Bei 50% die Mündliche bestanden?? |
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Verfasst am: 17.07.2006 14:14 |
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Hi,
ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Ich weiß auch, dass man mind. 50% haben muss! |
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Verfasst am: 21.12.2006 17:50 |
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hallo ihr lieben und auch an den rest
na was denn nun 50% in der mündlichen ja oder nee |
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Verfasst am: 21.12.2006 18:25 - Geaendert am: 21.12.2006 18:25 |
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Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
1. im Gesamtergebnis aller 4 Prüfungsfächer eine mindestens ausreichende Prüfungsleistung (mindestens 300 Punkte) erbracht wurde (die Ergebnisse in den Fächern Bankwirtschaft und Kundenberatung haben bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses das doppelte Gewicht)
und
2. die Leistungen mindestens in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichend sind (mindestens 50 Punkte)
und
3. die Prüfungsleistungen in keinem der 4 Prüfungsfächer mit "ungenügend" bewertet werden. |
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Verfasst am: 22.12.2006 09:22 |
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demnachzufolge was Herr Herrmann sagt, übersetze ich das jetzt für alle
IHR MÜSST NUR ÜBER 30 % HABEN, WENN IHR IN ALLEN ANDREN FÄCHERN KEINE 5 HABT
so...hoffe alles ist geklärt ;-) |
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Verfasst am: 24.12.2006 17:32 - Geaendert am: 24.12.2006 17:32 |
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Nur zur Ergänzung:
Prüfungsfach Kundenberatung:
In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer soll der Prüfung auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus den Gebieten Kontoführung und Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage sowie Kreditgeschäft zeigen, daß er in der Lage ist, Kundengespräche systematisch und situationsbezogen zu führen. Hierbei sind die betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bankkfm_kfrausbv/gesamt.pdf |
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