Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 52
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Legitimationsprüfung
 
Lars10
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 14:27
Hallo liebe Leute,

mir fehlen die Lösungen zur Sommerabschlussprüfung 2003! Dort ist nach drei Gründen für die Legi-Prüfung gefragt! Mir fällt aber nur §154 AO ein! Was gibts sonst für Gründe?
schnippi05
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 14:31
-erhöht die Rechtssicherheit (sorgfaltsplicht)
- dient der Rechtsfähigkeit
- dient der Geschäftsfähigkeit
-Verplichtung auf Grund GWG!!!
Lars10
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 14:31
Alles klar, war eigentlich logisch;) Dank dir!
MoP
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 14:31
Also..

Kontenwahrheit gemäß § 154 AO
-> nicht auf erfundene oder erdichtete Namen

wirtschaftl Berechtiger gemäß GwG

Sorgfaltspflicht der Bank!

Gruss
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 14:34
Ferner kann durch die Legitimationsprüfung
neben der rechtlichen Vorschrift aufgrund § 154 AO die
- Rechts- und Geschäftsfähigkeit geprüft werden
- es erfüllt die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns (Rechtssicherheit), d.h. hinsichtlich der Gültigkeit zukünftiger Willenserklärungen
- die devisenrechtliche Stellung und der steuerrechtliche Status geklärt werden.
MW1982
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 14:55
Bei GWG gehst du dann auf §8 ein.
Legimation muss u.a. geprüft werden, weil man in Deutschland nur auf seinen echten Namen und für sich selbst Konten eröffnen darf.
(bestimmte Ausnahmen ausgenommen, z.B. Notar-Anderkonsten)

-------------------------------------------------

Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


Please visit
http://www.damage-done.de !
Home and Forum of Brainblaster HMFC!

 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse