Mündliches Prüfungsurteil anfechtbar? |
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Verfasst am: 05.06.2013 13:10 |
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Irgendwas müssen sie ja dokumentiert haben, warum sie zu so einem krassen Ergebnis gekommen sind. Mal nachlesen und davon weitere Schritte abhängig machen. |
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Verfasst am: 06.06.2013 10:21 |
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gibt es schon was neues dazu? |
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Verfasst am: 06.06.2013 11:49 |
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Hallo an alle, erstmal vielen Dank für den regen Zuspruch.
Ich hab ein wenig recherchiert und bin auf einen Fall gestoßen in dem 5 Leute durch die mündliche Prüfung der IHK durchgefallen sind. Alle haben sie die Note 6 erhalten, Einspruch eingelegt, Ersatzprüfung abgelegt und mit gut/sehr gut abgeschlossen.
DAS ist jetzt natürlich nur total random, aber es bezeugt, dass Einspruch durchaus Sinn machen kann, aber zurück zum Thema.
Die Sachlage verhält sich wiefolgt:
Ich habe bereits Einsicht in das Prüfungsprotokoll beantragt, das bedeutet, dass ich ab dem 15.06.13 Einblick nehmen darf und gegen das Urteil formell Widerspruch einlegen werde. Kopieren darf ich keine Originaldokumente, eventuell darf ich durchsetzen, dass ein Fachverständiger aus meinen eigenen Reihen mich begleiten und Einblick nehmen darf.
Ich habe derweil den Fall weiter mit meinem Regionalfilialleiter/Wertpapierspezialisten durchexerziert, letztlich immer mit dem selben Ergebnis. Denkbar ist natürlich ein klassischer Formfehler, denn nach den Angaben des Prüfers im Gespräch (die variabel waren), hat er es u.U. vschlicht durch mangelnde Weitsicht xerbockt.
Beispiel: Hätte er angegeben, dass wir ja "erst kürzlich das WPHG mit mir und meiner Frau erneuert haben und wir für alle Anlageklassen die Expertise mitbringen und generell in unserer Anlagestrategie chancenorientiert sind" wäre die Empfehlung eines Aktienfonds makellos machbar gewesen.
Tatsächlich jedoch hieß es: "Meine Frau hat gesagt das ich mich mal um die Finanzen schön kümmern soll." Zum WPHG seiner Frau konnte er keine Auskunft geben. Da mir aber weder im Rahmen der Arbeitsmaterialien ein WPHG von beiden zur Einsicht gewährt wurde, noch andere Produkte dem Kunden zusagten, musste ich schlicht den unzufriedenstellenden Weg gehen, das ganze Gespräch zu verschieben, mit Hinsicht auf Fälligkeit des Festgeldes in 30 Tagen (denn mit den Erträgen daraus war der Kunde auch nicht zufrieden!). Das Erbe ist eh noch nicht auf dem Konto eingetroffen gewesen laut Aufgabenstellung & das Gespräch war ausschliesslich als "reines Orientierungsgespräch" deklariert.
Lacht mich aus, aber ich dachte ich habs so elegant gelöst wie nur möglich.
Bottomline: Ich habe Termin mit der IHK, nehme Einsicht & erkläre Einspruch. Ich rechne mit einer Ersatzprüfung, aber das ist alles Theorie & Praxis. Ich halte hier auf jeden Fall alle auf dem Laufenden, Danke. |
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Verfasst am: 06.06.2013 11:54 |
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das macht mir echt angst vor der mündlichen prüfung
=( einfach nur scheisse =((( |
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Verfasst am: 06.06.2013 12:03 |
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Ne, ne, ne du brauchst da echt keine Angst zu haben, die Prüfer waren ja auch nicht unfreundlich zu mir oder dergleichen aber in meinen Augen haben sie fachlich einfach einen fetten Fehler gemacht, das ist alles.
Bereite dich gut vor, sei entspannt und handel nach bestem Gewissen. Siehst doch mich, ich bin durchgefallen und lebe immer noch :) Alles Gute! |
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Verfasst am: 06.06.2013 15:23 |
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danke das stimmt...
das wird schon irgendwie =bei dir wird es bestimmt auch bei keiner 6 bleiben glaub mir....eine 6 rechtzufertigen ist quasi unmöglich von daher wird das bei dir bestimmt auch noch gut ausgehen |
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Verfasst am: 06.06.2013 15:29 |
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Abwarten :) Viel Glück für deine Prüfung |
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Verfasst am: 06.06.2013 18:07 |
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Ich präsentiere: den Beweis,
entnommen aus
"Berater-Richtlinie – WpHG-Beratung, Beratungsprotokoll und Orderprozess", einem 127-seitigen Werk meines KI‘s zu vorliegendem Fall.
10.1
Gemeinschaftsdepots
Bei Gemeinschaftsdepots müssen Sie für jeden Depotinhaber eine getrennte WpHG-Beratung durchführen. Dabei müssen die depotbezogenen Angaben wie Anlagestrategie und Anlagehorizont für alle Depotinhaber identisch sein. Dies ist durch Sie nachzuhalten.
Sie haben für den ersten Depotinhaber systemseitig eine persönliche Anlagestrategie vorgeschlagen bekommen und gemäß den Kundenvorstellungen eine Anlagestrategie für das Depot festgelegt. Außerdem haben Sie den Grund für die eventuelle Abweichung der Anlagestrategie erfasst. Ebenso verfahren Sie mit dem zweiten Depotinhaber. Sie ermitteln die Risikotragfähigkeit und die Risikoeinstellung. Sie befragen den zweiten Depotinhaber ebenfalls nach seinen Kennt-nissen und Erfahrungen. Das System schlägt eine Anlagestrategie vor. Diese ist gegebenenfalls auf die Anlagestrategie des ersten Depotinhabers zu ändern, da die Kunden eine gemeinsame Anlagestrategie festlegen müssen. Dies ist von Ihnen als Berater sicherzustellen. Entscheiden sich die Depotinhaber z.B. für „Einkommen“, müssen gegebenenfalls beiden Depotinhabern Grundkenntnisse in den fehlenden Produkt-Risikokategorien vermittelt werden. Sämtliche Depot-inhaber müssen über eine geschlossene Kette der Kenntnisse verfügen.
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Besonders zu beachten sind die ersten als auch die letzten Sätze. Ich bin gespannt was die IHK dazu zu sagen hat... |
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Verfasst am: 12.06.2013 09:57 |
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gibt es was neues bei dir? |
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Verfasst am: 13.06.2013 15:24 |
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hallo zsm,
ich hab heute den widerspruch verfasst und lasse ihn gerade prüfen. am montag werde ich ihn dann bei der ihk einreichen und direkt termin vereinbaren.
für diejenigen die es abseits dieser thematik interessiert:
Zum Bestehen der Prüfung als Bankkaufmann/frau ist es sogar möglich in der mündlichen Prüfung eine 5 zu haben, sofern man sie ausgleichen kann mit einer 3 oder besser.
Quelle: IHK Potsdam & IHK Berlin, von beiden Seiten bestätigt.
Alles Weitere zum Fall wird folgen sobald es Neuigkeiten gibt. |
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Verfasst am: 14.06.2013 10:22 |
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ich muss heute auch ein wertpapier gespräch simulieren
bin mal gespannt wie es wird |
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Verfasst am: 16.07.2013 09:47 |
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Kurzes Update:
Nach schriftlicher Fragestellung an die BaFin habe ich die Antwort erhalten und siehe da, ich hatte Recht. In der Tat wäre das geforderte Prüfungsziel nicht gesetzeskonform gewesen und folglich falsch. Mein WIderspruch wurde bereits eingelegt, jetzt muss ich auf die Reaktion des Prüfungsausschusses warten, News werden folgen! |
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Verfasst am: 16.07.2013 12:08 |
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Ui!
Also kommt da doch wieder einiges ins Rollen.
Gut für dich :).
Dann hast wahrscheinlich nochmal eine zweite Chance, nicht wahr?
Lg. |
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