Unterschied Wandel und Optionsanleihe |
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Verfasst am: 22.11.2005 16:56 |
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Kann das einer mal auf den Punkt bringen.
Ich so ne Vermutung bin mir aber nicht sicher.
Opt. Anleihe: Anleihe + Opt. Rechte die zum Bezug einer best. Anzahl von Aktien innerhalb einer best. Zeit zu einem best. Preis berechtigen / oder Verkauf von Aktien zu....
Wandelanleihe: Ich kann die Anleihe in Aktien tauschen? |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:02 |
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Bei Optionsanleihen hängen an der anleihe noch Optionsscheine dran die du benutzen kannst aber nicht musst. Wenn du sie benutzt bleibt deine Anleihe aber weiter bestehen, so dass du sowohl ne anleihe als auch die Möglichkeit zum Aktienbezug hast.
Bei der Wandelanleihe ist dies so nicht möglich, da du dort nur die ganze Anleige "wandeln" kannst in aktien aber nicht musst. Entweder du wandelst sie in Aktien dann hast du aktien aber keine Anleihe mehr oder du lässt sie so bestehen dann hast du eine normale Anleihe mit der Möglichkeit des späteren wandels... |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:02 |
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Bei der OA bleibt die Anleihe erhalten und du kannst zusätzlich Aktien beziehen.
Bei der Wandelanleihe, wandelst du die Anleihe in Aktien um, so dass die Anleihe verloren geht. Man muss aber nicht wandeln, man kann die Anleihe auch behalten. |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:26 |
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Der Unterschied liegt darin das du bei der Wandelanleihe entweder Anleihe oder Aktien hast.
Bei der Optionsanleihe hast du keine Alternative sondern du hast die Aktienoption zusätzlich. |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:33 |
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Und was ist in dem Zusammenhang mit Aktienanleihen nochmal? |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:34 - Geaendert am: 22.11.2005 17:36 |
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Bei Fälligkeit bekomsmt du entweder Aktien geliefert oder die Anleihe zu 100 % zurück, je nachdem wie der Kurs der aktie bei fälligkeit ist und wie die Vereinbarung bei der Anleihe ist...
z.b kann da stehen ab 56 € lieferung von 45 aktien und unter 56 € rückzahlung zu 100 % ... |
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