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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfung zu schwer? Warum?
 
Adrian_BVR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.12.2005 16:53
Ich muss sagen, ich fands durchaus ok und angemessen. Wirklich abgehobenes war nicht dabei.
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.12.2005 18:22
es ist doch mittlerweile schon tradition das jede neue prüfung die schwerste war. und alle anderen super leicht. ja ich habe das gleiche auch nach meiner zwischenprüfung im herbst gedacht, aber im nachhinein muss sich sagen, dass sie net schwer war, zumindest net schwerer als ältere auch.

und bei den abschlussprüfungen war und ist es genauso. 2 wochen lang wird nach der prüfung gejammert was das zeug her gibt. und wenn die ergebnisse da sind, tauchen hier ergebnisse im schnitt im 80er bereich auf. also so schwer kann sie auch net gewesen sein.
gambler80
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.12.2005 17:12
bitte vergleich die zwischenprüfung nicht mit der abschlussprüfung...die zwischenprüfung zählt in den meisten betrieben eh nicht und außerdem ist die immer total einfach und sehr wenig stoff
tiffany
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.12.2005 17:38
Nach so vielen zahlreichen Diskussionen über die Schwierigkeit der letzten Abschlussprüfung sehe ich mich gezwungen, auch meine Meinung mitzuteilen, da ich die Prüfung auch mitgeschrieben habe.

Ich bin natürlich für die Vorbereitung die ganzen letzten Prüfungen ein paarmal durchgegangen.
Ich muss dazu sagen, dass die ganzen letzten Prüfungen in der Tat viel einfacher gewesen sind.

Diese mords große Bilanz z.B., die bei der letzten Prüfung in Rewe aufgetaucht ist, hat die jemand schon mal in den letzten Prüfungen gesehen???

Es ist halt einfach so gewesen für mich.
Ich denke, diejenigen, die diese Prüfung nicht als schwer betrachten, das sind die, die im Unterricht mit dem Lehrer mitreden können. Denen dieses ganze Zeugs also einfach liegt...

so bis dann...genießt den freien Montag!!! ;)
Mir ist sowas nicht aufgefallen.
KaJa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.12.2005 19:27
Ich bin auch aus der Prüfung gegangen u habe gesagt, dass sie sehr sehr schwer war. War ja auch nicht einfach.
Nur jetzt nach einiger Zeit denke ich auch etwas differenzierter über das Thema.

In rewe bin ich wohl an meine Nervosität etwas gescheitert. So schwer war die eigentlich nicht u mein Ergebnis ist mir bis heute peinlich. Was mir dabei nur aufgefallen ist, war die Punkteverteilung. Es gab diesmal weniger Aufgaben. Das bedeutet, dass man schnell viele Punkte verloren hat.
Dazu wurden manche Themen, die sonst immer abgefragt wurden, nicht mehr erwähnt (Marktzinsmethode, Produktkalkulation, Kundekalkulation) Auf diese Themen habe ich leider auch gesetzt.
Ich fand den Schwierigkeitsgrad also nicht zu hoch. Ich fand sie einfach etwas unfair gestellt.

Zu AWL kann ich erst einmal sagen, dass ich es etwas peinlich finde, dass die IHK nicht weiß, dass wir in Deutschland keine Verfassung haben. Das ist Allgemeinbildung, die jeder haben sollte. Ich weiß nicht wie viele Menschen diese Prüfung vorher sehen. Ich weiß nur, dass eine solche Frage mehr als Traurig ist. gerade in einer Prüfung, wo es oft auf genaue Formulierungen ankommt darf so etwas absolut nicht passieren!!!
Ansonsten fand ich AWL sehr schwer. Aber das ist AWL fast in jedem Jahr. Man braucht in diesem Fach so viel Wissen, was man auch wirklich auswendig auf der Pfanne haben muss und da helfen einem auch of die gegeben Gesetzestexte kaum, denn es ist erwiesen, dass man mit solchen Hilfen in einer Stresssituation kaum etwas anfangen kann.

BBL war fair und auch lösbar.

Zusammenfassend kann man meiner Meinung also sagen, dass die Prüfung auf der einen Seite zwar machbar war. Sie allerdings Tücken hatte, die nicht ganz fair waren.

Jeder der jetzt sagt, dass die Prüfung so einfach war und auf Leuten rumreitet, die einen schlechtes Ergebnis haben, sollte daran denken, dass zum Bestehen auch immer etwas Glück gehört. der eine hatte es, der andere Halt nicht. Das ist bei jeder Prüfung so. Jeder kann einen schlechteren Tag erwischen und jedem kann die Nervosität zum Verhängnis werden. Außerdem können gerade die Themen abgefragt werden, die man nicht so gut kann. oder gerade die, die man zufällig am besten konnte! Arroganz ist immer ein schlechter Radgeber. Man kann auch mal selber in der Situation sein, in der man sagt "scheisse das konnte ich nicht".

Ich sage inzwischen hauptsache bestanden. Ich habe zwar insgesamt jetzt ne 3. Aber so ist das Leben und es hätte ja noch schlimmer kommen können...
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.12.2005 19:51
ich habe nirgends die abschlussprüfung mit der zwischenprüfung verglichen um das mal klar zu stellen
Christoph86
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.12.2005 21:23
@ Zero

du hast die Prüfung doch gar nicht geschrieben, also kannst
du sie ja auch net Beurteilen!
Nadine18
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.12.2005 09:45
Wiso fand ich schon schwer aber 50 % mussten doch drin gewesen sein. bin in diesem fach auch net so gut aber irgendwas weiß man doch immer.

Rewe fand ich jetzt nicht so schwer! Selbst das mit der Bilanz man musst doch nur abschreiben stand alles in den Angaben oder in der Formelsammlung. Punkteverteilung war allerdings wirklich ein bisschen blöd.

Wer in BBL unter 50 % hat, da weiß ich wirklich nicht was die Person dann die letzten 2 Jahre gemacht hat.

Insgesamt fand ich Sie nicht viel schwerer als die Prüfungen der letzten Jahre!
speedmaniac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.12.2005 09:55
für 2,5 Tage lernen wars okay.
Fand sie net sonderlich schwer.
Sie war im Rahmen.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.12.2005 11:47
Die Verfassungsfrage war ein Tribut an Bayern,

denn wir haben eine Verfassung und kein Grundgesetz.
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.12.2005 12:37
@Ghostrider

Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung. Nennt sich auch Landesverfassung.

Im Übrigen will ich mal dezent darauf hinweisen, das wir in Deutschland sehr wohl eine Verfassung haben. Sie nennt sich "Grundgesetz". Der namentlich Unterschied ergibt sich lediglich aus der Historie, da das GG ursprünglich nur als Provisorium bis zu Wiedervereinigung gedacht war. Seit der Wiedervereinigung gilt das Grundgesetz als Verfassung für Gesamtdeutschland.
Das steht i.Ü. auch in der Präambel:
"[...] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner VERFASSUNGSGEBENDEN Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Das man den Namen letztendlich nicht in "Verfassung" geändert hat, liegt einfach daran, dass das Grundgesetz unter diesem Namen mittlerweile sowohl im In- als auch im Ausland höchstes Ansehen genießt.

Die Aufgabenstellung der IHK war also in dieser Hinsicht nicht falsch. Ich gebe aber zu, dass die Formulierung etwas unglücklich ist, da unsere Verfassung den meißten Leuten eben nur unter dem Begriff "Grundgesetz" geläufig ist.
Nullsaldo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.12.2005 15:34
Das man den Namen letztendlich nicht in "Verfassung" geändert hat, liegt einfach daran, dass das Grundgesetz unter diesem Namen mittlerweile sowohl im In- als auch im Ausland höchstes Ansehen genießt.



Genau...sonst hätten wir ja auch ein Bundesgrundgesetzgericht, statt eines Bunderverfassungsgerichtes.

_______________________
Wir mögen die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das Gleiche denken wie wir.

KaJa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.12.2005 17:39
Wir haben KEINE Verfassung. Das Grundgesetz hat zwar einen ähnlichen Charakter, ist jedoch KEINE Verfassung, denn es fehlt dazu die Legitimation des Volkes. Es wurde bis jetzt versäumt eine Volksabstimmung durchzuführen.

Trotzdem ist der verfassungsähnliche Charakter des Grundgesetzes nicht anzweifelbar.

Ich sage ja, es ist eine peinliche Kleinigkeit und das in einer Prüfung, wo es um Kleinigkeiten geht.

Deutschland hat ein Grundgesetz und keine Verfassung. Dazu fehl die Legimitation des Volkes.
KaJa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.12.2005 18:08
Art. 146 steht übrigens, dass es sich nur um ein Provisorium handelt.

ABer an dieser Kleinigkeit wird keiner gescheitert sein.
Trotzdem sehr peinlich.
Kessi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.12.2005 18:12
Um nochmal zur Prüfung zurück zu kommen:

Ich fand sie auch schwer! Wenn man gerade geschrieben hat, denkt man an das, was man nicht konnte, anstatt an das, was man konnte. Bei mir ist das jedenfalls so. Deswegen neige ich auch dazu erst zu jammern, und hinterher sehe ich, dass es dann doch nicht so schrecklich war.
So, wie jetzt nach der Prüfung.

Bei mir kann ich sagen, dass ich vor allem mit älteren Prüfungen gelernt habe. Deswegen habe ich in BBL z.B. fest mit einem Fall Baufi und vielleicht Auslandszahlungsverkehr gerechnet. Klar, ist man nicht begeistert, wenn man dann auf einmal Optionsanleihe sieht!

Rewe fand ich ziemlich blöd. Sonst war immer Produktkalkulation, Marktzinsmethode und so dabei! Diesmal garnicht!!! Zu der Punkteverteilung muss ich nichts mehr sagen. Da schließe ich mich meinen Vorrednern an.

Ja, und WiSo war sowieso nie mein Fach und zu meiner Schande muss ich gestehen, dass mein Allgemeinwissen auf dem Gebiet auch nicht das beste ist. Von daher konnte ich viele Sachen nur Raten!
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.12.2005 18:20
@KaJa

Du kannst es auch gerne nachlesen, wenn du mir nicht glaubst. Ich hab mal Textstellen von den Seiten der Bundesregierung und des Bundesverbandes für politische Bildung beigefügt.


[…] Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.

http://www.bundesregierung.de/pureHtml-,4221.429980/Grundgesetz-fuer-die-Bundesrep.htm


Absatz 1.3.
Der Beitritt der DDR zum Grundgesetz hat zur Folge, dass dieses nunmehr für das geeinte Deutschland als dessen Verfassung gilt. […]

Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. […]

http://www.bpb.de/wissen/09375032380234317660118112809202,0,0,Grundgesetz_%96_VerfassungVerfassungsreform.html#art0



Und zu guter letzt noch ein Zitat aus der Einführung in das GG (GG 39.Auflage dtv Verlag) von Prof. Dr.Dr. Udo di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Der erste Satz lautet hier: „Das Grundgesetz ist die Verfassung des Deutschen Volkes“

Du hast zwar Recht, dass es über die Verfassung nie ein Volksreferendum gab, das heißt aber nicht, dass es Zweifel an der Legitimität gibt. Die Verfassung hat sich einfach als so gut erwiesen, dass man nach der Wiedervereinigung lediglich auf repräsentativer Ebene abgestimmt hat.
Deshalb wiederhole ich mich gerne noch einmal: Wir haben eine Verfassung!
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.12.2005 18:31
§146 besagt lediglich, dass diese Verfassung nur dann ungültig wird, wenn wir uns eine neue geben.
Das kann man in jedem GG- Kommentar bzw. jedem anderen seriösen Schriftstück darüber entnehmen. Da gibt es unter den Rechtswissenschaftlern auch gar keine Diskussionen.

So wie du den Paragraphen gerade ausgelegt hast, wird er auch i.d.R. von rechten Gruppierungen betrachtet, um die Rechtmäßigkeit der Verfassung in Frage zu stellen.

§146 diente lediglich dazu, im Falle der Wiedervereinigung zügig eine neue Verfassung implementieren zu können. ( konnte ja keiner ahnen, dass das 40 Jahre dauert)

In der Verfassungskomission 1994 wurde von vielen ja die Abschaffung dieses Paragraphen gefordert, da er obsolet geworden war und eben zu genau der von dir gerade
dargestellten Mißinterpretation führen kann.
KaJa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.12.2005 19:19
Das Grundgesetz ist jedoch trotzdem keine Verfassung.
Es hat wie schon gesagt einen verfassungsähnlichen Charakter, wird auch von allen Stellen akzeptiert. Es fehlt ihm allerdings eine Legitimation des Vollkes!

Wenn man sich die genaue Definition einer Verfassung ansieht, wird das auch deutlich.
"Träger der verfassunggebenden Gewalt wie überhaupt der Staatsgewalt ist das Volk (Volkssouveränität). "

Das heißt es bleibt ein Grundgetz und ist in Deutschland auch kaum von einer Verfassung zu unterscheiden. Es ist jedoch keine Verfassung. Dazu fehlt einfach die Legi des Volkes.

Aber ich will darüber jetzt auch gar nicht mehr streiten... so wichtig ist es nun auch wieder nicht
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.12.2005 00:18
Ich würde das nicht streiten nennen, eher konstruktives diskutieren.
Ich halte dieses Thema für sehr wichtig, und find’s gut, wenn sich Leute in Zeiten von BigBrother und ähnlicher Volksverdummung überhaupt noch mit so etwas beschäftigen.

Auch auf die Gefahr hin zu langweilen, muss ich deshalb trotzdem noch mal einhaken
Ich bezieh mich mal auf deinen Einwand warum das GG angeblich keine Verfassung sei:

"Träger der verfassunggebenden Gewalt wie überhaupt der Staatsgewalt ist das Volk (Volkssouveränität). "

Und?? Das GG wurde 1945 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet, der aus 65 Volksvertretern bestand. Diese waren ordnungsgemäß vom Volke legitimiert darüber abzustimmen.
In der Verfassungskomission 1994 wurde die nach der Wiedervereinigung überarbeitet Verfassung von Bundestag und Bundesrat ( beide ordnungsgemäß vom Volke für diese Tätigkeit legitimiert) mit 2/3 Mehrheit angenommen.
Dass nur das Volk eine Verfassung legitimieren kann, bedeutet nicht, dass jeder Einzelne darüber abstimmen muss. Man kann auch Vertreter dafür entsenden.

Es gibt weltweit kaum eine Verfassung, die durch ein Volksreferendum, wie du es vorschlägst, entstanden ist. Fast alle sind von Vertretern, Gruppierungen o.ä. entworfen und eingeführt worden (z.B. die amerikanische Verfassung). Die Britische ist einfach eine historische Sammlung von Gesetzestexten, die sich als gut erwiesen haben. Da hat auch keiner abgestimmt.

Das soll’s dann aber auch von mir gewesen sein. Wie gesagt, wenn dich das genauer interessiert, kauf dir einen Grundgesetzkommentar. Die sind nicht teuer und beschreiben die Problematik um das deutsche Wort „Grundgesetz“ sehr ausführlich.
 

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