Also heisst das praktisch:
wenn ich einen Jahresfehlbetrag habe, dann verrechne ich den erst mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr, dann mit den anderen Gewinnrücklagen.
Wenn jetzt noch immer ein Verlust bleibt, dann kann ich die gesetzlichen Rücklagen bzw. Kapitalrücklagen hernehmen.
Aber nur um den Verlust zu decken oder?
Ist das so richtig?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß--------------------------
22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!
Das Niveau sinkt, der Spaß steigt! |