Globalzession... |
|
|
Verfasst am: 21.11.2005 17:49 |
|
|
was bedeutet das genau?
bitte um kurze Erläuterung |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2005 18:41 |
|
|
Die Bank möchte sich Forderungen von einem Firmenkunden als Sicherheit geben lassen.
Dazu werden bestimmte Forderungsgruppen (z.B. alle Schuldner von A-M) an die Bank in Form eines "Sammelvertrages" abgetreten.
(Dazu muss der Firmenkunde eine Liste der entsprechenden Kunden einreichen) |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2005 18:42 |
|
|
bei ner globalzession werden gegenwärtige und zukünftige forderungen abgetreten |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2005 18:43 |
|
|
Zession=Forderungsabtretung
man tritt bei einer Globalzession alle bestehenden und künftigen Forderungen gegenüber einem bestimmten Kundenkreis (Bsp. alle Kd. mit Nachnamen a-P) ans KI ab,
die bestehenden sofort und die künftigen gegen mit entstehen der Forderung ans KI über !
(Überprüfung durch ki anhand debitorenliste) |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2005 18:45 |
|
|
Sicherungsabtretung von Forderung aus Lieferung und Leistungen von Firmenkunden
diese sind allerdings eindeutig bestimmt, zum Beispiel nur Drittschuldner mit den Buchstaben A-H
falls unverständlich, nachfragen |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2005 18:54 |
|
|
Die Globalzession bedeutet das Abtreten einer Forderung zu einem Sicherungszweck.
Wie bereits erwähnt werden bestehende und zukünftige Forderungen abgetreten. Die Bestimmbarkeit muss gewährleistet sein, daher muss ein gutgläubiger Dritter allein auf Grund der hinreichenden Beschreibung die Forderung erkennen können.
Die Globalzession ist ein fiduziarisches, abstraktes Kreditsicherungsmittel. Mit Entstehung sind die Forderungen an das KI abgetreten. Die Einreichung einer Debitoren-/Forderungsliste hat daher nur deklaratorischen (rechtsbekundenden) Charakter. (anders als bei Mantelzession).
Nicht durch die Zession betroffen sind Forderungen, der ein Abtretungsverbot zu Grunde liegt. Ebenso lässt sich das KI keine Forderungen abtreten, auf der ein verlängerter Eigentumsvorbehalt lastet. Hier erwirbt das KI lediglich ein Anwartschaftsrecht auf die Forderung (dingliche Teilverzichtserklärung gem. Zessionsvertrag). Mit Bezahlung der Waren, die weiterverarbeitet und veräußert werden, ist die entstehende Kaufpreisfoderung an das KI abgetreten.
Generell gilt das Prioritätsprinzip, daher die zeitlich erste Abtretung ist auch wirksam. Risiko hierbei ist die stille Zession, bei der Drittschuldner keine Kenntnis von der Zession hat und u.U. an den Gläubiger leistet.
In manchen Fällen muss der Zessionar (KI) die Abtretung ggü. dem Drittschuldner (z.B. öffentlicher Arbeitgeber / Kommune) anzeigen, sonst ist diese nichtig.
Höchstpersönliche Rechte (z.B.Urlaub) sind nicht abtretbar.
Generell ist ein gutgläubiger Erwerb von Forderungen nicht möglich, da kein bewegliches Recht. Durch Bildung einer Urkunde (z.B. Grundschuldbrief) wird das Recht körperlich und kann gutgläubig erworben werden.
Ist die Zession für beide Seiten ein Handelsgeschäft gem. HGB bedarf sie nicht der Schriftform, ist aber aus Beweisgründen unumgänglich.
Schönen Gruß |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2005 09:20 |
|
|
sowas hast du im Kopf Cupra??? |
|
|
|
Verfasst am: 10.03.2006 14:05 - Geaendert am: 10.03.2006 14:05 |
|
|
Kann ein Unternehmen bei einer offenen Sicherungsabtretung in Form einer Globalzession auch an den Zedenten (bisherigen Gläubiger) mit schuldbefreiender Wirkung zahlen? |
|
|
|
Verfasst am: 10.03.2006 14:34 |
|
|
nein kann es nicht (meiner meinung nach) |
|
|
|
Verfasst am: 10.03.2006 15:24 |
|
|
Nein bei einer offenen Zession kann der Drittschulder (z.B. Bausparkasse) nicht mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten zahlen nur noch an den Zessionar!
LG
Sandra |
|
|
|
Verfasst am: 11.03.2006 15:38 |
|
|
HGB § 354a
Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft, oder ist der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Schuldner kann jedoch mit befreiender Wirkung an den bisherigen Gläubiger leisten. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. |
|
|
|
Verfasst am: 05.12.2007 15:14 - Geaendert am: 05.12.2007 15:19 |
|
|
Die Abtretung aller künftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die so genannte Globalzession, ist grundsätzlich als insolvenzfest anzuerkennen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil vom 3. Dezember 2007 entschieden.
Vor diesem Urteil gingen die Insolvenzverwalter immer mehr dazu über, Globalzessionen anzufechten und von der Bank die Auszahlung der von ihr eingezogenen Forderungen zu verlangen.
Quelle:
http://www.all4finance.de/index.php;do=show/id=7837/alloc=202/site=bm/sid=d5afee7ff85b6bca440c4885faaef040 |
|
|
|
Verfasst am: 06.12.2007 14:33 |
|
|
doch er kann mit schuldbefreiender wirkung zahlen, falls er die Zession ausschließt.
gruß |
|
|
|