Fehler beim Kundengespräch: Pkw- Finanzierung |
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Verfasst am: 28.01.2006 15:30 - Geaendert am: 28.01.2006 15:30 |
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Folgende Fehler könnte man vermeiden:
- Rabatt des Händlers nicht berücksichtigt
- veräußerbare Vermögenswerte nicht mit einbezogen
- Effektiver Zinssatz aus Monatszinssatz falsch berechnet
- bei Verlängerung des Kredits, die Zinsen nicht neu berechnet
- Leasing- Angebot des Händlers nicht entlarvt
- Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) nicht angeboten
Bitte weitere vermeidbare Fehler auflisten! |
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Verfasst am: 28.01.2006 16:47 |
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- Vorteil der Aushändigung des KFZ Briefes/Zulassungsbescheinigung bei Abschluss des Kredites über die Bank nicht erwähnt
- Barzahlungsrabatt bei Abschluss des Kredites über die Bank |
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Verfasst am: 31.01.2006 17:19 |
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- Kindergeld vergessen
- überzogene Laufzeiten verwenden
- Nein-Fall nicht erkennen und durchbringen egal wie
- vergessen Alternativen anzubieten wie billigere Reise, kleineres Auto oder Probe-Sparen etc ... |
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Verfasst am: 31.01.2006 17:33 |
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-Autohäuser bieten meist Ballonkredite an. d.h. niedriege Rate und kleine oder keine Anzahlung aber große Schlussrate. (ist kein Leasing) Wenn unser Kredit bezahlt ist, dann gehört ihm/ihr das Auto auch. |
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Verfasst am: 31.01.2006 17:35 |
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- SCHUFA-Abfrage bzw. Auskunfttei vergessen abzufragen
- Selbstauskunft passt nicht
- Kunde ist Überschuldet |
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Verfasst am: 31.01.2006 17:38 |
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Noch was:
- Banken (WIR) sind kulant wenn mal was ist, da wir den Kunden kennen. betrifft Stundung von Raten usw. Autobanken schicken Mahnungen und lassen nicht mit sich reden
- Oft haben die Autobanken erhöhte Preise wenn mal was nicht wie urspünglich geplant läuft (z.B. Kosten für Stundung, Sondertilgung, Umschreibung auf anderen Namen,...) |
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Verfasst am: 01.02.2006 15:00 |
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- einem Firmenkunden kein Leasingangebot gemacht
(bei Vorsteuerabzugsberechtigung kann er im Rahmen von
Sail-and-lease-back hohe Barzahlungsrabatte in Anspruch
nehmen)
- gültige Negativmerkmale nicht beachten (SCHUFA,
bisherige Geschäftsverbindung)
- keine fristenkongruente Finanzierung (in Anlehung an AfA)
- entstehende Kosten (z.B. Bearbeitungsgebühr, Preise für
eine Sicherungsübereignung) nicht dargestellt
- Abwicklung im Schadenfall nicht erörtert
- Abschluß Vollkasko nicht angesprochen / durchgeführt
- Kunden mit absolut überzogenen Lebensversicherungen
abgesichert die er nicht benötigt
- und...zusätzlich noch ne Restkreditvers. oben drauf
Man kann viele Fehler machen. Ich denke, dass wir als
kreditgebende Institute deutlich darafu achten müssen,
dass der Kunde sich seine Anschaffung auch dauerhaft
leisten kann. Andernfalls erfährt er bei kurzfristigen Wirtschaftsgütern wie z.B. KFZ bei zwangsweisen Abverkauf
Verluste. Wir müssen den Kunden schützen, auch das ist unsere Aufgabe!
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 09.01.2008 15:53 |
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Termin für Versicherung erst nach der Zulassung festgesetzt. |
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Verfasst am: 13.01.2008 13:58 |
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Was ist eine "Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte)" ?? |
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Verfasst am: 18.01.2008 22:34 |
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- Restschuldversicherung als Kopplungsgeschäft anbieten:
Nur wenn Sie die RSV machen, wird der Zins nochmal günstiger.
- Nicht auf Sondertilgungsmöglichkeiten während der Laufzeit hinweisen. |
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Verfasst am: 20.01.2008 08:26 - Geaendert am: 20.01.2008 08:26 |
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@pro_pk
Die Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) muss dem Kunden rechtzeitig mit Nachdruck angeboten werden. Diese Versicherungsbestätigung braucht man bei der Zulassung des Pkw. Ohne Bestätigung, dass der Pkw haftpflichtversichert ist, gibt es keine Zulassung. |
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Verfasst am: 04.01.2010 18:05 |
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Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vor-zeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann dann mit ihrer Hilfe online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden. |
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Verfasst am: 27.01.2010 12:34 |
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Ein Kunde (Prüfer) erwähnt während des Gesprächs, dass er keinerlei Versicherungen hat.
Wie könnte man cross selling gestalten? |
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