Prüfungsausschuss |
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Verfasst am: 06.01.2008 20:10 |
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Jo, meine lehrerin könnte ruhig dabei sein ... kann die gut leiden. Wir haben ja auch in ner anderen Bank die Mündliche ... damit es sowas wie Heimvorteil nicht gibt. |
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Verfasst am: 07.01.2008 16:00 - Geaendert am: 07.01.2008 16:01 |
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Ich hatte einen Lehrer und drei Deutschbanker bei mir im Prüfungsausschuss.
Die konnten mich auch nicht leiden^^
Viel besser fand ich da den Prüfungsausschuss bei der mündlichen Prüfung zum Bankfachwirt, der nur aus IHK-Mitarbeitern bestand. |
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Verfasst am: 07.01.2008 16:32 - Geaendert am: 07.01.2008 16:33 |
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Der Prüfungsausschuss besteht niemals aus IHK-Mitarbeitern.
Wie bereits oben erwähnt, besteht ein IHK- Prüfungsausschuss aus einem
- Arbeitgebervertreter
- Arbeitnehmervertreter
- Lehrer (Dozenten). |
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Verfasst am: 08.01.2008 13:34 |
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War bei mir in der mündlichen Prüfung zum Bankfachwirt definitiv nicht so.
Aber beim Fachwirt wird das sicher noch anders gelagert sein. |
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Verfasst am: 08.01.2008 16:18 |
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Die Mitarbeiter der IHK sind doch gar nicht in der Lage mündliche Prüfungen durchzuführen.
Die Mitarbeiter der IHK organisieren die Prüfungen, d. h. sie holen sich Prüfer von den Betrieben und Schulen. |
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Verfasst am: 08.01.2008 16:30 |
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Ich kenne es auch so, dass sich die IHK kompetente Prüfer aus der Umgebung zusammenpfercht und so ihre Prüfungsausschüsse zusammenstellt. Die "Mitarbeiter" der IHK haben eigentlich nur organisatorisches Talent - ohne deren Qualifikation minderbewerten zu wollen. |
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Verfasst am: 09.01.2008 12:07 |
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Bei mir wird keiner von meinem Unternehmen bei der mündliche Prüfung anwesend sein. Obwohl jemand dabei sein muss oder? |
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Verfasst am: 09.01.2008 17:25 - Geaendert am: 20.01.2008 08:22 |
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Die Mitarbeiter der IHK organisieren die Prüfungen so, dass in der Regel kein Mitarbeiter der eigenen Bank als Prüfer beim Kundengespräch dabei ist. |
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Verfasst am: 18.01.2008 22:29 |
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Es muss kein Mitarbeiter von Deinem Unternehmen anwesend sein. Sollte ein Mitarbeiter Deines Unternehmens in Deinem Prüfungsausschuss sein, wird er niemals Dein Kunde sein, um den Vorwurf der Vorteilsnahme bzw. Befangenheit nicht aufkommen zu lassen.
Ansonsten gilt wie Herrmann schon sagt: mindestens je ein Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer. |
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