Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 29
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Beispiel für Kundengespräch: Neinverkauf
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 | 3  | >> )
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.01.2004 16:55
@Gecko
Aber das Thema lautet: Neinverkauf
Auf Grund der Angaben kann sich der Kunde das Wohnmobil nicht leisten.
Merton20
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.01.2004 17:14
wär ja auch langweilig, wenn in der Aufgabenstellung Neinverkauf stehen würde. Wär ja witzlos
Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.01.2004 18:43
werd mich jetzt nicht sinnlos streiten aber er kann mir schon einige Sachen nachweisen, indem ich nämlich Lohn- und Gehaltseingang habe und evtl. Rücklagen vom Kunden lässt sich feststellen ob er was übrig hat oder nicht...

ne absolute sicherheit gibts natürlich nie, logo

aber ich hab selbst Kunden die nach unserer Haushaltsrechnung mehr ausgaben als einnahmen haben müssten aber trotzdem monatlich nochwas beiseite legen...
Fredy
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.01.2004 20:03
Ich stimme da Gecko vollkommen zu! Jetzt mal weg von der Prüfung: Im Normalfall kennt der Berater seine Kunden ja auch. Er kann erstens einschätzen, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse sind und weiß normalerweise auch, ob der Kunde vertrauenswürdig ist. Außerdem kann er auch die familiären Verhältnisse des Kunden kennen.

Nehmen wir doch zum Beispiel mal an, dass ein Berater einen 21 jährigen Kunden ohne Kinder hat, der in einem geregelten Arbeitsverhältnis steht und bei seinen Eltern wohnt. Der gibt im Monat vielleicht 200 Euro fürs Saufen aus, man braucht aber nie im Leben die Mindestsätze für Singles einhalten.
Das hat jetzt nicht mit dem Fall zu tun, Gecko hat aber doch auch nur eben dieses argumentiert, dass man auch bei den Erfahrungswerten nicht immer nach Schema F vorgehen muss.

Das ist ja sowieso von Bank zu Bank verschieden: Guckt euch die CC-Bank als Beispiel an. Die geben ja alles und jedem einen Kredit!!
Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 12:59
endlich einer der weiß, wie ich´s meine

Danke !!!
zOSh
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 14:57
Mag sein, dass es Banken gibt "die alles und jedem" einen Kredit geben würden; dieses Risiko gleichen sie aber auch mit höheren Zinssätzen aus, oder?

Allein die Tatsache, dass es eine junge Familie mit einem Kind ist, lässt doch leider die Alarmglocken klingeln; es kann auch ein zweites Kind anstehen, und da sieht es doch ein bißchen knapp aus, selbst ohne Kredit.....
Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 15:07
in dem Fall hast du recht, und da eben die Bank nicht jedem Kunden nen Kredit geben sollte ist es wichtig, die wirklichen ennnahmen - ausgabensituation zu berücksichtigen !
zOSh
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 15:17
Bekäme die Familie noch ein Kind, würde an den Einnahmen nur noch einmal Kindergeld dazukommen, womit wir bei 600€ wären, die die Familie noch hat, dazu jedoch noch eine weitere unterhaltspflichtige Person ins Spiel kommt; und leider sind Kleinkinder sehr "teuer", womit der Kredit in jedem Fall abzulehnen wäre...

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
-----------------------------

Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 15:21
@ zosh: richtig !!!

es geht mir aber jetzt nicht um diesen speziellen fall, sondern ums allgemeine dass ich dem kunden nix unterstellen darf sondern immer schauen muss, wie ist die wirkliche situation, sowohl bei weniger ausgaben aber erstrecht bei höheren ausgaben des Kunden !

wenn ich nämlich für nen Kunden nur 450 € ansetze, er aber nachweislich anhand kontoführung deutlich mehr benötigt bin ich dran, wenn der kredit platzt !
zOSh
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 15:25
@Gecko

100% korrekt; natürlich -wie du vorher sagtest- auch umgekehrt; anhand des Kontenverlaufes hast du ja Einblick in alle "Spielkarten" und kannst "kundengerecht" entscheiden.

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
-----------------------------

Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 15:28
seh ich auch so...

endlich mal jemand, der mir recht gibt ;-)
Merton20
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 15:55
das kannst du verfahren,. wenn deine Bank eine Monopolstellung hat und es keine anderen Banken auf der Welt gibt.
Mindestansatz: Pauschbetrag
wenn höhere Kosten, dann tatsächliche Kosten.
Wie bei den Werbungskosten...
Alles andere kannst du in einer Prüfung nicht durchsetzen und in der Praxis schon mal gar nicht.
Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 17:15
aber hallo kann ich das in der Praxis anwenden !!!

wenn ich nen Kunden habe, der nachweislich deutlich weniger als die Pauschalbeträge benötigt, kann ich das ansetzen !

nicht umsonst gibts ja die einnahmen- ausgaben rechnung !!!

und wenn der Kunde nachweislich nicht mehr benötigt ist
das kein Thema, muss nur nachgewiesen sein !

geht natürlich nicht nur auf Kundenaussage aber wenn ich zum Beispiel Kunden habe die wenig verdienen aber trotzdem vermögen besitzen, dann müssen sie´s ja auch irgendwo her haben ! und wenn das Koto bei uns ist lässt sich das recht einfach nachvollziehen !
Merton20
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 17:20
bei welcher Bank bist du? *lol* da krieg ich vielleicht auch einen Kredt
Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 17:24
bin bei der DB...

ob du einen bekommen würdest weiß ich nicht, aber glaub mir, es geht...
Merton20
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 22:34
ich brauch eigentlich gar keinen. Aber ist ja auch egal. Deutsche Bank ist gut, die einzige Bank in Deutschland, die konkurrenzfähig ist. Da wär ich damals auch besser hin, dann wär ich noch bei der Bank...
Kann deine Argumente schon verstehen und will auch nicht streiten. Hast du schon mal Wahrscheinlichkeitrechnung gehabt? Die Wahrscheinlichkeit, dass die Lebenshaltungspauschale annähernd passt ist größer als die Wahrscheinlichkeit, dass dir der Kunde alle tatsächlichen Kosten nennt. Die meisten wissen ja nicht mal, was sie tatsächlich im Monat fürs Leben brauchen. Die tatsächlichen Vergangenheitswerte können sich außerdem in der Zukunft ändern, da sich die Lebensumstände des Kunden von heute auf morgen ändern können. Dies alles wird mit der Pauschale berücksichtigt.
Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.01.2004 23:45
richtig die meisten wissen nicht, was sie brauchen...

die meisten sagen Lebenshaltung - nicht viel, so 200 oder 250 € im Monat !

stimmt meist nicht, meist kommts mit der Pauschale ganz gut hin...

daher gibts die ja auch, aus Erfahrung !

aber es gibt trotzdem Kunden, die eben nicht soviel brauchen, was man anhand der Kontoumsätze am besten nachvollziehen kann...
genauso wie´s Kunden gibt, die mehr brauchen...

und die Fälle meine ich !
zOSh
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.01.2004 02:04
@Merton

Hier muss ich Gecko noch mal Schützenhilfe geben!

Natürlich sind die Pauschbeträge der Durchschnitt, ein Richtwert.
Andererseits habe ich schon Sozialhilfeempfängerinnen gesehen, die eine Handyrechnung von -bitte festhalten, kein Scherz: 250,-€ im Monat hatten- die wir selbstverfreilich zurückgegeben haben...

Aber wenn ein Berater schon länger seine Kunden kennt und das Gehalts- nud Haushaltskonto und die Vermögensbildung betreut, dann kann er durchaus von den Richtwerten abweichen, nach oben oder nach unten.

Wenn es anders wäre, bräuchte man keine Berater mit Kreditkompetenz, oder!?!?!?!

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
-----------------------------

Gecko
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.01.2004 23:37
@ zosh ich find dich irgendwie sympathisch :-)
zOSh
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.01.2004 23:53
Thanks; aber wenns doch stimmt ;)

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
-----------------------------

 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 | 3  | >> )
 

Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse