unbefristete Übernahme nach dem Berufsbildungsgesetz 20 |
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Verfasst am: 04.01.2006 15:25 - Geaendert am: 04.01.2006 15:40 |
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Hallo habe gerade einen interessanten Artikel gelesen...
"Unterabschnitt 6 Sonstige Vorschriften
§ 24
Weiterarbeit
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt,
ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf
unbestimmte Zeit als begründet."
Ist dieser Umstand jemandem bekannt oder hat schon mal jemand davon gebrauch gemacht? Würde mich einfach mal interessieren...!! |
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Verfasst am: 04.01.2006 18:10 |
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Jep kenn ich auch so!!
Wenn du z.B. am 15.01.2006 Prüfung hast und am 16.01.2006 zur Arbeit gehst und dich niemand nach Hause schickt, hast du dann einen unbefristeten Vertrag.
Jedoch kannst du dies nicht machen, wenn der AG dir bereits gesagt hat, dass du nicht weiter beschäftigt wirst.
Habe von so einem Fall jedoch noch nichts gehört!!!
Eigentlich sprechen alle Banken mit Ihren Azubis drüber.
LG
Sandra |
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Verfasst am: 04.01.2006 22:56 - Geaendert am: 04.01.2006 23:01 |
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Hi,
ist ein alter Hut und stand auch schon so im "alten" Berufsbildunggesetz (dort § 17). Ist ein paar mal diskutiert worden, z.B. hier:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=8469&forumid=9
Da also schon lange bekannt, sollte damit bei einem einigermaßen organisierten Arbeitgeber der sprichwörtlich Blumentopf nicht zu gewinnen sein.
Gruß
Julien |
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