Mündliche Prüfung |
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Verfasst am: 13.07.2006 11:43 |
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Dass der Kunde dir unsympathisch war, ist eine ganz miese Ausrede. Tut mir leid, aber das darfst du dir einfach nicht anmerken lassen. Wie oft stehe ich am Schalter und bin kurz davor, mich zu übergeben? Aber ich kotz dem Kunden auch nicht vor die Füsse. Sondern behandel ihn als einen gleichberechtigten Geschäftspartner, der er nunmal ist. Unsympathie darf sein, aber nicht gezeigt werden. Klares Gesetz im Dienstleistungsgeschäft. |
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Verfasst am: 13.07.2006 11:48 |
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Dass nicht alle prüfungsgruppen gleich bewerten ist leider wahr!
bei mir haben sie gesagt super! ich wäre auf alles gekommen, was der kunde wollte, hätte genau die richtigen produkte gehabt und hätte sie auch perfekt umgesetzt. anschlussgespräch alles dabei. 89%.
und dann bei der abschlussfeier in München werden welche für 100% geehrt!
Sowas gab es bei unserer IHK noch nie.
ich hab echt gedacht, dass die super sein müssen, aber dann hat mir unser consultant gesagt, dass da jedes jahr min 1 von dieser ihk mit 100% geehrt werden.-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 13.07.2006 11:53 |
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@ xxx
jepp meine ehemalige Berufsschullehrerin und Prüferin in der mündlichen ist jetzt meine Kundin
hab vor kurzem sogar ihr Haus finanziert wieso nicht?
klappt ganz gut aber zwischen Theorie und Praxis is ein himmelweiter unterschied wie wir jedesmal feststellen |
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Verfasst am: 13.07.2006 11:58 |
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@ edax:
Das finde ich auch schade... Die Note in der mündlichen Prüfung darf doch nicht davon abhängen, was man für einen Prüfungsausschuss erwischt.
Bei uns kam es jetzt schon ein paarmal vor, dass Azubis die eigentlich immer sehr gut waren beim üben eine schlechtere Prüfung gemacht haben, als andere die beim üben wesentlich schlechter waren.
Naja und wenn der eine Azubi genau 85 P. braucht um auf die drei zu kommen und er bekommt genau die 85 P. dann ist das eine nette Sache... Aber wenn der andere 68 P. braucht um seine zwei zu halten, er bekommt aber nur 67 P., dann find ich das ziemlich gemein... und ich denke, da hängt es schon sehr von den Prüfern ab. Die einen sind wohlwollend und prüfen einen auf die bessere Note hin und die anderen halt nicht. Find ich echt schade sowas und ich denke damit geht in gewisser Weise die Vergleichbarkeit verloren. |
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Verfasst am: 13.07.2006 12:40 |
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leider sind das auch nur menschen und das ist wohl auch das problem, aber das muss man halt auch sein! -----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 13.07.2006 12:57 |
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Also mir haben Sie genau die gleich Punktzahl gegeben, wie scho mein schriftl. Schnitt war.
Ich würd sagen, hauptsache Bestanden!
Jetzt zählt nur noch, was man im Beruf leistet |
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Verfasst am: 13.07.2006 23:15 |
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darf man jetzt beim prüfungsausschuss darum bitten, dass einen jemand bestimmtes aus der gruppe prüft, der oder die einem von der person her am meisten vetraut erscheint, wenn man die leute schon kennt??? oder würde man sich damit einen unerlaubten vorteil verschaffen??? |
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Verfasst am: 14.07.2006 08:32 |
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@ xxx: ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass die Prüfer jeweils Fälle einreichen und ich glaube wer dich prüft hängt dann von dem von dir ausgesuchten Fall ab. |
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Verfasst am: 14.07.2006 13:00 |
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@Abi04
Ich denke mal genau das war Dein Problem, daß Du so einen Fall schon einmal hattest.
Nur weil es der gleiche Fall ist, heißt das nicht automatisch, daß das Gespräch gleich läuft.
In der Praxis zum Beispiel kannst Du zwei Kunden haben die jeweils 100.000 Euro auf Ihrem Geldmarktkonto haben.
Der eine will von dem Geld O-Scheine kaufen, da er hochspekulativ eingestellt ist und der andere will zum Beispiel B-Schatzbriefe.
Was glaubst Du was passiert wenn Du dem Schatzbrief Kunden O-Scheine verkaufen willst oder umgekehrt.
Zum Thema symphatische/unsymphatische Kunden:
In der Praxis könnt Ihr euch auch nicht aussuchen, wen Ihr lieber beraten wollt.
Ob symphatisch oder unsymphatisch, die Beratung sollte immer das gleiche Niveau haben. |
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Verfasst am: 27.08.2006 19:08 |
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meine frage ist, um überhaupt die Prüfung zur Bankauffrau bestehen zu können muss man wieviel Prozent im mündlichen und wieviel im schriftlichen erreichen? und was ist die Grenze bei schriftlich oder mündlich um diese noch auszugleichen und den Beruf der Bankkauffrau/mann zu erreichen? Ich meine wenn man es schafft aber nicht so wie die ausbilder das wollen ist zwar nicht so gut für die übernahme aber man hat ja dann trotzdem den Beruf in der hand oder? |
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Verfasst am: 27.08.2006 19:48 - Geaendert am: 27.08.2006 19:49 |
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http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=4529&forumid=5
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
1. im Gesamtergebnis aller 4 Prüfungsfächer eine mindestens ausreichende Prüfungsleistung erbracht wurde (die Ergebnisse in den Fächern Bankwirtschaft und Kundenberatung haben bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses das doppelte Gewicht) und
2. die Leistungen mindestens in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichend sind (mindestens 50 Punkte) und
3. die Prüfungsleistungen in keinem der 4 Prüfungsfächer mit "ungenügend" bewertet werden. |
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