Wertpapierprotokoll und Dokubogen |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 14:27 - Geaendert am: 17.01.2011 14:44 |
|
|
Wir verlangen die Unterschrift genau aus Ihrem genannten Grund!
Im Endeffekt gibt der Kunde uns während des Beratungsgesprächs Informationen, die ebenso im Beratungsprotokoll festgehalten werden.
Mit der Unterschrift bestätigt uns somit der Kunde, dass er seinen Angaben zustimmt und die wesentlichen Inhalte ( Chancen/Risiken und Zuwendungen ) der Beratung zur Kenntnis genommen hat, bevor die Order getätigt wird.
Bei uns ist das Protokoll getrennt von der Order.
Denke jede Bank hält sich so das Hintertürchen offen, für den Fall der Fälle, um dann eine Unterschrift zur Zustimmung zu haben! Schließlich möchten sich ja auch die Banken absichern! |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 14:44 |
|
|
Also damit ich es richtig verstanden habe:
Ich mache ganz normal meine Analysephase und fasse zusammen....dann habe ich keine Zeit mehr und schlag einen neuen termin vor....und gebe dem Kunden das Beratungsprotokoll und sage ihm das dort die Dinge drin stehen die ich ihn gerade gefragt hab Erfahrungne Anlagehorizont Beruf Gehalt etc...und dies vom Gesetz her vorhgeschrieben ist damit ich ihm nbeim nöchsten mal ein Angebot unterbreiten kann...und dann bitte ich ihm noch da in RUhe einmal rüßber zu schaune bla bla.....richtig?
Ja mir wurde gesagt es gibt zwi unterschiedliche Sachen einmal das Protokoll was ich vor dem Angebot aushöndige und einmal ein Dokubogen was ist nach dem Angebot und nach allem aushändige.
Und so wie ich dachte steht im Protokoll alles zu Erfahrungen. Anlagehorizonte, Vermögen, Gehalt etc. drin und im Dokubogen die Sachen die ich dem Kunden aktiv angeboten habe mit Produktinfos dazu etc |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 14:48 |
|
|
Wenn du ein Beratungsdokument machst, soll die Anlageempfehlung bzw. die Handlungsempfehlung innerhalt eines bestimmten Zeitrahmen erfolgen. (ich meine das war 7 tage??).
Daher sieht jede Bank zu dass die Orders am selben Tag ausgeführt wird. |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 14:56 |
|
|
Da gebe ich Leilin Recht.
Es sollte schon zugesehen werden dass die Order zeitnah erfolgt.
Für den Fall aber, dass der Kunde es sich noch überlegen möchte bringen wir grundsätzlich Vermeke an à la
‘Die Empfehlung gibt nur den Stand beim Beratungsgespräch wieder. Aufgrund von möglichen Marktveränderungen ist bei einer späteren Auftragserteilung die Gültigkeit der Empfehlung beim Berater nochmals zu erfragen, wenn sie Grundlage der Auftragserteilung sein soll.‘
Somit sichert sich die Bank auch nochmal ab, falls der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt kommt und sich auf das Beratungsprotokoll bezieht! |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 16:48 |
|
|
Heißt das jetzt ihr würdet es in der Prüfung weg lassen nach der Analysephase?
Und beim nöchsten Termin bevor geordert wird das Beratungsprotokoll aushändigen?
Und dann kann ich dem Kunden darauf ja nur schon mal vorbereiten ,., also sagen was beim näöchsten mal auf ihn zukommt etc oder |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 16:50 |
|
|
Ne..Du machst ganz normal KIV.
Und halt am Ende, wenn der Kunde sich entscheid, etwas zu machen, gibst ihm erst das Protokoll und dann, wenn er ordern will,orderst halt.
Auf keinen Fall weglassen!! |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 16:54 |
|
|
Wenn du den Beratungsdokument weglästt gehen dir mindestens 15 punkte baden.
In der Regel wird es aber so sein, dass recht "einfache Wertpapiere" drankommen, die eh keine lange Cool-off-Phase benötigen.
Bei komplizierten Wertpapieren wird meist ein Fall gewählt wo der Kunde entweder über entsprechende Erfahrung verfügt oder wo man des Ganze wirklich vertagen muss.
Das Dokument musst du in jedem Fall am beratungstag aushändigen! |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 17:30 |
|
|
Okay auch wenn ich noch nicht zum Angebot komme...aber weiß ich werde was mit wertpapieren anbieten...,sage ivch nach dem ich die analyse zusammengefasst habe...lieber kunde hier habe ich noich mal ein beratungsprotokoll ... da stehen nochmal all die dinge drin über die wir gerade gesprochen haben...ist das sor ichtig? |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 17:39 |
|
|
Du MUSST dem Kunden ein Produkt anbieten.
Das ist doch der Sinn vom Beratungsgespräch.
Du hast für die Informationsphase ca. 10-12 Minuten Zeit, danach musst du ein Produkt anbieten, sonst gibts massig Punkteabzug.
Warum willst du denn keins anbieten? |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 18:21 |
|
|
Wir haben das in der Vorbereitung so gelernt und bis auf einige Ausnahmen, wo man das nicht schafft, steht es auch in meinem Vorbereitungsbuch so.
Und eine Empfehlung muss es meiner meinung nach auf jeden Fall geben. |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 18:34 |
|
|
Wir haben es so gelernt, dass bei einem Kredit zumindest die R echnung und die Entscheidung durch sein muss ansonsten sind wir frrei was die Zeit anbelangt...
Denn mal ehrlich wer schafft ein vernünftiger Anlagegesoräch in 20 Minuten ohne Hektik? KEINER! |
|
|
|
Verfasst am: 17.01.2011 19:29 |
|
|
Ich würde niemals bei einer Bank ein Beratungsprotokoll unterschreiben.
Ich würde den Berater auslachen und ihn darauf hinweisen, dass er seine Hausaufgaben machen soll.
Und eine Unterschrift von einer Order gilt noch lange nicht als Zustimmung zum Beratungsprotokoll ;)
Der Kunde bestätigt mit Orderunterschrift nur, dass er bestimmte Wertpapiere haben möchte, jedoch keinesfalls die Beratung zu den aufgeführten Wertpapieren. |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|