Sicherheiten ja oder nein? Beratungsdokumentation bei Wp? |
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Verfasst am: 26.01.2006 20:17 |
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Hallo! Hab morgen Prüfung...
Hier noch 2 Fragen von mir:
1. Sollte man bei Krediten Sicherheiten ansprechen. Ich hab gehört, man könnte bis 25.000 blanke Kredite rausgeben bei der Prüfung oder gibt das Punktabzug?
Z.bsp. eine SÜ zwingend notwendig bei PKW Finanzierung 8.000 Euro?
2. Muss man bei Wertpapiergeschäften (Aktien, Fonds...) die genauer Dokumentation über die bisherigen Erfahrungen des Kunden machen?? Jeden einzelen Punkt oder reicht es wenn man ihn allgemein nach seinen Erfahrungen fragt? |
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Verfasst am: 26.01.2006 20:26 |
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Also bei einem Privatkredit werden bei den großen Banken keine Sicherheiten mehr mit reingenommen (ist zu Kostenintensiv) sondern allein auf der Bonität des Kunden herausgegeben und dies meist bis zu einer Summe von Euro 75.000.
Beispiele:
Norisbank
HypoVereinsbank
LG
Sandra
PS Mach dich nicht zu verrückt! |
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Verfasst am: 26.01.2006 20:28 |
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Bei WP solltest du den Kunden schon auf seine Erfahrung ansprechen und in welcher Art diese Erfahrung ist!
Sprech am besten das WPHG an und erläutere, dass du diese Analyse auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen muss, um den Kunden zu schützen.
Außerdem solltest du seine Ziele im kurzen Erfragen, damit du auch die richtigen Angebote auswählen kannst!
LG
Sandra |
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Verfasst am: 26.01.2006 20:43 |
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Wenn du ein Formular zur Doku nimmst (wovon ich ausgehe) und es mit dem "Kunden" besprichst, steht dort ja drauf, welche Anlageformen er bisher getätigt hat, wann er zuletzt gehandelt hat etc. Ob du das alles in deiner Prüfung machen musst, hängt von deiner Schule ab. Frag mal deinen Lehrer, wird teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt. |
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Verfasst am: 26.01.2006 21:26 |
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Das Problem ist ja, dass wir gar keine Beratermappe mitnehmen dürfen, also nur Taschenrechner, Kulli und leere Blätter.. Dann is es nen bißchen schwierig mit der Doku... daher frag ich.
Also gibts auch keine Punktabzug wenn ich bis 25.000 den Kredit blanko vergebe? |
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Verfasst am: 26.01.2006 21:41 - Geaendert am: 26.01.2006 21:43 |
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zu 1.
Sehr gut kommt Folgendes an:
In unserem Hause ist es üblich, dass wir Kredite bis ....
z. B.
- mit einer so genannten Arbeitskraftversicherung (BU, ALV) absichern
- mit einer Gehaltsabtretung absichern
- mit einer SÜ absichern
zu 2.
Wenn der Kunde bis jetzt nur Sparbriefe, Bundesschatzbriefe usw. hatte und nunmehr Aktienfonds kaufen will, muss ein neuer Beraterbogen ausgefüllt werden, weil es eine andere Risikoklasse ist. |
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