die staatliche Förderung |
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Verfasst am: 04.12.2005 17:34 |
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hallo Leute,
ich hoffe hier Hilfe zu erhalten!
Wenn ein Ehepaar ihre VL in Investmentsparen seit 6 Jahren anlegen und es nun zum 01.01 des nächsten Jahres aufgelöst werden soll, was für ein Betrag
wird dann frei??
Ehemann zahlte 39,00 Euro ein und die Ehefrau 13,00.
107,164 Anteile lautend auf den Mann und
34,839 Anteile lautend auf die Frau.
Weitere Frage:
das Bruttoeinkommen der Eheleute beträgt 61.000euro und sie beziehen 5100,00euro Kindergeld jährlich.
Wenn sie den fälligen Betrag nun weiterhin
anlegen, was für eine staatliche Förderung steht ihnen dabei zu???
Thanx for reponds |
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Verfasst am: 04.12.2005 17:58 - Geaendert am: 05.12.2005 12:59 |
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Wenn der Ehemann selbst 39,00 Euro einzahlte und die Ehefrau 13,00 Euro, bekommen beide keine Arbeitnehmersparzualge, weil der Arbeitgeber diese Beträge überweisen muss.
Annahme: Arbeitgeber hat die vL überwiesen
Das Ehepaar bekommt den Gegenwert der Investmentanteile plus die ASZ. |
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Verfasst am: 04.12.2005 22:12 |
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also bekommen sie doch die Arbeitnehmersparzulage??
o man, versteh ich irgendwie nicht....:( |
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Verfasst am: 04.12.2005 23:02 - Geaendert am: 04.12.2005 23:09 |
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Wenn der Arbeitgeber die VL überwiesen hat!
Solte das Ehepaar jedoch einen stinknormalen Fondsparvertrag laufen haben, dann gibts keine Arbeitnehmersparzulage.
Beim Beteiligungssparen werden pro Person 400€ mit 18% Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Der Fond muss aus mindestens 60% Aktienanteil bestehen.
Und die Einzahlungen müssen vom AG kommen. Sprich das wird vom Gehalt einbehalten oder zusätzlich zum Gehalt gezahlt.
Ach ja, du darfst die Einkommensgrenzen nicht vergessen. Das zu versteuernde Einkommen darf bei zusammen veranlagten 35800€ nicht übersteigen. Darüber hinaus gibts keine Arbeitnehmersparzulage.
Siehe auch http://www.immobilienscout24.de/de/finanzierung/kaufplaner/lexikon/arbeitnehmersparzulage.jsp
Skammy |
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