EasyCredit in der mündlichen Prüfung |
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Verfasst am: 05.01.2007 17:54 |
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Und zu easyCredit:
Es mag zwar keine Pflicht sein eine RKV abzuschließen, allerdings hab ich auch noch nicht verstanden, welche Kriterien dort bei der Kreditvergabe zugrunde gelegt werden...
Habe schon in genügend Situationen miterlebt, wie Kunden die bei uns die 3fache Summe bekommen hätten eine rote Lampe (Absage) angezeigt bekommen haben...
Es gibt natürlich auch andere Fälle:
Wenn bei uns jemand eindeutig keinen Kredit bekommt, easyCredit aber ohne zu mucken 20.000 € raushauen wollte...
Nix gegen easyCredit... das erspart viel arbeit, kann aber stressig sein... |
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Verfasst am: 05.01.2007 19:24 |
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Also wenn ich dem Kunden des nutzen einer Restkreditversicherung erkläre und ihm sagen wie hoch der Beitrag ist und er das ganze für sinnvoll hält nenne ich das freiwillig |
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Verfasst am: 06.01.2007 18:07 |
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Es geht ja hier um das Kundengespräch (mündliche Prüfung).
Nehmen wir an, der Kunde (Prüfer) sagt, dass er die Versicherung nicht braucht.
1. Mit welchen Argumenten kann der Kunde vom Nutzen der Restkreditvesrscheurng überzeugt werden?
2. Mit welchen Prämien muss der Kunde rechnen? |
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Verfasst am: 06.01.2007 20:11 |
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Arbeite bei einer Voba, die auch den easyCredit vertreibt. Bei uns ist es keine Pflicht eine RKV abzuschließen.
Ich habe letztes Jahr ausgelernt und habe jetzt schon einige Gespräche bzgl. easyCredit geführt.
Wenn ihr den Kunden von einer RKV überzeugen wollt, müsst ihr ihm zeigen, was passiert, wenn er sich nicht absichert.
Ich schaue zuerst, was für Teile der RKV braucht ein Kunde:
Arbeitsunfährigkeitsversicherung brauchen nur die, die nach 1961 (keine Garanti) geboren sind. Dann frage ich nach Erben, ob die Schulden übernehmen sollen, will der Kunde meist nicht, dann kann ich sagen, wenn er stirbt bekommen die Erben sogar noch was raus, das 110% der Versicherungssumme gezahlt werden.
Und wegen der Arbeitslosigkeit, der teuerste Teil der RKV, frage ich den Kunden nach seiner Einschätzung, ältere AN haben meist noch ein finanzielles Polster in Form einer LV oder RV, die dann sagen, damit könnten Sie das ausgleichen, falls was passiert. Bei Jüngeren rate ich auf jeden Fall dazu, aufgrund des Arbeitsmarktes allgemein und wenn man auf die Branche achtet, gibts halt auch einige, da ist die Gefahrt der Arbeitslosigkeit eben höher.
Aber wichtig ist, dass ihr den Kunden auf keinen Fall zu einer RKV drängt. Es soll seine Entscheidung sein, denn nur so wirkt ihr kompetent und blkeibt Ansprechpartner beim Kunden auch in andern Belangen.
Grüße Jazzy |
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Verfasst am: 08.01.2007 14:13 |
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@ Herrmann,
also sehr geehrter Herr Herrmann,
da ich auch im easy credit shop arbeite möchte ich Sie nur darauf hinweisen, dass Ihre Aussagen nicht der Realität entsprechen. Eine RKV ist wie bereits von meinem Kollegen erwähnt nicht zwingend notwendig. Es kommen auch Verträge ohne RKV zu stande. Sicher ist ein eff. Zinssatz von 5,6 % nicht die Regel, aber ein Verkauf dieser Kondition findet trotzdem statt !!!!! Der eff. Zinssatz ist ein eff. Zinssatz auf den Darlehensbetrag und nicht auf Darlehensbetrag + RKV berechnet wird. An alle Azubis die diesen Beitrag auch lesen. Dank solcher Prüfer fliegen selbst Azubis in der mündl. Prüfung durch. Ein hoch auf unsere informierten Lehrer und Prüfer.
Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag. Viel Spaß beim vorbereiten auf die mündl. AP.
P.S. Ich werde mich auf einen eff. von 7,8 % festlegen. Da kann nicht einmal ein Herr Herrmann meckern. *g*. |
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Verfasst am: 08.01.2007 17:55 |
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@Mann88
Lieber Praktiker,
wie viel Prozent der Kreditverträge kommen ohne RKV zu stande?
Wie viel Prozent der Kreditnehmer erhalten einen effiktiven Zinssatz von 5,6 %?
Nach der Preisangabenverordnung muss die RKV in den effektiven Zinssatz eingerechnet werden, wenn der Abschluss Voraussetzung für den Abschluss des Kreditvertrags ist. |
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Verfasst am: 08.01.2007 19:51 |
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@ Herrmann. Das ist ja richtig, dass sie in die Effektivverzinsung einberechnet werden muss. Aber nur wenn sie Pflicht ist!!
Dies ist aber bei Easy-Credit keines Fall. Habe selber schon mehrere Easy-Credit-Verträge ohne die RKV gemacht. Das gab kein Problem._________________________________________________
http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!! |
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Verfasst am: 10.01.2007 11:42 |
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Liebes Forum,
danke für eure zahlreichen Einträge.
Aber so ganz sind für mich die Frage noch nicht klar. Also welchen Zinnsatz nehme ich? "die goldene Mitte" mit 7,80 %? und wenn ich jetzt eine RKV mache dann mit 8,00 ? Es ist eine schwierige Sache mit dem EasyCredit.
Aber schon mal ein großes Dankeschön an alle !! |
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Verfasst am: 10.01.2007 16:51 |
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Also bei mir ging gerade wieder eine mit 5,94 ohen Restkreditversicherung raus.
Man sollte nicht alles "Horrormeldungen" die auf WISO oder FInanztest oder sonstiges laufen glauben!
Es gibt überall schwarze Schafe aber deshalb die ganze Branche unter Generalverdacht stellen ist unnötig.
Klar werde ich bei schwierigen Kunden und schlechterer Bonität auf die Restkreditversicherung drängen diesen dann aber in der Effektivzinsberechnung mit einfliesen lassen. |
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Verfasst am: 10.01.2007 22:58 |
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Hallo zusammen!
Die elektronisch unterstützen Kreditprogramme nehmen mittelfristig sicher in allen Bankengruppen zu.
Ich bin allerdings der Meinung, dass die Berechung eines Anschaffungsdarlehens (und darum geht´s ja bei Easy Credit und Co.) von einem Bankazubi-Prüfling von Hand gerechnet werden können muss. Das wird ja auch im Berufschulunterricht vermittelt. Dass man den effektiven Jahreszins ohne Technik innerhalb der 20 Minuten einer Praktischen Prüfung nicht ermitteln kann, ist den meisten Prüfern sicher klar - nichts desto trotz sollte man erklären können was das ist und das reicht meistens auch.
Ausserdem heißt die Prüfung glaub ich immer noch Bank-"Kaufmann" und nicht Bank-"Software-Bediener".
Viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Auswahl Eurer Fälle in der Praktischen!
Doc. |
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Verfasst am: 16.01.2007 17:01 |
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Eine Kreditversicherung treibt den effektiven Jahreszins nach oben und verteuert damit den Kredit. In einem Fall ließ diese Police den Effektivzins für eine Testperson von 11 auf 23 Prozent nach oben springen. In den Kreditangeboten sind die Kosten für diese Versicherung nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet, so dass der Kunde über diesen Zinssatz die verschiedenen Angebote nicht miteinander vergleichen kann. Die Restschuldversicherung soll einspringen, wenn der Kunde seinen Kredit wegen Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr zurückzahlen kann. Es ist aber völlig unsinnig, jedem Kreditnehmer eine solche Versicherung überzuhelfen. Denn weit weniger als 10 Prozent der vergebenen Kredite werden nicht wie vereinbart zurückgezahlt. Eine Beratung ist nur dann in Ordnung, wenn der Berater mit dem Kunden überlegt, ob eine Kreditabsicherung überhaupt notwendig ist und über welche alternativen Sicherheiten er bereits verfügt. Die rühmliche Ausnahme im Test ist die Postbank. Bei ihr haben alle Testpersonen einen Kredit ohne Versicherung bekommen.
Quelle:
http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/alles/1493788/1493788/1495940.html |
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Verfasst am: 29.01.2007 19:47 - Geaendert am: 29.01.2007 19:50 |
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat mehreren Geldinstituten Wucher vorgeworfen. Die Kreditvergabe werde oft systematisch an den Abschluss einer so genannten Restschuldversicherung gekoppelt, sagte VZBV-Chefin Edda Müller am Montag in Berlin. „Dieses kann zu Zinsen führen, die teilweise bei 20, 30 oder gar 40 Prozent liegen.“ Der Verband forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, gegen eine solche Geschäftspolitik vorzugehen.
Restschuldversicherungen (RSV) dienen eigentlich der Absicherung eines Darlehens, wenn der Verbraucher die Raten nicht mehr bezahlen kann oder vorzeitig stirbt. Die Police ist nach Experteneinschätzung oft überflüssig, weil es etwa ausreichende Sicherheiten durch vorhandene Geldanlagen gibt. Dennoch wurde laut VZBV fast allen Kunden, die an der Untersuchung teilnahmen, eine RSV verkauft. 94 Prozent hätten gar kein Angebot ohne diesen Vertrag bekommen. Kein Kreditnehmer sei darüber informiert worden, dass die damit entstehenden Kosten nicht in der Angabe des effektiven Jahreszinses für das Darlehen enthalten sind. Bei Koppelgeschäften müsste dies ausgewiesen werden, hieß es. Bislang würden die Banken den faktischen Zwang zur RSV bestreiten, sagte Müller. Der VZBV verlangt nun ein Gesetz, dass die Einbeziehung der Versicherungskosten in den effektiven Jahreszins zur Regel machen soll.
Quelle:
http://www.faz.net/s/Rub5CAECB7768E046A3976500B4D416A560/Doc~EE5A14253E19243239F65A88ACDE6DB75~ATpl~Ecommon~Scontent.html |
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Verfasst am: 30.01.2007 13:30 - Geaendert am: 30.01.2007 13:49 |
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@Herrmann
"Restschuldversicherungen (RSV) dienen eigentlich der Absicherung eines Darlehens, wenn der Verbraucher die Raten nicht mehr bezahlen kann oder vorzeitig stirbt. Die Police ist nach Experteneinschätzung oft überflüssig, weil es etwa ausreichende Sicherheiten durch vorhandene Geldanlagen gibt. Dennoch wurde laut VZBV fast allen Kunden,...."
Wir sind kein Pfandhaus, d.h. bei uns stehen die Sicherheiten im Hintergrund! Ein Kunde sollte durch ausreichenden Kapitaldienst, Auftreten, bisherige Geschäftsverbindung etc. "beweisen", dass er kreditwürdig ist!
Bei unseren S-Privat-Krediten werden keine weiteren Sicherheiten verlangt! Deswegen ist es meiner Meinung nach durchaus sinnvoll, eine RSV abzuschließen, wobei wir dem Kunden natürlich die Kosten ganz offen mitteilen!
Ich muss aber sagen, dass es bei uns eigentlich nicht die Regel ist, RSV abzuschließen!
Zinssätze von 5,6% sind durchaus realistisch! Hatte ich sogar in der Prüfung, hab 95% bekommen, kann also demnach nicht ganz so falsch sein! |
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Verfasst am: 31.01.2007 10:12 |
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Hallo!
Also ich arbeite fast NUR mit easyCredit und kaum mit anderen Produkten!
Nur um euch jetzt ein wenig zu beruhigen, es gibt eine Tabelle in der jede einzelne Rate zur für Kreditsumme und Laufzeit ausgerechnet wurde!
Ich bin der Meinung es geht bei 10T€ los und auf jeden Fall bis 42T€! Effektiver Zinssatz ist 5,6% und die Laufzeiten sind 12,24,36,48,60,72 und 84 Monate!
Dort steht die monatliche Rate haargenau.
Diese Tabelle wurde damals von einem Azubi bei uns extra für die mündliche Prüfung angelegt und ausgerechnet. |
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Verfasst am: 31.01.2007 17:09 |
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Wenn nun der Kunde (Prüfer) nach dem effektiven Zinssatz frägt, ...? |
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Verfasst am: 31.01.2007 21:29 |
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@ Herrmann: Wenn ein Kunde nach dem effektiv Zinssatz fragt (Nicht frägt *g*), dann steht die Antwort zwei Zeilen darüber: Effektiver Zinssatz ist 5,6% und die Laufzeiten sind 12,24,36,48,60,72 und 84 Monate! _________________________________________________
http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!! |
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Verfasst am: 31.01.2007 22:59 |
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Mit oder ohne Restschuldversicherung? |
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Verfasst am: 01.02.2007 09:26 |
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@ Herrmann
Lass doch mal die blöde RSV weg, braucht man doch gar nicht! |
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Verfasst am: 01.02.2007 10:59 |
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Wird höchst Wahrscheinlich ohne RSV sein, denn sonst kann der eff. Zinssatz nicht zustande kommen. Das sollte aber den Prüfer ja genügen, denn eine RSV scheint wohl eh nicht unbedingt sinnvoll.
Mir persönlich ist eine LV oder ein Bausparvertrag immer lieber als Sicherheit. Denn wenn der Kunde am arbeiten ist und trotzdem zahlungsunfähig ist, habe ich mit der RSV überhaupt keine Chance an mein Geld zu kommen._________________________________________________
http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!! |
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