Kontoeröffnung |
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Verfasst am: 10.01.2006 14:06 |
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Wie kann man denn reagieren, wenn man als Prüfungsfall eine Mutter vor sich sitzen hat, die ein Konto für den Sohn eröffnen will, allerdings hat der Vater (nicht dabei) was dagegen? Oder die sind geschieden und total zerstritten. |
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Verfasst am: 10.01.2006 14:32 |
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nimm den anderen Fall.
ausserdem denk ich nicht dass so etwas drankommt. |
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Verfasst am: 10.01.2006 14:46 |
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nee, glaub auch net, dass sowas drankommt, denn eigentlich kannste dem kunden ja nur sagen, dass es eben nur mit einverständniserklärung des anderen elternteils geht... |
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Verfasst am: 10.01.2006 14:57 |
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zumindest der fall, wo die total zerstritten sind, kam gestern bei einer kollegin dran. die hatte den aber nicht genommen. |
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Verfasst am: 10.01.2006 14:58 |
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echt??? aber was sollte man dem kunden denn in dem fall sagen??? |
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Verfasst am: 10.01.2006 15:06 |
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keine ahnung. ich glaub man kann dem dann nur sagen, dass die unterschrift beider nötig ist. vielleicht nimmt die kundin das ja zur kenntnis und will doch mal mit dem mann sprechen.
oder man bietet ihr an, ob die bank mal mit dem mann in kontakt tritt.
mehr würd mir dazu net einfallen. |
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Verfasst am: 10.01.2006 15:09 |
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HIHO.
Es hatte die Mutter aber nicht das alleinige Sorgerecht für das Kind, oder?!
Ich glaub das nicht so ganz, dass so ein Thema in der Mündlichen drankommt. Die Fälle sind ja alle vorgegeben... glaub ich zumindest. Und daher ja auch bundesweit gleich!
Berto----------------------------------------------------------------------------
Wie immer sind Rechtschreibfehler Teil meines Humors und dürfen bei eBay versteigert werden!! ;-)
http://www.robert-wiedemann.de |
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Verfasst am: 10.01.2006 17:48 |
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Die Fälle sind NICHT bundeseinheitlich geregelt. Es gibt zwar IHK`s die Prüfungsaufgaben mit Lösungshinweisen anbieten, aber der Prüfungsausschuss ist in seiner Entscheidung frei. Ein Prüfer kann sich durchaus solchen Fall ausdenken.
Nur aus der Fragestellung ist der Fall nicht zu lösen. Es ist hierbei zu beachten ob der Minderjährige z.B. das Konto für die Zahlung der Ausbildungsvergütung benötigt. Dann kann das Konto vorbereitet und der Vater schriftlich vom KI aufgefordert werden der Kontoeröffnung seine Genehmigung zu erteilen. Sollte diese verweigert werden, kann die Mutter beim Familiengericht den Fall vortragen. Die Genehmigung des Vaters kann dann durch Beschluss ersetzt werden. Im Normalfall haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, aber es kann auch sein das nur die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Das ist im Gespräch mit der Mutter zu klären.
Es ist üblich das aus dem geschilderten Fall nicht alle Informationen hervorgehen, das ist gerade der Sinn durch Fragen im Gespräch den Fall zu lösen. |
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