KFZ Finanzierung |
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Verfasst am: 21.01.2011 10:18 |
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Hallo zusammen!
Ich hab auch noch eine kurze Frage...
Kann man auch bei Azubis eine Gehaltsabtretung machen?
Schließlich haben die keinen festen Arbeitsvertrag... |
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Verfasst am: 21.01.2011 11:57 |
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meine meinung:
vergesst die realität, geht ja um die prüfung!:
- prüfer wollen Sicherheiten angesprochen sehen
- SÜ ist bei manchen prüfern mittlerweile nit mehr so gern gesehen, weil zu kompliziert, deshalb evtl. Restschuldversicherung
- diese kann man dem kudnen erklären und mit ihm entscheiden, ist wirklich teuer. Habe gehört man verdient an der frestschuldversicherung mehr als an dem ratenkredit!!!
- evtl. kann man ja noch ne lebensversicherung oder sowas rein nehmen! |
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Verfasst am: 21.01.2011 14:02 |
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Sehe das ähnlich wie BadBanker.
In der Prüfung wird hauptsächlich das Wissen geprüft, geschaut ob man die Zusammenhänge verstanden hat.
Wenn man also in der Schule gelernt hat, für eine KFZ-Finanzierung eine SÜ als Sicherheit hereinzunehmen, dann sollte man das auch tun. Völlig egal, was in der täglichen Praxis gemacht wird.
Als ich damals Prüfung hatte, habe ich mit meinem Berufsschullehrer, der im mich zu prüfenden Prüfungsauschuss saß, auf diverse Sachen angesprochen, u.a. auch ob eine Blankokreditvergabe möglich ist während dem "Rollenspiel".
Er meinte zu mir, dass es theoretisch gänge, man solle dann aber im Gespräch zum Kunden sagen, dass eine Sicherheit wie die Sicherungsübereignung wegen Grund XY (z.B. langjährige gute Geschäftsverbindung) nicht notwendig ist.
So sehen die Prüfer dass man daran gedacht hat.
Aber das macht eben jeder Prüfungsausschuss anders.
Daher kann ich dir eigentlich nur raten mal mit deinen Lehrern zu sprechen oder es einfach so zu machen, wie du es in der Berufsschule gelernt hast. |
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Verfasst am: 21.01.2011 14:04 |
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1. SÜ ist nicht kompliziert.
2. Restschuldversicherungen sind nicht immer im Interesse des Kreditnehmers.
3. Einfach wäre: Verpfändung von Depotbeständen, Sparbriefe usw. |
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Verfasst am: 21.01.2011 14:34 |
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@herrmann:
hab mich falsch ausgedrückt!
ich meinte nicht "kompliziert", sondern in der realität der bank zu aufwendig! bzgl. der SÜ
wenn man die kosten der restschuldvcversicherung und die versicherungsfälle (vorteile für den kunden) klar herausstellt, ist das glaube ich eine sehr gute beratung (und zeigt eure ertrags-"dingens") |
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Verfasst am: 21.01.2011 16:16 |
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Die SÜ ist für den Kreditnehmer kostenlos und relativ einfach durchzuführen.
Die Restschuldversicherung bringt hohe Kosten für den Kunden und hohe Provisionen für die Bank. Und das soll kundenfreundlich sein. Müssen nicht die Kundeninteressen bei der Beratung in Vordergrund stehen? |
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Verfasst am: 21.01.2011 16:34 |
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Wenn der KN Angst vor Arbeitslosigkeit, Tod (w/ Familie) hat, kann eine Restschuldversicherung sehr wohl kundenorientiert sein! Wenn man ihn auf die kosten hinweist und er diese abwägen kann, ist daran nicht auszusetzen! |
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Verfasst am: 21.01.2011 18:11 |
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In diesem Fall sollte man prüfen, ob er bereits eine Lebensversicherung hat. |
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Verfasst am: 21.01.2011 18:16 |
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Herr Hermann hat vollkommen recht.
Eine RKV ist viel zu teuer für den Kunden. Ihr müsst euch von der Praxis lösen, in der ihr so einen Schrott dem Kunden andreht.
Für einen PK kann man auch eine LV sich abtreten lassen und wenn der Kunde nicht mehr zahlt, erhält man eben seine Forderung aus der Versicherung, den Restsaldo bekommt der Kunde. |
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Verfasst am: 21.01.2011 18:32 - Geaendert am: 21.01.2011 18:35 |
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Eine SÜ mag im Abschluss nicht kompliziert sein. Mein Arbeitgeber (=Bank) hat aber absolut kein Interesse daran, Gebrauchtwagen zu verkaufen. Mit Aufwand ist doch nicht das Formular und die Unterschrift gemeint (das ist wirklich nicht schwierig), sondern die Verwertung.
Hier wird also jede Bank Vorgaben an die Berater geben, ob für eine 10 TE Kfz-Finanzierung wirklich SÜs gemacht werden sollen. Die Antwort meiner Bank: Definitiv *nicht*. Das geht erst im FK-Bereich (Maschinen) oder halt bei teuren Kfz los.
In der Prüfung wollen die Prüfer außerdem Cross Selling sehen. Bei uns ist die RKV bei einer Kfz-Finanzierung dafür gerne gesehen. Was hilft der hinterbliebenen Familie denn eine Kfz-SÜ eines vier jahre alten Gebrauchtwagens, wenn der Darlehensnehmer (und Ehemann) verstirbt/arbeitslos wird und die Familie entweder mittellos oder mit nur einem verbliebenen Einkommen zurückbleibt? Der Wertverlust im ersten und zweiten Jahr ist bei Autos der höchste, da geht‘s ja nicht linear zu. Um sorgenfrei aus der Nummer rauszukommen hilft letztlich am ehesten eine passende Versicherung (d.h.: in der Prüfung den Wunsch erfragen!).
Gruß
webbi |
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Verfasst am: 21.01.2011 18:38 - Geaendert am: 21.01.2011 18:38 |
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Das Todesfallrsiko ist relativ gering. Eine Risikolebensversicherung ist bei jungen Kreditnehmern günstig. Hat der Kunde bereits eine Lebensversicherung zahlt diese Versicherung im Todesfall.
Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist sehr unterschiedlich. Deshalb sind die Prämie recht hoch. Wenn wirklich die Arbeitslosigkeit droht, sollte man vor Abschluss der Restschuldversicherung die Bedingungen dieser Versicherung genau anschauen. |
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Verfasst am: 21.01.2011 18:49 |
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Kein Widerspruch. Klar, wenn eine Risiko-LV besteht und die Familie dadurch abgesichert wäre ist alles gut. Daher wäre meine auf das Thema einleitende Frage auch "Wie ist Ihre Familie abgesichert, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte?". Das lässt alle Optionen offen. Egal, ob eine RKV oder Beratung zum Thema BU/LV gewünscht ist. Kommt beides in Prüfung und Praxis gut.
Dass die Risiken (je nach Situation) eher gering sind, ist klar. Sonst wäre eine Versicherung ja auch kaum bezahlbar ;-)
Wer nur eine SÜ anspricht muss sich jedenfalls nach der Prüfung auf die Frage gefasst machen, was der Versicherungsnehmer denn tut, wenn der Gebrauchtwagenverkauf nicht das für die Kreditrückzahlung benötigte Kapital einbringt. Und ob die Bank wirklich daran interessiert ist, Gebrauchtwagenverkäufe im kleinen Rahmen zu organisieren.
Gruß
webbi |
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Verfasst am: 21.01.2011 18:54 - Geaendert am: 21.01.2011 18:59 |
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Es gibt bestimmt Fälle, bei denen die Restschuldversicherung eine vertretbare Absicherung ist.
Ich warne nur davor, dass man bei jeder Pkw-Finanzierung einfach die Restschuldversicherung verkauft und meint, damit habe man cross selling und Absicherung mit der Restschuldversicherung optimal abgedeckt.
Wenn die Verwertung eines Pkw bereits bei Abschluss des Kreditvertrags feststeht, darf der Kreditvertrag nicht abgeschlossen werden.
Von 100 sicherungsübereigneten Pkws sollten nur etwa 4 verwertet werden. Die Verwertung kann auch ein Autohändler übernehmen.
Restschuldversicherung:
Der Versicherer leistet nicht, wenn die Arbeitslosigkeit kurz nach Vertragsschluss beginnt. Zudem springt er erst nach einer Karenzzeit ein, zum Beispiel erst nach drei Monaten. Die Leistungsdauer ist häufig begrenzt, zum Beispiel auf ein Jahr. |
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Verfasst am: 21.01.2011 19:06 - Geaendert am: 21.01.2011 19:11 |
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Ok, ich glaube wir drehen uns im Kreis. Natürlich darf die Verwertung nicht bei Abschluss feststehen, das hat ja auch niemand behauptet. Das Kleingedruckte (je nach Versicherung) ist selbstverständlich ebenfalls zu beachten.
Nichtsdestotroz hat die Familie im Todesfall des Kreditnehmers unter Umständen ein größeres Problem mit der Restschuld, wenn der Gebrauchtwagen nicht mehr das hergibt, was in der Darlehensschuld noch aussteht (schlechte Gebrauchtwagenpreise aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, möglicherweise anstehende Reparaturen, vorhandene Kratzer/Beschädigungen, ...), als wenn man eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hätte (egal ob RKV oder eine von der Finanzierung unabhängige Risiko-LV).
Und ein Verkauf durch Dritte im Auftrag der Bank kostet auch Geld, das letztlich dann nicht zur Tilgung des Kredits zur Verfügung steht.
Alles andere wurde bereits gesagt. Einigen wir uns doch darauf, dass die Frage nach der finanziellen Absicherung der Familie nicht verkehrt ist. ;-)
Gruß
webbi
[Nachtrag: Der obere Absatz in Ihrem Beitrag über diesem hier war zur Zeit meiner Antwort noch nicht vorhanden. Ich stimme damit vollkommen überein. Die RKV sollte nicht "einfach so" und an jeden verkauft werden, das ist klar. Habe ich auch nie so geschrieben. Gleiches gilt aber auch für die SÜ: Die ist eben auch nicht das Gelbe vom Ei, weder für den Kunden noch für die Bank; insbesondere nicht für kleinere Finanzierungen.] |
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Verfasst am: 22.01.2011 10:00 |
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Es kommt doch auf das Ergebnis der Kundenanalyse an.
Beispiel:
- Kunde 60 Jahre
- KLV Auszahlung in 3 Jahren 100.000 €
- Depot 10.000 €
- Sparbriefe 10.000 €
- freie Grundschuld 100.000 €
- Kreditbedarf 30.000 € für Audi Q5
Absicherung? |
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Verfasst am: 22.01.2011 17:56 |
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Gibt es denn wirklich Banken, die bei Allzweckdarlehen Sicherheiten nehmen? Was wird denn gemacht, wenn aus dem Kredit etwas finanziert wird, was sich nicht so einfach übereignen lässt, z.B. Hochzeit, Urlaubsreise, Umschuldung Dispokredit??
Und eine RKV ist keine Banksicherheit, sondern eine Absicherung für den Kunden. Und ich denke, dass man sie dem Kunden im Regelfall anbieten sollte. Dann kann er selber die Entscheidung treffen, ob er die möchte und ob ihm der Preis das Wert ist. Und eine vorhande LV über 50 Teur Todesfallsumme heißt ja nicht zwangläufig, dass er keine Absicherung des Kredites wünscht. Womöglich ist die ja mit einem bestimmten Zweck abgeschlossen wurden, der einen neuen Kredit nicht beeinhaltet. |
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Verfasst am: 23.01.2011 15:51 |
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Das ist in meinen Augen Unsinn: Arbeitsvertrag 2 Jahre = Kreditvertrag 2 Jahre ?? Man kann sich ja dann vorstellen, wie hoch dann die Rate sein müsste, bei z.B. 30.000 € ... |
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Verfasst am: 23.01.2011 17:08 |
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Hallo miteinander
also ich find den Fall den Herr Herrmann reingestellt ganz interessant. Hat sich da scho mal jemand gedanken drüber gemacht?
Was wird denn der gute Mann verdienen? |
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Verfasst am: 24.01.2011 14:21 |
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Hallo,
ich hatte heute mine AP. Hatte auch eine KFZ- Finanzierung! Der Prpfer hat auch dn Einwand gebracht ob eine Restkreditversicherung denn reichen würde,dann habe ich ihm klar gemacht das wir eigentlich nur im gewerblichen Bereich ne SÜ machen und bei einen Privatmann mit guter Bonität ne RKV reicht!
Hab 92 % bekommen, also kann ich ja nicht so falsch gelegen haben! |
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Verfasst am: 24.01.2011 17:11 |
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Wenn der Prüfer ein Bankangestellter ist, wird er die Restschuldversicherung akzeptieren. In einigen Fällen ist eine Restschuldversicherung sinnvoll. |
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