wie berechne ich einen Ratenkredit? |
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Verfasst am: 04.01.2006 21:29 |
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Hallo,
unsere Lehrer sagten, die Monatszinsberechnung bzw. die Angabe von Monatszinsen gilt nicht mehr (veraltet und nicht "fair") wir bekamen eine Tabelle auf der alles stand.
vorwort: in der tabelle sind von links nach rechts alle monate 6,9,12 ... 90 Monate) und von oben nach unten 1% bis 15% zinssatz. die zahl die sich dann beim tabellenschnittpunkt ablesen sagt aus, wieviel euro die rate bei 100,- kredit wäre
z.b. kunde will auto kaufen, wird finanziert auf 4 jahren, wir geben (bzw. nehmen) ihm 7 prozent zinsen.
dann les ich in der 48 monats spalte und bei der 7 prozent zahl zeile den betrag 2,39 euro.
das ist dann die rate je monat für 100 euro kredit.
will der kunde nun wissen wieviel zinsen er im ganzen zahlt macht man so:
48 * 2,39 = 114 euro minus 100 euro darlehen = 14 euro zinsen
die zahl 2,39 ist natürlich vorgegeben!!! diese beinhaltet auch den annuitätischen effekt, den man sonst nicht ausrechnen kann.
bei 2500 euro kredit wär das dann so z.b.:
2500 / 100 * 2,39 = 59,75
59,75 mal 48 monate = 2868 euro
2868 euro minus 2500 = 368 euro zins
2868 / 25 = 114 (wie oben auch ... also das system funktioniert)
Frage 1: darf man so eine Tabelle verwenden? oder MUSS man Monatsmethode nehmen, die lt. Aussage meiner Lehrer seit der letzten schriftlichen Prüfung - also im Nov. - durch diese Methode abgelöst wurde.
Frage 2. darf man eine Tabelle verwenden in der die Lebenshaltungskosten stehen?
vielen dank |
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Verfasst am: 04.01.2006 22:45 |
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Äh ... wo willst Du eine solche Tabelle und die Tabelle der Lebenshaltungskkosten verwenden?
- Für die Praxis taugt die Tabelle mit den Kreditzinsen wohl kaum, bei den Lebenshaltungskosten wird Euer Haus interne Regeln haben.
- In die schriftliche Abschlussprüfung darfst Du so etwas nicht mitnehmen.
- In der mündlichen können solche Tabellen für ungefähre Werte hilfreich sein.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 05.01.2006 10:58 |
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In der mündlichen ist es abhängig vom Prüfungsausschuß, welche Sachen man benutzen darf. Wir dürfen z.B. nur Prospekte verwenden! So eine Tabelle dürfen wir nicht benutzen, aber wir verwenden auch den Monatszinssatz!
Was in der mündlichen Prüfung benutzt werden darf, müsste aber eigentlich dein Ausbildungsleiter wissen. |
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Verfasst am: 05.01.2006 11:59 |
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@Julien:
rat mal wo ich eine Lebenshaltungkosten und Zinstabelle benutzen will? Richtig, in der mündlichen Prüfung!!!! deshalb steht des ja auch in diesem Unterforum.
Wäre es in der schriftl. Prüfung von Nöten gewesen, wäre diese Tabelle beigelegen. Kreditlehrer sagte immer nur, dass es Monatszins seit dieser Prüfung nicht mehr gibt.
Lebenshaltungskostentabelle wird real ständig verwendet. |
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Verfasst am: 05.01.2006 15:24 |
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Hups ... sorry ... da habe ich in der Tat nicht draufgeachtet, Asche auf mein Haupt. Da man heute von Bankkaufleuten nicht mehr erwarten darf, dass Sie so grundlegende Kulturtechniken wie die ordentliche Nutzung von Internet-Foren beherrschen, war ich da wohl zu blind,
Wie gesagt, sorry.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 07.01.2006 18:36 |
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Also ich bezweifle schon sehr stark, dass man in der Prüfung einen Ratenkredit nicht mehr mit einem p.m.-Zinssatz berrechnen darf.
Erstens habe ich es in der Berufsschule und in der betrieblichen Weiterbildung nur so gelernt und zweitens müsste sich dann jeder so ein Musterblatt zur Berechnung der Laufzeit/Ratenhöhe zulegen.
Die Hauptsache ist ja wohl schließlich, dass man es überhaupt berechnen kann und am Ende auf das nach der jeweiligen Methode richtige Ergebnis kommt. |
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Verfasst am: 07.01.2006 18:42 |
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Hallo Ihr Lieben,
Ich denke es kommt auf die Aufgabe drauf an die Ihr vom Ausschuss bekommt!
Wenn die euch einen p.Mon. Zinssatz erhaltet, dann nehmt Ihr auch den. Wenn Ihr den p.a. Zinssatz erhaltet, dann gebraucht Ihr halt den.
Denke es ist egal wie die Aufgabe gestellt wird, hauptsache Ihr kennt die Formeln zur Berechnung des Ratenkredites.
LG
Sandra |
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