Prüfung--Handy benutzen!! |
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Verfasst am: 04.12.2004 11:30 |
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Hmm, hab heut mein schreiben von der ihk zur mündlichen bekommen, da steht hinten drauf ich darf mein handy benutzen. kann mir bitte jemand sagen was ich damit tun soll? kann ich dann jemand als telefonjoker anrufen? |
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Verfasst am: 04.12.2004 11:52 |
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mmm...
Du hast sicherlich das Wort "nicht" überlesen! *fg**~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 04.12.2004 13:23 |
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nee echt net..steht drin dass bei bankern und versicherungsfuzzis die nutzung eines handys zulässig ist |
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Verfasst am: 04.12.2004 14:08 |
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Du darfst mit dem Handy die Personalabteilung anrufen, die Dir dann sämtliche unklar formulierte Aufgaben in AWL beantworten muss...
Wahlweise kann auch Pizza bestellt werden .... |
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Verfasst am: 04.12.2004 14:48 |
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lol..wiso awl? da hab ich ne 1,6 geschrieben, also bitte bitte
anmerkung:wir schwaben hatten scho im oktober prüfung, und des 3 tage lang, und awl war einfach nur geil..... |
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Verfasst am: 04.12.2004 16:16 |
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Prüfungsfach Kundenberatung
1. Allgemeines
In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer soll der Prüfling auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus den Gebieten Kontoführung und Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage sowie Kreditgeschäft zeigen, dass er in der Lage ist, Kundengespräche systematisch und situationsbezogen zu führen. Hierbei sind die betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.
2. Hilfsmittel
Verkaufs- und beratungsunterstützende Hilfsmittel zum Kundenberatungsgespräch können vom Prüfling mitgebracht werden. Ein Taschenrechner oder ein Laptop werden als Hilfsmittel nicht zugelassen. |
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Verfasst am: 04.12.2004 16:17 |
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@askpilot
In BW gibt es eine andere Prüfungsordnung. |
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Verfasst am: 04.12.2004 17:28 - Geaendert am: 04.12.2004 17:28 |
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@herrmann
wieso sollte man keinen Taschenrechner mit in die mündliche nehmen dürfen??
da von habe ich noch nie was gehört.
meiner meinung nach - und so wurde es auch immer von unserem berufsschullehrer bestätigt - ist alles zugelassen außer einem laptop...
greetz
bankmann2002 |
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Verfasst am: 04.12.2004 17:29 |
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was bitte soll man bei der mündlichen mit einem Taschenrechner?? |
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Verfasst am: 04.12.2004 17:33 |
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- Erwerbsnebenkosten bei Baufi ausrechnen
- Raten für Autokauf ausrechnen
- usw. |
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Verfasst am: 04.12.2004 17:36 |
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@Herrmann
Sie meinen aber mit dem taschenrechner muss man das machen!!! |
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Verfasst am: 04.12.2004 17:39 |
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Man muss doch in der Lage sein, den Kunden auf die Höhe der Grunderwerbsteuer, der Notar- und Grundbuchauskosten hinzuweisen. |
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Verfasst am: 04.12.2004 17:42 |
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@Herrmann
ja das ist schon klar |
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Verfasst am: 03.01.2005 21:15 |
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es gibt IHK‘s bei denen es erlaubt ist, während der Vorbereitungszeit von 10 Minuten mit dem Handy in der Bank anzurufen.
Dir könnte dann z.B. ein Berater alles wichtige zu dem Fall erzählen.
Ist aber nicht bei allen IHK‘s erlaubt!
Bei der IHK Ulm ist es z.B. verboten, bei der IHK Stuttgart allerdings erlaubt. |
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Verfasst am: 03.01.2005 21:56 |
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Üblich ist, wie bei der Abschlussprüfung, dass kein Handy benutzt werden darf. In meiner Einladung der IHK steht eindeutig: "Während der gesamten Prüfungszeit (einschließlich Pausen) darf kein Handy mitgeführt werden. Wird dieser Hinweis nicht beachtet, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden."
Greetz
Lexy |
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Verfasst am: 04.01.2005 08:17 |
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halloo???? jemand zuhause???
sag mal wie bitte kommt ihr auf so einen bekloppten thread???? das ist ja wohl total logisch das men sein handy nicht mitführen darf??? klopf klopf jemand da im Kopf da reicht doch schon logisches denken!!!
man man über was für idiotische sachen ihr euch den Kopf zerbrecht!! ist echt mal lächerlich!! |
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Verfasst am: 04.01.2005 08:32 |
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tina so unlogoisch ist das nicht wenns in der einladung steht und du hörst ja an manchen ihks ist das erlaubt |
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Verfasst am: 04.01.2005 08:42 |
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@ hexilein,
aber wenn du mal drüber nachdenkst ist das doch ziemlicher müll oder etwa nicht ich mein durftes du in der schule beim abi oder sonst wo dein handy dabei haben, das ist doch ein täuschungsversuch, und mal ehrlkich die ihks die das erlauben(glaube nicht das es das gibt) die müssten dann schon ne ziemlichen schatten haben!!!
"aber sicher Herr Prüfling sie haben noch einige fragen,... hier ihr Handy rufen sie in der Bank ruhig an.... so können wir ihre fähigkeiten besser bewerten...""" lol kanns ja wohl nicht sein oder??? |
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Verfasst am: 04.01.2005 09:16 |
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Wieso, in der Vorbereitungszeit ist das erlaubt. Wir durften auch Bücher mitnehmen!
Es geht ja nicht mehr so sehr um das fachliche, das wurde in der schriftlichen abgefragt und nun kommt der Verkäuferische Teil... |
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Verfasst am: 04.01.2005 09:22 |
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also ich hab mich informiert bei der ihk, wir dürfen definitiv das handy in der mündlichen prüfung benutzten, um zum bsp wie in der echten beratung von einer fachabteiling z.b ein bestimmtes angebot rechnen lassen und so..
also bei uns ist das handy erlaubt......aber wie gesagt es kommt auf die ihk drauf an, es gibt welche da darf man nur konditionslisten benutzen, bei uns z.b alles was es gibt, auch handy |
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