KFZ Finanzierung |
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Verfasst am: 24.01.2011 20:21 |
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Er war ein Vorstandsmitglied! |
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Verfasst am: 13.02.2011 15:40 |
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bei uns werden Anschaffungsdarlehen in der Regel blanko gewährt!! Und unsere Prüfer/Dozenten haben gesagt, dass wir die Ansch.darlehen in der Prüfung definitiv blanko gewähren sollen! |
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Verfasst am: 13.02.2011 19:50 |
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Da das AGB- Pfandrecht wirkt, gibt es kaum Blankokredite. |
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Verfasst am: 13.02.2011 20:14 - Geaendert am: 13.02.2011 20:15 |
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@ Herrmann:
In der Bankpraxis wird von einem Blankokredit gesprochen, wenn keine bewertbaren (!) Sicherheiten für einen Kredit haften. Ein Kontoguthaben, das täglich verfügt werden kann, unterliegt zwar dem AGB-Pfandrecht, stellt aber keine bewertbare Sicherheit dar, sofern es nicht zu diesem Zweck gesperrt wird. Ein Kredit würde - wenn nicht gesondert besichert - also durchaus blanko gewährt werden, auch wenn beispielsweise ein Tagesgeldkonto mit Guthaben vorhanden ist.
Gruß
webbi |
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Verfasst am: 13.02.2011 21:49 |
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Das AGB- Pfandrecht umfasst auch das offene Depot, Festgelder, Sparbriefe usw. |
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Verfasst am: 13.02.2011 22:57 |
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Das ist schon klar, aber das AGB-Pfandrecht umfasst trotzdem keine werthaltigen Sicherheiten, weil Kontoguthaben etc. eben nicht gesperrt sind.
Es gibt zwar durchaus auch Baufis, bei denen das Sparkonto oder das Depot durch ein AGB-Pfandrecht gesperrt wird.
Diese Sicherheit wird dann aber im Kreditvertrag nochmal invidualisiert. |
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Verfasst am: 14.02.2011 17:53 |
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Sehr gute Kunden bekommen Kredite ohne besondere Sicherheiten.
Aber: Nicht alle Kunden sind in der Bonität sehr gut.
Gibt es dann auch Kredite ohne Sicherheiten? |
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Verfasst am: 14.02.2011 19:14 |
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Meine Bank richtet die Kreditvergabe alleine auf die Bonität aus.
Sicherungsübereignungen des PKW‘s werden bei uns ganz beim Privatkunden ausgeschlossen, weil das einfach zu viel Aufwand ist.
Wir machen lediglich eine stille Zession, die dann durch das unterschriebene Blankobenachrichtigungsschreiben offen gelegt wird, wenn der Kunde nicht zahlt.
Kunden mit schlechter Bonität müssen einen höheren Nominalzins zahlen.
Weitere Sicherheiten werden nicht hereingenommen. |
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Verfasst am: 14.02.2011 20:00 |
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Somit werden die Gehaltsansprüche sicherungsweise abgetreten. Das sind keine Blankokredite mehr. |
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Verfasst am: 14.02.2011 20:14 |
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In der Bankpraxis sind es Blankokredite. Hier unterscheidet sich der Begriff in Theorie und Praxis.
Eine Gehaltszession ist keine werthaltige Sicherheit und somit "blanko".
Wenn der Kunde arbeitslos wird, keine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, dann hat die Bank pech. |
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Verfasst am: 14.02.2011 20:47 |
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Technology hat völlig recht. Ich habe es ein Stück weiter oben schon einmal versucht zu erklären (der Text beginnt mit "@ Herrmann").
In der Praxis unterscheiden wir zwischen werthaltigen (bewertbaren) und nicht bewertbaren Sicherheiten. Eine Gehaltszession setzen wir gemäß unseren Arbeitsanweisungen mit "Wert 0" an, da immer ein gewisses Risiko besteht (Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, … kann man übrigens super mit Versicherungen kompensieren und Cross-Selling betreiben).
D.h.: Finanzieren wir z.B. ein Kfz für einen Privatkunden mit gegebener KDF und nehmen als Sicherheit nur eine Gehaltszession rein, dann ist das ein Blankokredit. Eine RKV ist übrigens auch keine werthaltige Sicherheit, sondern nur eine Absicherung für den Eventualfall. Da Risiko-Versicherungen keinen Rückkaufswert ansammeln, werden sie in der Praxis ebenfalls nicht bewertet.
Mich überrascht, dass wir diese Diskussion überhaupt führen.
Gruß
webbi |
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Verfasst am: 14.02.2011 22:26 |
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Warum ist die Vereinbarung einer Sicherungsübereignung aufwändig? |
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Verfasst am: 14.02.2011 22:37 - Geaendert am: 14.02.2011 22:37 |
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-Sicherheit muss im Kreditvertrag invidualisiert werden.
-Erstellung eines Kreditprotokolls bei uns, da wir sie nicht in den standard Kreditvertrag hereinnehmen.
Eine Bank will keinen PKW als Sicherungsübereignung. Wozu auch? Sie kann nichts damit anfangen und wenn die gewöhnliche Nutzungsdauer vorbei ist, ist er komplett abgeschrieben und nichts mehr wert.
Soll eine Bank tausende von PKW‘s in einer Lagerhalle haben, wenn Kunden die Darlehen nicht zurückzahlen?! |
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Verfasst am: 15.02.2011 07:13 - Geaendert am: 15.02.2011 07:25 |
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@ Herrmann:
Weil es unser Interesse ist, Prozesse im privaten Kreditgeschäft klein zu halten. Das bedeutet: In den gewöhnlichen Größenordnungen hat der Marktmitarbeiter Einzelkompetenz. -> Kunde kommt zum Gespräch, Prüfung findet statt, Kreditvertrag wird gedruckt und unterschrieben, Geld wird valutiert. FERTIG.
Würden wir eine SÜ vereinbaren (falls der Kunde zustimmt, das Eigentum am neuen Auto gleich wieder zu verlieren), lassen wir uns nachträglich den Brief einreichen; fehlende Daten müssten im Vertrag und in der Technik ergänzt werden, da diese vor Kauf meistens nicht komplett vorliegen. Archivierung + Bestandserfassung in der Zentrale. Dann Abtretung der Versicherung, das Kfz ist ja unser Eigentum. Korrespondenz mit der Versicherung ist nötig, Erfassung der Versicherungsdaten. Police vom Kunden einholen, archivieren + erfassen. Und in der Regel kommt das alles nicht von alleine, der Berater muss dem Kunden meist noch hinterherlaufen, bis er alle Unterlagen hat.
Das ist alles Aufwand, der Zeit und Geld kostet. Und hinzu kommt, dass wir überhaupt kein Interesse daran haben, Gebrauchtwagenhändler zu spielen oder kostspielig Gebrauchtwagenhändler einzuschalten, um am Ende u.U. nur einen Teilwert wiederzubekommen. Oder gar nichts, wenn der Kunde richtigen Mist baut.
Privatkredite sollen schlank und einfach gehalten werden. Eine Absicherung ist uns hier am liebsten via Versicherung, nicht mit einem Gebrauchtwagen in Zustand x und Restwert y. Ggf. rückt der Kunde den Wagen nicht mal freiwillig aus, dann haben wir noch mehr Ärger und Kosten.
Fazit: SÜs machen wir im gewerblichen Bereich, wenn wir fünf Busse á 350 TE finanzieren. Da ist der Aufwand gerechtfertigt. Aber nicht für ein 25 TE Kfz bei Privatkunden. |
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Verfasst am: 15.02.2011 14:03 |
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Danke für die umfangreichen Informationen.
Trotzdem bleibt bei mir der Eindruck, Sie wollen hohe Sollzinsen erwirtschaften. Je geringer die Sicherheit, desto höher ist das Risiko, desto höher sind die Sollzinsen. |
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Verfasst am: 15.02.2011 16:40 |
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Natürlich hat man höhere Risikokosten, wenn man nur eine Gehaltsabtretung macht und das wird dementsprechend in den Zins reingerechnet.
Das muss der Kunde eben tragen, da möchte ich auch nichts schön reden.
Eine Bank möchte verdienen und der Aufwand für eine SÜ bei jedem Kredit ist mit Sicherheit genauso hoch, als wenn ein "paar" Kredit ausfallen.
Ich würde als Berater auch sofort die Bank wechseln, die bei Privatkunden eine SÜ macht.
Den Stress tu ich mir nicht für lächerliche 20TE an. |
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Verfasst am: 15.02.2011 17:09 |
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20 T€ sind nicht lächerlich, aber evtl. versichert? |
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Verfasst am: 15.02.2011 18:19 - Geaendert am: 15.02.2011 20:33 |
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Eine SÜ hat keinen allzu großen Einfluss auf die Besicherung und somit den Sollzinssatz. Ein Kfz bewerten wir als Sicherheit mit max. 50% aufgrund des vorhandenen Marktrisikos, Ausfallrisikos, Verwertungskosten etc. Dazu kommt die jährliche Abschreibung, im Gewerbebereich sind das 1/5 pro Jahr (für privat kann ich das nicht sagen, da es ja nicht vorkommt). Da bleibt dann nicht viel übrig, um echte zinsrelevante Auswirkungen herbeizuführen, wenn man nicht mal im Anschaffungsjahr mehr als 50% Sicherheitenwert angeben kann. Von den Folgejahren ganz zu schweigen. Nennenswerter Zusatzertrag entsteht (im PK-Geschäft) durch das Weglassen von SÜs also nicht.
Lohnenswerter ist das Provisionsgeschäft. Der Verkauf einer RKV oder LV ist deutlich interessanter als ein paar Basispunkte an der Zinsschraube zu drehen. Umsetzbar mit nur zwei, drei Klicks im System direkt im Kundengespräch. Der Kreditprozess bleibt schlank und bringt (bei Abschluss) noch einen zusätzlichen Ertrag.
Der Kundennutzen muss natürlich im Vordergrund stehen, keine Frage. Wir hatten das Thema ja schon, wann eine RKV/LV sinnvoll ist und wann nicht.
Gruß
webbi |
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