Tipps für eure Briefe |
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Verfasst am: 29.11.2005 09:47 |
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Hi Leute,
mir wurde von nem Kollegen kürzlich ne interessante Internetseite gegeben.
http://www.ihk-gba.de/
Dort steht nochmal, dass die Prüfungen praxisnah sein müssen, was AWL nicht war.
Des Weiteren war in REWE die Zeit einfach zu kurz.
Bitte teilt eure Meinung der IHK kurzfristig mit, versucht aber sachlich zu bleiben.
Macht einfach ein Schreiben fertig und versucht es, bis morgen dort abzugeben (wg. 1 Woche).
Lg |
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Verfasst am: 29.11.2005 09:51 |
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hab für diese Seite leider keinen Zugriff, ist vom KI nicht freigegeben.
Da haben wir ja nicht mehr viel Zeit, wenn´s nur 1 Woche Zeit gibt um sich zu beschweren!!! |
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Verfasst am: 29.11.2005 10:24 |
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also gestern in der schule sprachen wir mit unserem klassenlehrer drüber, wie die aps so ablaufen (haben die ja noch vor uns) und er sagte, dass es von der ihk angegeben wurde, dass die zeit in rewe verkürzt werden soll, genau wie z.b. manche einlesezeiten einfach wegfallen sollen.
viele lehrer gehen da aber schon gegen vor, also macht das auf jeden fall mit den briefen, denn desto mehr leute sich beschweren... ne? ;) |
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Verfasst am: 29.11.2005 10:40 |
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hab den netten Hinweis mit den Beschweren erstmal an meine Ausbildungsklasse weitergeleitet (22 Mann), vielleicht hilft es, fand Rewe aber eigentlich nicht zu kurz, im Gegenteil hatte sogar noch 2 Minuten Zeit Genieße den Tag, es könnte dein letzter sein... |
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Verfasst am: 29.11.2005 11:43 |
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Wir haben in der Schule schon einen Brief für Bwl fertig gemacht und gehen morgen den Rewe teil mit unserem Lehrer durch. Bis ende der Woche nimmt die IHK wohl noch solche Briefe an. (sagt unser Lehrer zumindest) |
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Verfasst am: 29.11.2005 14:57 |
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Hi Leute, wegen der AWL-Prüfung
Schaut mal was lustiges im neuen Berufsbildungsgesetz steht:
§ 38
Prüfungsgegenstand
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die
berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling
nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten
beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten
besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden,
für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die
Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen. |
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Verfasst am: 29.11.2005 15:23 |
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Da ist ja gleich noch ein Grund eine Beschwerde zu schreiben!
DIe Prüfung hatte solche Spitzfindigen Aufgaben ... |
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