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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Bausparen
 
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2005 12:01
Hallo,

kann mir kurz jemand etwas über die Darlehensphase erklären?
Bräucht ein bisschen mehr als hier drin steht...

Danke
Anna
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2005 12:16
Darlehensanspruch nach Zuteilung des BSV
Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben
Darlehenstilgung am letzten jeden Monats zum Promille Satz
den der vertrag vorgibt. Sondertilgung jederzeit möglich
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2005 12:26
vielen dank
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2005 20:42
Nachrangige Absicherung bis 80 % des Beleihungswerts

Kleine Darlehen bis 15.000 € werden nur durch Restschuldversicherung abgesichert.
Philipp
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.12.2005 09:37
Also das mit der restschuldversicherung ist dann aber nur bei einigen wenigen Bausparkassen so.

Bei uns ist es so, dass Darlehen bis 10.000 € Blanko
und Darlehen bis 15.000 € über Verpflichtungserklärung gesichert werden.
Isy_1984
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.12.2005 11:29
In der Darlehensphase können beliebig viele Sondertilgungen gemacht werden und in beliebiger Höhe (LBS). Der Kunde kann sogar das ganze Darlehen auf einmal tilgen.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2010 16:00
Kann der Bausparer verlangen, dass seine Annuität bei einer Sondertilgung herabgesetzt wird.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.06.2010 23:20
Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu leisten. Zahlt der Bausparer den fünften Teil des Restdarlehens oder mehr in einem Betrag, mindestens aber 2 000 EUR als Sondertilgung zurück, so kann er verlangen, dass der Tilgungsbeitrag im Verhältnis des neuen zum bisherigen Rest-darlehen herabgesetzt wird.
 

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