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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Bei 50% die Mündliche bestanden??
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oko83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.06.2006 09:20
Moin,
die Frage wurde zwar schon häufiger gestellt, habe allerdings in den bishertigen Antworten keine zufriedenstellende gefunden.
Benötige ich bei der mündlichen Abschlussprüfung ein Ergebnis über 50% um zu bestehen?
In meinem Fall ist es so, dass ich bisher einen Durchschnitt von knapp 72% habe, und in keinem Prüfungsfach eine 5.
Kann ich mir dann in der Mündlichen ein Ergebnis unter 50% erlauben??
wurmi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.06.2006 09:54
in deinem fall benötigst du nur über 30%!
hättest du in einem anderen fach schon ne 5 würdest du über 50% benötigen in der mündlichen!
(falls das nicht klappt kannst du aber direkt noch ne nachprüfung in dem fach machen wo du schriftlich ne 5 hattest)
oko83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.06.2006 10:37
Vielen Dank,
ich denke 31% sollten ja zu schaffen sein :-)
wurmi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.06.2006 10:49
ach klar das schaffste locker!:-)
dumdidum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.06.2006 13:20
mein stand war eigentlich, dass man in der mündl. auf jeden fall 50% haben muss auch wenn man in allen anderen fächern z.b. nur 1er hätte...
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.06.2006 14:11
kann da dumdidum nur zustimmen... bei der schriftlichen darf man nicht unter 30% liegen.. und bei der mündlichen prüfung mindestens über 50% sonst ist man durchgefallen
wurmi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.06.2006 14:58
@spkzicke und dumdidum

das was ihr sagt ist DEFINITIV falsch!!!
hatte selbst jemanden in der klasse der mit 41% mündlich bestanden hat!!
man muss NICHT 50% haben!!

also erstmal informieren und dann posten!;-)

lg
dumdidum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.06.2006 16:32
das ist ja toll das du sooooooooviel ahnung hast...

deswegen hatte ein klassenkamerad bei mir in der schriftl. prüfung nur 3en und in der mündl. 40 punkte und muss wiederholen...

aber hauptsache du hast ahnung
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.06.2006 16:35
Es ist definitiv so, dass man die mündliche Prüfung NICHT bestehen muss, d.h. 50% reichen.
Früher war es ein Kriterium, dass man mindestens eine 4 in der Mündlichen haben musste.
Ich wüßte nicht, dass es da in den Bundesländern Unterschiede gibt.
wurmi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.06.2006 16:55
@dumdidum

ich stimme pato zu!!
rede nicht so einen müll wenn dus nicht genau weißt!! ich für meinen teil weiß es GENAU!!!
also informier dich du selber soooooooooooooooooo schlauer!!!
man muss DEFINITIV mündlich nicht 50% haben!!!!!!!
keine ahnung wanndein bekannter prüfung gemacht hat!

also erst posten wenn du es genau weist beim nächsten mal ok!?!
und mach mich hier nicht so doof von der seite an! ich habe hier nur eine RICHTIGE antowrt gegeben im gegensatz zu dir!!!
dumdidum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.06.2006 17:02
ich poste wenn ich will und nit wenn du das sagst also halts ma...!
wurmi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.06.2006 17:07
ok das ist jetzt nicht mehr mein niveau!
tut mir leid für dich aber wenigstens scheinst dus eingesehen zu haben!:-)
dumdidum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.06.2006 17:08
dann gehts ja....
evesangel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.06.2006 17:40
ähmm ... sorry aber gehts noch ... ????

trotzdem danke für die richtige antwort ;o))
wurmi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.06.2006 17:54
@eve

ja das hab ich auch gedacht!:-)

lg
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2006 18:09
@ wurmi,... will zwar nicht auf dein Alter schliessen, aber du hörst dich an wie ein 10 jähriges Kind,....

jedenfalls,...

Hab mich bei der IHK erkundigt....

>>> JA, man kann die mündliche nur mit 50% bestehen WENN es vorher keine 5 in der schriftlichen Prüfung gab.

Fazit: Man darf sich nur e-i-n-e 5 erlauben.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2006 22:31
Vielleicht kann ich ein wenig Licht in das Zickendickicht bringen. Wie üblich hilft ein Blick in die Rechtsgrundlage.

Nach der allgemeinen "Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen" § 21 II ist die Abschlussprüfung nur bestanden, wenn im mündlichen mindestens eine vier erreicht wird.

ABER: Das gilt nur, falls die jeweilige Ausbildungsordnung nichts anderes bestimmt. Und siehe da: § 8 IV der Ausbildungsordnung Bankkaufmann/Bankkauffrau in der aktuellen Fassung sagt, dass zwei Fächer (inkl. mündlich) mangelhaft sein dürfen.

Fazit: Bankkaufleute können auch mit einer fünf in der mündlichen AP bestehen, falls ein Bekannter aus einem anderen Beruf aber sagt, er müsse eine vier machen, sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Gruß
Julien

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.06.2006 23:40 - Geaendert am: 27.06.2006 23:41
Also ich hab die Prüfung nur ganz knapp bestanden (51%), da ich in der mündlichen so aufgeregt war, des gar nichts mehr ging (gerad noch ne 5) :(
Bin total unzufrieden!
wurmi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.06.2006 08:32
@spkzicke

wenn du lesen könntest wüsstest du das ich GENAU das was du jetzt gepostet hast ganz am anfang schon geschrieben hab!
macht ja nix!:-)
xxx
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2006 17:50
@rinchen: kopf hoch, vergiss am besten die bank und fang etwas ganz neues an, was dir gefällt und was du kannst! oft kommt ja prüfungsangst gerade daher, dass man weiß, dass man bestimmte fertigkeiten (wie eben z. b. bankgespräche führen) wirklich nicht beherrscht und nicht, weil es "nur" die prüfungssituation ist - da gilt es dann nur, daraus zu lernen und sich nicht in eine berufliche aufgabe zu stürzen, der man nicht gewachsen ist! am besten, du gehst mal zu einer berufsberatung - die führen oft sehr gute stärken-schwächen-analysen mit einem durch und können dir helfen, einen neuen beruflichen weg zu erschließen! viel glück dabei und vg
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