AWL Kündigungsschutz |
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Verfasst am: 06.12.2005 21:29 |
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Die AWL-Aufgabe zum Kündigungsschutz, Aufgabe 4, ist falsch und müsste aus der Wertung genommen werden. In Hamburg wird sie aus der Wertung genommen. In der Aufgabe fehlt der Hinweis, dass der Arbeitnehmer länger als 6 Monate in dem Unternehmen beschäftigt war. Ansonsten kann das KüSchG gar nicht angewendet werden. Außerdem muss der AN die 3-Wochenfrist beachten, innerhalb der er eine Kündigungsschutzklage einreichen muss. Sollte er dies versäumen, ist die Kündigung in jedem Fall sozial gerechtifertigt, auch wenn er im Unternehmen hätte weiter beschäftigt werden können. Die in dieser Aufgabe für "richtig" befundene Aussage ist in der vorgegebenen Formulierung nicht richtig. |
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Verfasst am: 07.12.2005 09:11 |
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Ich hoffe, dass fehlerhafte Aufgaben für alle Prüfungsteilnehmer entwertet werden, und nicht nur regional je nach IHK - dies wäre nicht fair und würde die Ergebnisse und deren Interpretation noch mehr verzerren.
Insgesamt kann man nur hoffen, dass es irgendwann gelingt, dass die Aufgabensteller faire, eindeutige Aufgaben stellen und relevante Sachverhalte der Praxis abprüfen. |
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Verfasst am: 07.12.2005 10:26 |
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Meine ganz bescheidene Meinung:
Setzt dem Prüfungsauschuss dessen eigene Prüfung vor.
"So und ab jetzt läuft die Zeit..".
Na ich wäre mal gespannt...
Ich bin wie cahsguard auch dieser Hoffnung, zumal mich diese Aufgabe enorm aufgeregt hat.
Wie fanden Sie beide das Niveau der Prüfung? War es einem angehenden Bankaufmann angemessen oder handelt es sich um einen IHK-Overkill? |
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