Bausparen |
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Verfasst am: 15.12.2005 12:01 |
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Hallo,
kann mir kurz jemand etwas über die Darlehensphase erklären?
Bräucht ein bisschen mehr als hier drin steht...
Danke
Anna |
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Verfasst am: 15.12.2005 12:16 |
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Darlehensanspruch nach Zuteilung des BSV
Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben
Darlehenstilgung am letzten jeden Monats zum Promille Satz
den der vertrag vorgibt. Sondertilgung jederzeit möglich |
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Verfasst am: 15.12.2005 12:26 |
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vielen dank |
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Verfasst am: 15.12.2005 20:42 |
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Nachrangige Absicherung bis 80 % des Beleihungswerts
Kleine Darlehen bis 15.000 € werden nur durch Restschuldversicherung abgesichert. |
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Verfasst am: 16.12.2005 09:37 |
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Also das mit der restschuldversicherung ist dann aber nur bei einigen wenigen Bausparkassen so.
Bei uns ist es so, dass Darlehen bis 10.000 € Blanko
und Darlehen bis 15.000 € über Verpflichtungserklärung gesichert werden. |
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Verfasst am: 16.12.2005 11:29 |
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In der Darlehensphase können beliebig viele Sondertilgungen gemacht werden und in beliebiger Höhe (LBS). Der Kunde kann sogar das ganze Darlehen auf einmal tilgen. |
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Verfasst am: 08.06.2010 16:00 |
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Kann der Bausparer verlangen, dass seine Annuität bei einer Sondertilgung herabgesetzt wird. |
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Verfasst am: 08.06.2010 23:20 |
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Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu leisten. Zahlt der Bausparer den fünften Teil des Restdarlehens oder mehr in einem Betrag, mindestens aber 2 000 EUR als Sondertilgung zurück, so kann er verlangen, dass der Tilgungsbeitrag im Verhältnis des neuen zum bisherigen Rest-darlehen herabgesetzt wird. |
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