Baufi... |
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Verfasst am: 22.11.2005 15:22 |
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weiß jemand vielleicht in welchen AP dieser Fall dran kam? wollt den Fall gern nochmal wiederholen, da ich davon asugehe das morgen baufi ein Fall sein wird.::: |
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Verfasst am: 22.11.2005 15:27 |
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aufi musst du dir ja nicht viel merken
Merk die wie man Sach und Etragswert ausrechnet.
Beleihungswert sind 60% auch Beleihngsgrenze genannt.
Welche Unterlage wichtig sind.
Ein wenig übers Grundbuch.
Ansonsten sind es ja meistens Annuitätendarlehen, die dann noch kommen. |
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Verfasst am: 22.11.2005 15:44 - Geaendert am: 22.11.2005 15:46 |
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Im Sommer 2004 wurde Baufinanzierung in offener Form geprüft.
@ruhrpotterjung: alter Quatscher
Kreditobergrenze = Beleihungswert * 80 %
Realkreditobergrenze = Beleihungswert * 60 % |
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Verfasst am: 22.11.2005 15:49 |
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Wieso?
Eine Kreditberechnung kennt man aus anderen Gebieten, das Grundbuch auch .
Also ich finde neu ist da nur der Sach- Ertragswert.
Wenn aber nach dem BW gefragt wird nehm ich 60%, oder?
Was rechne ich eigentlich wenn nicht angegeben ist auf was man seine Berechnung stützen soll (Sach / Ertragswert / arithmetische Mittel?) |
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Verfasst am: 22.11.2005 15:55 |
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Bei EFH und ZFH nimmt man den Sachwert als Beleihungswert, wenn der Verkehrswert höher ist.
Bei Mehrfamilienhäusern (Renditeobjekte) nimmt man als Beleihungswert den Ertragswert. Wenn der Verkehrswert niedriger ist, nimmt man den Verkehrswert. |
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