With a little help from my friends . . . |
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Verfasst am: 09.02.2005 16:11 |
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stimme dir zu greco ;)
VIEL GLÜXXXXX
guy.brush egal : ) |
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Verfasst am: 09.02.2005 16:15 |
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gut also dann mal danke für die eingebrachten beiträge. Das lesen hat mir zumi´ndest die zeit vertrieben. Ich ahb mir das ganze mal ausgedruckt und werd verscuhen es zu hause zu verstehen.
das nächste mal werde ich wohl in den gelben seiten nachschlagen.
obwohl . . .
es wird wohl kein nächstes mal geben,
DENN NACH MORGEN BIN ICH FERTIG, AUS, SCHLUSS, VORBEI, SENSE, ENDE IM GELÄNDE! |
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Verfasst am: 09.02.2005 16:16 |
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hast du kein banklexicon ? oder vllt. einfach ein lehrbuch wo man mal reinschauen kann ?
warst doch bestimmt in der berufsschule oder nicht ;P
trotzdem viel glück |
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Verfasst am: 09.02.2005 16:54 |
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Die Verbindung “Giro” und “Konto” deutet auf eine Hauptfunktion des Kontos hin, nämlich die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Girokonten haben bei den Kreditinstituten grundsätzlich den Status eines Kontokorrentkontos (Nr. 7 AGB Banken; Nr. 7 I AGB Sparkassen), weil sie i. d. R. ins Soll geraten dürfen.
Dagegen werden bei der Deutschen Bundesbank unterhaltene Girokonten nicht als Kontokorrentkonten geführt (Nr. 2 I AGB der Deutschen Bundesbank), weil sie nicht in soll geraten dürfen. |
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Verfasst am: 09.02.2005 17:09 |
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ha !!!! das mit den agbs hab ich auch geschriepen :))))))) |
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