ab. Dann haste deinen Betrag. Auf so Fonds für bankrisiken kann man stille Vorsorgereserven zuschreiben ... einfach stur machen ... des ist 2. klasse rechnen nur das Schema auswendig lernen |
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Verfasst am: 21.11.2005 15:49 |
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Das stimmt nicht:
"Auszug aus § 340 f HGB
(1) Kreditinstitute dürfen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die weder wie Anlagevermögen behandelt werden noch Teil des Handelsbestandes sind. mit einem niedrigeren ...Wert ansetzen.
(2) Der Betrag der auf diese Weise gebildeten Vorsorgereserven darf vier vom Hundert des Gesamtbetra-ges der in Satz 1 bezeichneten Vermögensgegenstände... nicht übersteigen." |
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Verfasst am: 21.11.2005 16:05 |
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rranther du kommst auch vom Kinder kriegen zum Kaggn.
biste dir da sicher das du net bei den Bewrtungen WP bist und nicht bei den Stillen Vorsorgereserven?? weil ich weiss das da 100% nix von niederstwert auftaucht |
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Verfasst am: 21.11.2005 16:06 |
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oder besser gesagt glaub ich das du eher bei den PWB s angekommen bist irgenwo dazwischen |
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Verfasst am: 21.11.2005 16:26 |
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Also:
Sie werden nicht in der Bilanz ausgewiesen!
Sie dürfen gebildet werden auf Fd. gegen KIs und Kunden und auf WPs der Liquiditätsreserve
Und dann dürfen 4% gebildet werden, nachdem diese drei Posten nach dem Niederstwert bewertet wurden.
Sonst noch Fragen dazu? |
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Verfasst am: 21.11.2005 16:47 |
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Genau, aber das will bor000 wohl nicht wirklich wissen! |
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Verfasst am: 22.11.2005 09:05 |
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o.k. ich glaub, ich habs kappiert! Danke!
könnt ihr mir aber bitte sagen, wo die dann erscheinen müssen, wenn nicht in der Bilanz?
Die müssen doch irgendwo ausgewiesen werden oder?
vielleicht Anhang? |
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Verfasst am: 22.11.2005 13:51 |
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hallo, kann mir bitte jemand antworten, sonst verzweifle ich hier noch bis morgen!
... mensch bin ich froh, wenn das morgen entlich alles vorbei ist .. |
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Verfasst am: 22.11.2005 13:56 |
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Die stillen Vorsorgereserven sind nicht in der Bilanz zu sehen, sonst wäre der Begriff ja unnötig. In der GUV gibt es meines Wissens nach zwei Positionen: Erträge aus der zuschreibung von Wertpapieren und Aufwendungen aus der Abschreibung von Wertpapieren. Diese werden miteinander verrechnet und fallen entweder als Aufwand oder Ertrag zu Lasten der GUV an. Die Bezeichnungen für die Positionen können auch einen anderen Namen haben, aber das ist nicht so wichtig. Wichtig ist nur, dass die Positionen miteinander verrechnet werden und so nicht zu sehen ist, wieviel Vorsorge getroffen worden ist. Diese Möglichkeit besteht aber nur für Kreditinstitute, für keine andere Branche gibt es die Möglichkeit. |
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