mündl. Prüfung: Verträge ausfüllen? |
|
|
Verfasst am: 18.06.2006 11:47 |
|
|
Hallo,
wenn ich den Kunden von einem Produkt überzeugt, wird der Vertrag im Beratungsgespräch ausgefüllt?
Eigentlich füllt der Berater das Formular aus und geht dann mit den Kunden noch mal den Vertrag durch, bevor er dann unterschreibt.
Wie läuft das in der Prüfung, denn das ausfüllen eines Vertrages nimmt ja doch viel Zeit in Anspruch. Hatte irgendwo beim durchstöbern des Forum-Archiv was gelesen, dass dem Kunden nur der Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wurde.
Wie läuft es denn nun ab?
LG Groover |
|
|
|
Verfasst am: 18.06.2006 12:10 |
|
|
Guten Morgen,
in unserem Prüfungstraining haben wir nie einen richtigen vertrag gehabt. wir haben einfach ein weissen blatt genommen und so getan, also hätten wir den vertrag ausgefüllt (ganz ganz kurz) und den Kunden unten unterschreiben lassen (wenn du noch so ungefähr weisst, was drauf steht, kannst das ja noch dazu sagen)..
Beim Bausparen würde ich es so machen: hier ihre persönlichen daten, hier die baussparsumeme und der tarif, ihre ausweisdaten.. und ich brauche ich Ihre Unbterschrift mit vor- und zunamen.. :-)
Liebe grüße |
|
|
|
Verfasst am: 19.06.2006 08:17 |
|
|
is es schlimm wenn man keine beratermappe mitnimtmt? |
|
|
|
Verfasst am: 19.06.2006 09:02 |
|
|
Also das Ausfüllen von Verträgen gehört zu 100 % nicht zur mündl. Prüfung. Man will da ja dein Fach-/ Produktwissen und dein Auftreten prüfen und nicht, ob du einen Standartvordruck ausfüllen kannst.
Die Beratermappe ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber sie bringt auf jeden Fall Pluspunkte. Ggf. kann es sein, dass ein Prüfer sich die Mappe auch mal genauer ansehen möchte - z.B. wenn zu noch zwischen 2 Noten stehst-.-------------------------------------------------------------------------------------------
Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt. |
|
|
|
Verfasst am: 19.06.2006 09:21 |
|
|
Schlimm ist es nicht denke ich mal, aber du wärst ja blöd wenn du keine mitnehmen würdest. Ist ja ein zugelassenes Hilfsmittel und man nimmt doch alles was irgendwie helfen könnte ;)
Ich finde man hat auch irgendwie Sicherheit wenn man einfach eine dabei hat, ob man sie dann braucht oder nicht ist die nächste Frage...
Vertrag sollen wir nicht mitnehmen weil manche Prüfer dass sogar wie ne Art Leitfaden sehen, weil ja da die wichtigen Angaben draufstehen...
Entweder einfach auf nem Blatt Papier unterschreiben lassen oder nen gleich sagen dass man die Verträge vorbereitet. Dann hat man gleich noch den gewünschten Folgetermin... ;) |
|
|
|
Verfasst am: 20.06.2006 19:30 |
|
|
Am wichtigstens ist, wie eben vor mir schon genannt, dass man nen ordentlichen Einstieg, eine gute Analyse und ein Angebot darstellt. Meistens ist die Zeit dann auch schon rum ... (bei mir zumindest :D )
Beratermappe darf man nicht bei jeder IHK nutzen. Bei uns in Münster z.B. darf man keine mitbringen ... Allerdings würd ich meine erstellen, wenn ich es dürfte! Grade im Darlehensbereich ist sie hilfreich, denn du brauchst dir keine Zinssätze merken. Dazu ist es auch noch praktisch, wenn man gute schaubilder drin hat und dazu dann ein paar Sätze verliert ... |
|
|
|
Verfasst am: 21.06.2006 00:20 |
|
|
also unsere ausbilder haben uns den tipp gegeben, dass wir auf jedenfall eine beratermappe erstellen sollen, egal ob sie laut einladung erlaubt ist oder nicht. vor der prüfung dann die prüfer fragen ob man sie benutzen darf. da können sie immer noch nein sagen. |
|
|
|