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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Mündliche Prüfung
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Marina1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.12.2007 17:08
Hallo!
Habe mal ein paar Fragen zur mündlichen Prüfung, und zwar haben wir gesagt bekommen dass wir dem Kunden sagen müssen dass wir uns jetzt Notzen machen. Wie mache ich das am besten? Kann ich sagen, um sie perfekt beraten zu können möchte ich mir gerne Notizen machen, wenn sie damit einverstanden sind. Oder hat jemand eine bessere Idee das geschickt rüberzubringen..?

Dann müssen wir ja mit dem Kunden die Kapialdienstfähigkeitsberechnung bei einem Kreditfall durchführen. Wie leite ich da denn gut über? Um zu schauen was sie sich leisten können?
Hört sich ein bisschen komisch an oder?

Und dann müssen wir den Kunden ja beim Baudarlehen auf das KFW-Darlehen hinweisen. wie mach ich dass denn am besten, dass der Kunde da nicht weiter nachfragt?


BIn euch sehr dankbar für eure Hilfe..

Guten Rutsch

MARINA
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.12.2007 17:21
Mein Vorschlag:

„Um Nichts zu vergessen und Sie perfekt beraten zu können, mache ich mir ein paar Notizen. Sie können auch davon eine Kopie haben. Sind Sie damit einverstanden?“

Beispiel für die Überleitung zur Kapialdienstfähigkeitsberechnung:

„Nun berechne ich Ihr frei verfügbares Einkommen. Wir wollen nicht, dass Sie in mit den Zahlungen in Schwierigkeiten geraten.“

Beispiel für KfW-Darlehen

„Der Staat gewährt günstige Darlehen. Sie können selbst über das Internet schauen, ob eine teilweise Finanzierung über die Kreditanstalt in Frage. Wir können auch beim nächsten Termin darüber sprechen. Dann wird auch unser Spezialist dabei sein. Sie können auch beim Landratsamt informieren.“
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.12.2007 17:22
So ähnliche Fragen habe ich mir auch gestellt - was ist, wenn der Kunde nicht will, dass man sich Notizen macht ?
Oder soll ich den Kunden so begrüßen, als ob wir uns schon länger kennen oder ob der Kunde das 1. Mal da ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.12.2007 17:25
Fall: Prüfer ist unbekannt

"Mein Name ist ... Ich bin Ihr neuer Kundenberater. Es freut mich, dass Sie den Termin wahrnehmen konnten."

Fall: Prüfer ist bekannt:

"Es ist schön, dass wir uns wieder treffen. Danke, dass Sie den Termin wahr genommen haben."
Marina1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.12.2007 17:26
Ja dazu haben wir gesagt bekommen, müssen wir improvisieren! Also könne wir uns selber aussuchen ob wir den Kunden kennen oder nicht, ich meine beim Umzugsservice wäre das sehr ungeschickt ihn zu kennen=)
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2008 17:44
Ich denke doch, dass das aus der Aufgabenstellung ersichtlich ist ...
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2008 18:17
Wenn nicht kann man seinen Prüfer ja vorher auch mal fragen. In der Regel sind das auch Menschen mit denen man "reden" kann ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2008 18:30
Das Kundengespräch sollte doch - so weit wie möglich - so wie im Alltag ablaufen.
Wenn der Prüfer unbekannt ist, dann ist der Kunde auch unbekannt.
fischermans
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.01.2008 16:42 - Geaendert am: 03.01.2008 16:44
Also mit dem Improvisieren...das is so ne Sache :P

ich hab mal in der Kontaktphase die Kundin gefragt:
"Na? Wie geht es Ihrem Mann?"
Somit habe ich ihr unterstellt, dass sie verheiratet ist...diese Tatsache hat mein Kreditgespräch nicht unbedingt vereinfacht....im Gegenteil^^

Aber andere Imropvisationen sind gerne gesehn und die Prüfer gehen auch immer drauf ein:

"Na? Wie läuft Ihr Fußballtraining"
oder solche Sachen =)

Zum Thema bekannter Kunde oder nicht:

Ich Frage den Prüfer VOR dem Gespräch, ob wir uns schon kennen und dann auch nach dem Namen...

Wenn natürlich in der Aufgabenstellung steht: "Nichtkunde betritt die Bank," dann is ja klar was los is^^

LG
Fischermans
losjetzt
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.01.2008 11:49
Wenn es nicht in der Aufgabe steht, dann überleg dir vorher ob du an den Fall rangehen willst als ob du den Kunden kennst oder so als ob du ihn nicht kennst, je nachdem was dir in diesem Fall einfacher erscheint. Für einen Kreditfall ist oft die unkenntnis einfacher, weil du dich dann automatisch darauf einstellst ganz viel zu fragen und somit weniger vergisst.
Bei einem Anlagefall dagegen kann man oft, wenn man vorgibt den Kunden schon zu kennen offener reden und auch schon manche Sachen annehmen z.B. muss man dann nicht mehr die gesammte Risikoeinwertung durchführen, sondern kann selbst vorgeben, dass der ja schon ausgefüllt ist (natürlich mit den Daten, die zu deinen Anlageempfehlungen passen) und man die nur noch überprüft. allerdings muss man für eine Änderung auch das richtige Produkt im Petto haben.

Zu den Fragen ganz oben: Einfach wenn der Kunde das erzählen anfängt anfangen zu schreiben und in eine Pause vor der nächsten Frage sagen, dass man sich alles aufschreibt und der Kunde gerne auch einen abzug am ende des Gesprächs bekommen kann.

Im Kreditgespräch würde ich mir auch kien Bein ausreißen. Dem Kunden einfach sagen, dass man nun seinen idividuellen Finanzspielraum ermitteln möchte um ihm dann den für ihn passenden Kredit zu den für ihn besten Konditionen errechnen zu können.

Das Thema KFW kann man eigtl einfach mit der Frage, ob sie schon mal etwas von der KFW gehört haben beginnen. Da ist eher der Zeitpunkt so ein problem. ich würde das glaube ich sofort bringen sobald ich weiß, dass es fürden Kunden gut ist.

angaben sind allerdings ohne Gewähr, da ich die Prüfung schon vor 2,5 Jahren abgelegt habe und seitdem auch studiere. Aber denkt euch einfach wenn ihr hier einen Fahler macht ist das nicht so schlimm. Wenn ihr aber in den richtigen Gesprächen, die ihr alle ja so kurz vor der mündichen schon fleißig führt einen groben schnitzer macht euch das einen Kunden oder gar den Job kosten kann, trotzdem seit ihr da nicht so aufgeregt wie bei der Prüfung, also locker bleiben! Die Prüfer fressen euch nicht auf!
PS Die

L(i)ebe!

lahm
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.01.2008 09:36
Hey,

kann hier jemand die Formel zur Berechnung der monatl. Rate sowie der Laufzeit für Privatkredite hier reinschreiben?
Sparkassler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.01.2008 16:06
?!?!?!?!?!?!?!?!?!?

Monatl. Rate= Kredit + Zinsen + Geb. / Laufzeit

Laufzeit= Kredit + Zinsen + Geb. / monatl. Rate

?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2008 16:11
Mathematisch korrekt müsstest du alles in Klammern setzen oder es über einen Bruchstrich schreiben ;-)

Aber an sich, soweit, sehen die Formeln zumindest für ein p.m.-Darlehen ganz gut aus
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2008 16:14 - Geaendert am: 08.01.2008 16:15
Nettokreditbetr + Gesamtzinsen. + Gebühren
-------------------------------------------------------------- = Monatl. Rate
Laufzeit

und

Nettokreditbetr. + Gesamtzinsen + Gebühren
-------------------------------------------------------------- = Laufzeit
monatliche Rate
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2008 16:14 - Geaendert am: 16.01.2008 11:26
Es gibt tatsächlich ein Problem bei der Berechnung der Rate.

Die Rate kann man iw oben angedeutet wurde, berechnen. Nur diese Methode ist nicht mehr praxisnah.

In der Praxis ist ein Privatdarlehen ein Annuitätendarlehen. Hier besteht das Problem, die Berechnung in der Prüfung durchzuführen.
lahm
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.01.2008 20:54
@sparkassler

ich meinte die formel für einen jahrszinssatz (z.b. 9 %)
nicht einen monatszinssatz...
und du kannst auch nicht den jahreszinssatz durch 12 teilen...
monatszinssätze beziehen sich auf den anfangskreditbetrag, jahresszinssätze auf die jeweilige restschuld...

deshalb meine frage: wie berechne in der prüfung ein darlehen mit jahreszinssatz?
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2008 21:52 - Geaendert am: 08.01.2008 22:18
Kommt drauf an was du für ein Darlehen hast - Mensch drückt euch doch mal so aus, dass man euch auch auf Anhieb helfen kann >.<

Ein Annuitätendarlehen zum Beispiel hat jedes Jahr, jedes Quartal, jeden Monat oder was weiß ich in welchem Rhythmus die gleiche "Annuitätenhöhe". Annuität definiert sich allerdings als Summe von Zinsen und Tilgung.
Da im Laufe der Zeit immer weniger Zinsen zu zahlen sind, die Annuität aber gleich bleibt, muss im Umkehrschluss der Tilgungsanteil immer größer werden.
Mathematisch gesehen haben Anuitätendarlehen mit einer anfänglichen Tilgungsleistung von 1% p.a. eine Laufzeit von ~35 bis 36 Jahren. *

Bild / wikimedia.org:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/f/f6/Diagramm_Annuit%C3%A4tentilgung.png

Ein Abzahlungsdarlehen hingegen hat stets den gleichen Tilgungssatz, die "Annuität" allerdings wird immer geringer, da ja auch hier die Zinsen immer geringer werden.

--------------

* Bei 2% Tilgung dauert es ca. 26 Jahre. Für 20 Jahre muss man mit ca. 2,95% anfangen.
Ich hoffe die Eckdaten stimmen, hab sie nicht überprüft aber so beigebracht bekommen. Und diese Eckdaten (1-3% Tilgung p.a.) sollte man schon im Kopf haben.

-----------------

edit: Das sagt übrigens die Wissen-DB:

http://bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=4&katid=44&artikelid=297
T-Q
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.01.2008 21:20
Zu den Notizen:

Wir haben gelernt zu sagen:
Ich mache mir ein paar Notizen, um Ihnen am Ende ein perfektes/gutes/passendes Angebot zu unterbreiten.

Zum einen ist das der Kundennutzen mit drin und zum andern umgeht man die Frage, ob der Kunde damit einverstanden ist. Denn es KÖNNTE ja sein dass ein Kunde mal Nein sagt und dann sitzt man da.

Wird zwar selten bis gar nciht vorkommen, aber wenn man es so formuliert, kommt man gar nicht erst ins Wanken.

Und der Kunde muss ja auch nicht zu allem immer JA und AMEN sagen;-)
derfuxx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.01.2008 17:31
Ich habe eine ganz wichtige Frage:

Ich habe am Montag meine Mündliche Prüfung, ich habe meine Ausbildung in Brandenburg gemacht, hier sind Kundenberatermappe, Taschenrechner, Prospektmaterial und Checklisten erlaubt (laut Einladung)

was versteht die Prüfungskommision jetzt unter Checkliste?? Auch selbstgemachte Gesprächsleitfäden, die man richtig mit ins Gespräch nehmen darf???

WER KENNT SICH AUS UND KANN MIR HELFEN??
Rennschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.01.2008 21:51 - Geaendert am: 18.01.2008 21:52
Selbst verfasste Checklisten sind nicht erlaubt -
standardisierte Checklisten des jeweiligen Arbeitgebers dahingegen schon.

Ist eigentlich auch logisch, denn sonst könntest Du Dir ja alle Fragen, die Du stellen möchtest, in die selbst verfasste Checkliste reinschreiben.

Übrigens sammelt die Prüfungskommission sämtliche Unterlagen, die Du verwendet hast (Aufgabenstellung, Checklisten, Notizblätter etc.) nach Deiner Beratung und bevor Du den Raum wieder verlässt, ein.
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