Verrechnungsscheck vs. Barauszahlung |
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Verfasst am: 17.01.2006 21:04 - Geaendert am: 17.01.2006 21:05 |
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Hallo @ all,
habe (ich glaube) 2002 meine Zwischenprüfung gehabt, und da war die Frage drin, ob man Verrechnungsschecks bar auszahlen kann.
Als Antwort war "ja" - so weit ich mich noch erinnern kann nur nicht von der bezogenen Bank...
Meine Frage: Wo kann ich die Zwischenprüfungen + Lösungen finden? |
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Verfasst am: 17.01.2006 21:43 - Geaendert am: 18.01.2006 20:07 |
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Die Antwort ist richtig, Verrechnungsschecks können von jeder Bank bar ausgezahlt werden mit Ausnahme der bezogenen, denn gegen diese gilt die Anweisung "Nur zur Verrechnung".
Zwischenprüfungen können beim U-Form Verlag bestellt werden: http://www.u-form.de.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 18.01.2006 08:53 |
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wie jetzt? versteh ich net... wenn es das bezogene ki nicht auszahlen darf, hat es eine anweisung "nur zur barauszahlung"??? hä.... |
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Verfasst am: 18.01.2006 20:08 |
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Entschuldigung, da habe ich mich natürlich vertippt. Statt "Barauszahlung" muss es "Verrechnung" heißen. Ich habe mir erlaubt, das oben zu editieren. Danke für den Hinweis.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 18.01.2006 20:39 |
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Wenn das KI einen Verrechnungsscheck bar auszahlt, hat Sie den Scheck angekauft und falls er nicht eingelöst wird ist es der Schaden der Bank aus diesem Grund wird das nur sehr selten gemacht |
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