2 Fragen zu Rechnungswesen, |
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Verfasst am: 21.11.2005 19:42 |
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Hey Leute,
Habe noch 2 Fragen in Rechnungswesen.
Was wird bei der Bilanzierung von Forderungen an Kunden alles abgesetzt?
Forderungen an Kunden
-EWB
-PWB
= Bilanzierung
oder
Forderungen an Kunden
-EWB
-PWB
-uneinbringliche Forderung
= Bilanzierung
2.
Im Insolvenzfall :
heißt Vergleichsquote von 30 %, dass das KI mit einen Ausfall von 30% rechnen kann ODER mit einen Eingang von 30%
Danke für eure Hilfe |
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Verfasst am: 21.11.2005 19:44 |
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Also, beim ersten ist die zweite Lösung richtig. Man muss PWB, EWB und die Abschreibungen abziehen.
Und Insolvenzquote beudetet, dass man die Insolvenzquote bekommt und der rest ausfällt,also abgeschrieben werden muss |
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Verfasst am: 21.11.2005 19:45 |
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Hi!
Also bei der Bilanzierung der Kd-Forderungen werden die gebildeten EWB und PWB abgezogen und die direkten Abschreibungen!!
Bei dieser Quote, würd ich sagen, dass es der Anteil ist, den das KI noch bekommt, bin mir aber nicht sicher *g*----------------------------
Schlimmer geht´s immer ;) |
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Verfasst am: 21.11.2005 19:48 |
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Also heißt
Insolvenzquote= Vergleichsquote??????? |
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Verfasst am: 21.11.2005 20:02 |
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Ja richtig.
Bei ner Quote von 30% rechnet die Bank damit,dass sie 30% bekommt. Die restlichen 70 werden abgeschrieben. |
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Verfasst am: 21.11.2005 20:17 |
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Danke! |
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Verfasst am: 21.11.2005 20:31 |
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Werden den die neugebildeten ewb und pwb abgezogen, oder was?
Da die EWB BWB KOnten ja meistens eine EBK haben und demnach nicht leer sind. |
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Verfasst am: 21.11.2005 20:32 |
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Ach ja und was sind die direkten abschreibungen?
Also
Ford. an Kunden
-EWB
-PWB
-direkte Abschreibungen???? |
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Verfasst am: 21.11.2005 21:35 |
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Es sind die gesamten EWB und PWB abzuziehen, also nicht nur die neu gebildeten.
Die direkten Abschreibungen sind natürlich abzuziehen, wenn dies nicht schon vorher geschehen ist. Denn ist ein Unternehmen insolvent und aufgelöst, ist das Konto zu löschen und nicht erst bis zum Jahresende damit zu warten. Da bei den direkten Abschreibungen der Ausfall definitiv feststeht, ist diese Forderung auszubuchen und nicht mehr am Jahresende als Forderung in der Bilanz auszuweisen!
Zusatz: Eventuell ist am Jahresende noch die stille Vorsorgereserve nach § 340f HGB von den Forderungen abzuziehen, falls eine gebildet wurde. |
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