Mietaval Mietkaution??? |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:11 |
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Ist da ein unterschied? |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:14 |
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klar!
Mietkaution= Mieter/Vermieter Zahlt das Geld auf ein Sparbuch ein
Mietaval= Bank gibt eine Art Bürgschaft an den Vermieter; Mieter zahlt nur eine geringe Provision und bleibt so liquider. |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:15 |
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Ja
Bei einem Mietaval schliesst der Mieter mit dem Kreditinstitut ein Avalkreditvertrag ab. Der Mieter zahlt dafür eine Avalprovision das das KI dem Vermieter gegenüber bürgt das der Mieter gut für diesen Betrag ist. (also eine Kreditleihe des KIs)
Bei einer Mietkaution gibt es 2 Möglichkeiten...
1.
- Der Vermieter eröffnet ein Sparbuch auf dem er treuhänderisch den Kautionsbetrag für fremde Mieterrechnung verwaltet; FSA ist nicht möglich und Zinsen erhöhen die Sicherheit
2.
- Der Mieter eröffnet ein sparbuch und verpfändet es an den Vermieter; Übergabe des Buches, FSA möglich |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:18 |
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Mietkaution:
Möglichkeit I: (Sparkonto auf Namen des Mieters)
Es wird eine normale Spareinlage eröffnet. In der Höhe der zu leistenden Kaution wird ein Betrag eingezahlt. Das Sparkonto wird an den Vermieter durch Erklärung verpfändet und selbigem das Buch übergeben / zugesandt. Die Sparkasse verzichtet durch Erklärung auf Ihr AGB-Pfandrecht.
Die Zinsfreistellung ist durch FA des Mieters möglich.
Möglilchkeit II: (sparkonto auf Namen des Vermieters)
Es wird eine normale Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist eröffnet und der entsprechende Betrag durch den Vermieter eingezahlt (in unserem Hause: separater Kundensatz m.d. Zusatz: Treuhand-/Mietkautiionskonten). Gläubiger und ausschließlich Verfügungsberechtigter ist der Vermieter. Eine Zinsfreistellung kann nicht erfolgen. Der Name des Mieters muss als abweichender wirtschaftl. Berechtigter festgehalten werden.
Mietaval:
Es wird hierbei keine Liquidität gebunden. Der Mieter bittet seine Bank um Ausstellung eines Mietavals. Hier handelt es sich um eine Bürgschaft der Bank, die "ihren guten Namen" für den Mieter hergibt. Der Mieter hat zumeist eine einmalige Urkundenausfertigungsgebühr und eine laufende Avalprovision an das KI zu zahlen. Da es sich für die Bank um eine Eventualverbindlichkeit handelt (Inanspruchnahme durch den Vermieter möglich) ist eine formelle Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Das Mietaval endet mit Rückgabe der Urkunde.
--> Das Mietaval kommt auf Grund der hohen Fixkosten und des damit verbundenen niedrigen Deckungsbeitrag nur bei höheren Summen (in unserem Hause ab 7,5 TEUR) vor. Üblich ist dies bei Firmenkunden.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:35 |
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Wie war denn das mit der Betragsgrenze?
Maximal 3 Monatsmieten oder 2 Monatsmieten? |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:40 |
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Das kannst du im Mietvertrag individuell festlegen, ich weiß nicht, inwieweit darüber hinaus gehende Beträge (z.B. 12 Monate) sittenwidrig gem. §138 BGB sind (wg. wirtschaftl. Knebelung). Üblich sind 1 - 3 Monate.
Gibt es denn dort eine Regelung? Evtl. im HeimGesetz??
Poste mal!
Schönen Gruß |
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