Fehler beim Kundengespräch: Baufinanzierung |
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Verfasst am: 28.01.2006 15:13 - Geaendert am: 02.02.2006 19:16 |
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Für künftige Prüfungen wäre es sinnvoll, vermeidbare Fehler zu sammeln.
Beispiele für vermeidbare Fehler:
- Erwerbsnebenkosten bei ETW vergessen, zu berechnen
- Erwerbsnebenkosten berechnen, obwohl das Baugrundstück schon vorhanden
- Bausparvertrag nicht als Finanzierungsbaustein eingebaut.
- Guthaben bei Fremdbanken als eiserne Reserve vorgeschlagen
- Grundschuld betragsmäßig falsch vorgeschlagen
- eigene Immo-Service nicht angeboten
- Zusatzkosten für neue Möbel außer acht gelassen
- Gebäudeversicherung als corss-selling nicht genutzt
- Erhöhung der Hausratversicherung nicht erwähnt
- Alter des Bauherren am Ende der Kreditlaufzeit nicht bedacht
- Arbeitsplatzsicherheit nicht geprüft
Bitte weitere vermeidbare Fehler auflisten! |
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Verfasst am: 02.02.2006 16:07 |
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Vergessen nach sonstigen Vermögen und Schulden zu fragen
Fragen wann der Bauantrag gestellt wurde (wegen Eigenheimzulage)
Fragen ob weiterer Familienzuwachs geplant ist, da evt. ein Gehalt wegfällt
Anbieten einer Versicherung für den Hauptverdiener (falls Einkommen ausfällt) |
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Verfasst am: 02.02.2006 16:20 |
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(Risiko-)LV als Absicherung der Familie verkaufen _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 09.01.2008 15:50 |
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Soll das Haus nur aufgestockt werden, dann sollte man folgende Fehler vermeiden:
- Erwerbsnebenkosten angesetzt
- vorhandene Grundschulden nicht eingesetzt
- Erhöhung der Anschlusskosten vergessen |
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Verfasst am: 10.01.2008 14:23 - Geaendert am: 10.01.2008 14:24 |
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Weiterer vermeidare Fehler:
Veräußerbares Vermögen nicht in die Finanzierung mit einbezogen. |
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Verfasst am: 13.01.2008 13:56 |
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"Guthaben bei Fremdbanken als eiserne Reserve vorgeschlagen"
Warum ist das falsch?? |
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Verfasst am: 13.01.2008 14:10 |
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Sie wollen doch für Ihre Bank ein Geschäft machen. Deshalb sollte das Guthaben bei der Konkurrenzbank aufgelöst werden.
Die eiserne Reserve soll bei der eigenen Bank gehalten werden. |
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Verfasst am: 13.01.2008 14:16 |
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Hallo,
hab morgen mündliche Prüfung und würde gerne wissen wie ich kundenfreundlci den Begriff Beleihunswert erklären kann? |
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Verfasst am: 13.01.2008 19:12 |
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Lieber Kunde,
das ist der Wert, mit dem Wir ihr Haus bzw. Objekt abzüglich gewisser potentieller Risikokosten bewerten.
Er ist Ausgangspunkt für die Höhe der Grundschuld. |
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Verfasst am: 13.01.2008 21:20 |
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wie läuft das mit der besicherung ab wenn ich nen kunde habe der schon nen grundstück sagen wir im wert von 100Teur hat und nen Fin-Bedarf für das Haus von 300 Teur???da krieg ich die 300 Teur doch nicht besichert!??!! oder wird dann irgendwie nach baufortschritt besichert?? oder hab ich hier nen denkfehler??
gruß pro |
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Verfasst am: 14.01.2008 13:02 - Geaendert am: 14.01.2008 13:04 |
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Einfachste und wohl auch zutreffende Lösung:
Eintragung einer Grundschuld i.H.v. 300.000 Euro und AUSZAHLUNG des Darlehens nach Baufortschritt.
Der Beleihungswert ist übrigens der Wert den das Objekt aller Voraussicht nach über die gesamte Kreditlaufzeit verkörpert. Im Gegensatz zum Verkehrswert (ein stichtagsbezogener Wert) ist er also ein Zukunftswert. |
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Verfasst am: 04.01.2010 18:03 |
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Wenn Wertpapiere in 4 Jahren fällig sind, können Sie heute bereits verkauft werden und in die Finanzierung eingeplant werden. |
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