Beispiel Kundengespräch: Vermögensbildung |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:50 |
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Die Rentenversicherung kann ich noch immer abschließen, auch noch im Alter von 70 Jahren. |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:53 |
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ist halt nur die Frage was will ich dann dmit, da bin ich doch schon rentner ??? |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:54 |
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Und zu welchem Zweck schließen Sie mit 20 Jahren eine Rentenversicherung ab. Der Zweck ist doch derselbe oder? |
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Verfasst am: 04.01.2004 13:56 |
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häh ???
Rentenversicheruing heißt für mich, ich spar monatlich was, und bekomm dann ne lebenslange Rente/wahlwiese Kapitalabfindung !
und je eher ich anfange, desto mehr kommt raus !!!
daher möglichst jung !!! |
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Verfasst am: 04.01.2004 14:00 |
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Wenn der Kunde über 40 Jahre lang in einen gemischten Fonds oder in einen Banksparplan einzahlt, dann wird er ein großes Vermögen zu Beginn des Rentenalters haben.
Dieses Vermögen kann er dann als Einmalbetrag in eine Rentenversicherung einzahlen. Dann zahlt die Rentenversicherung lebenslang eine Rente. |
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Verfasst am: 04.01.2004 14:18 |
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stimmt !!!
aber die abgindung aus dem Banksparplan bietet meist weniger Zinsen !
außerdem muss diese versteuert werden !
und wenn der Kunde kein Risiko wünscht bringt ein gemischter fonds wenig !
außerdem zahlt der Kunde erst ausgabeaufschläge und dann nochmals Gebühren für die Rente, also einmal zuviel |
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Verfasst am: 04.01.2004 14:24 - Geaendert am: 04.01.2004 14:28 |
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Neben den Einmalkosten gibt es noch die laufenden Kosten. Eine KLV verlangt etwa 2,5 % der Beitragseinnahmen als Verwaltungskosten. Eine Rentenversicherung verlangt wahrscheinlich nicht weniger. Wenn nun der Fonds nur 1 % p.a. kostet, entsteht eine andere Renditeberechnung.
Problem: Ein Kunde zahlt vierzig Jahre in eine Rentenversicherung ein und stirbt. Was ist dann?
Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen lediglich die eingezahlten Beiträge plus Überschussbeteiligung erstattet. Eine eventuell notwendige Todesfallabsicherung wird mit einer privaten Rentenversicherung nicht erreicht. |
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Verfasst am: 04.01.2004 14:26 |
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Von Zusatzversicherungen ist i. d. R. m. E. abzusehen;
1. ist es für den Kunden transparenter, wenn er jede Kausalität einzeln absichert und hat nach 15 Jahren keinen "Wust" an Dokumenten und ist am Ende womöglich überversichert.
2. ist es ehrlich gesagt billiger, da in Zusatzversicherungen entweder an der ausgezahlten Summe gespart oder die Beiträge im Vergleich zur direkten Absicherung zu hoch sind.
3. macht es sich für den Kunden einfacher, EINE Versicherung zu kündigen, wenn er eine günstigere Versicherung bei einem evtl. Anbieter findet. So wird der Kunde nicht "gefesselt", soviel Freiheit würde ich ihm als ehrlicher Berater noch lassen und kein "Rundum-Paket-und-wenn-doch-mal-was-passiert-sitzt-du-auf-dem-Trockenen-weil-du-kaum-Entschädigung-bezahlt-bekommst" aufschwatzen.-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Verfasst am: 04.01.2004 14:27 |
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1% p.A. ???
und was ist mit den Ausgabeaufschlägen am Anfang ???
außerdem sprach ich ja von ner Rentenversicherung und nicht von ner KLV
und da entstehen später die Kosten genauso...
und wenn der Kunde während der LZ stirbt, gibts die Beiträge mit Zinsen wieder... |
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Verfasst am: 04.01.2004 14:32 |
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Die Abschlusskosten betragen bei KLV etwa 5,5 % der Beitragseinnahmen. Bei Rentenversicherung dürfte die gleichen Abschlusskosten anfallen. Deshalb sind die einmaligen Kosten bei Fonds und KLV etwa gleich hoch. Aber die laufenden Kosten sind bei Fonds und vor allem bei Bankprodukten wesentlich geringer als bei Versicherern. |
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Verfasst am: 04.01.2004 14:38 |
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richtig !
aber erstens wird das durch die Steuerfreiheit bei weitem ausgeglichen und 2. entstehen die Kosten auch, wenn man dann später die Rentenversicherung macht wie bei Ihnen vorgeschlagen !
3. was ist, wenn der Kunde kein risiko wünscht ???
ist mit gemischten Fonds wenig zu machen und ein GMF ist da nicht so das wahre !
vorteil der Fonds ist natürlich die schnelle Verfügbarkeit daher der Vorschlag mit der Rente+ BUZ auch nur so, dass es für den Kunden passt |
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Verfasst am: 04.01.2004 14:49 - Geaendert am: 04.01.2004 15:12 |
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Die Erträge bei KLV und Rentenversicherung sind zurzeit noch steuerfrei. Wie lange noch?
Da man nicht alle Eier in ein Nest legen sollte, ist die Anlage des Vermögens in verschiedenen Produkten sinnvoll. Eine Anlage von mehreren kann die Anlage von Vermögen in einer Rentenversicherung sein. Besonders dann, wenn man zur Spardisziplin gezwungen werden will.
Man schließt ja die Rentenversicherung für das gesamten Leben ab: Man ist somit lebenslänglich an einen Vertragspartner gebunden. Hoffentlich taugt der Versicherer etwas. |
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Verfasst am: 04.01.2004 15:10 |
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richitg generell ist streuung wichitg und bei der RV sag ich meinen Kunden auch lieber etwas weniger aber dann durchziehen als zuviel und dann nicht schaffen...
zur not ist auch ne Beitragsreduzierung möglich...
die Steuerfreiheit gilt dieses Jahr noch und da es um einen Fall geht der dieses Jahr geprüft wird gelten für mich die aktuellen gesetze und da diese im moment noch so sind, ist das für den Kunden gut !
außerdem kann man die Vorsorgeaufwendungen unter umständen ja auch in der Steuererklärung geltend machen, spart da auch nochwas |
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Verfasst am: 26.05.2004 08:45 |
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Gibts hier schon neue Infos, wegen der steuerlichen Überlegungen? |
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