Beispiel für Kundengespräch: Altersvorsorgevertrag |
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Verfasst am: 20.12.2002 10:18 - Geaendert am: 04.01.2004 15:17 |
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Im Kundengespräch geht man auf folgende Punkte ein:
- förderberechtige Personengruppen einschließlich Ehegatten
- Übersicht förderfähiger Verträge
- private oder betriebliche Altersversorgung
- Weitere Voraussetzungen für die Zulage
- Höhe Eigenbeitrag (2 % des Vorjahrsentgeltes ./. Zulagen)
- Verfahren bei der Antragstellung
- Beispiele für schädliche Verwendungen
- Folgen der schädlichen Verwendung
- Entnahmemodell bei Beschaffung von Wohneigentum
Cross Selling:
- staatliche Förderung anderer Sparformen
- Kapital-LV mit Verrentung
Broschüre kann man unter:
http://www.vdr.de/internet/vdr/home.nsf/index.htm?OpenPage&content=http://www.vdr.de/internet/vdr/infopool.nsf/($URLRef)/81EDAB8A7ABC4E9BC1256AF50032B9DE
downloaden
oder bei einer LVA bzw BfA bestellen. |
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Verfasst am: 31.12.2002 15:13 - Geaendert am: 31.12.2002 15:33 |
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Vorteile der Bank-Sparpläne
• Geeignet für künftige Haus- und Wohnungseigentümer: Für die Finanzierung der eigenen vier Wände können Sparer zwischen 10.000 und 50.000 € vorüber-gehend aus ihrem Vorsorgevertrag entnehmen. Einzahlungen, Zulagen und gut-geschriebene Zinsen stehen ungeschmälert zur Verfügung.
• Geeignet für Unentschlossene: Aus einem Banksparplan kommen Anleger während der Laufzeit jederzeit ohne Verlustrisiko und meist mit nur geringen Renditeeinbußen heraus. Alle, die sich noch nicht langfristig festlegen, aber sich trotzdem die Zulagen und Steuervorteile sichern wollen, können hier ihr Geld zu-nächst ansparen.
• Geeignet für risikoscheue Sparer: Die große Sicherheit macht Banksparpläne auch für risikoscheue Anleger interessant.
• Geeignet für Sparer ab 50 Jahren: Die relativ hohen Abschlusskosten einer Rentenversicherung oder der hohe Ausgabeaufschlag der Fonds müssen auf wenige Jahre verteilt werden. Deshalb ist die private Rentenversicherung und Fondsparpläne nicht geeignet. Banksparpläne sind besonders geeignet, weil
- in der Ansparphase Zinserträge steuerfrei sind. Damit kommt es zur vollstän-digen Ausnutzung des Zinseszinseffektes.
- keine Abschlusskosten anfallen.
- der Zinssatz z. B. an die Entwicklung der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen vierteljährlich angepasst wird, z. B. Verzinsung = 80 % der Umlaufrendite.
- es keine Kursschwankungen gibt.
Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.ndr.de/ndr/wirtschaft/finanzen/riester/
Das Antragsformular gibt es unter:
http://www.bff-online.de/Altersvermoegensgesetz/Antrag_auf_Altersvorsorgezulage_2002.pdf
Erläuterungen zum Antrag unter:
http://www.bff-online.de/Altersvermoegensgesetz/Erl_uterungen_zum_Antrag.pdf |
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Verfasst am: 04.01.2004 10:42 - Geaendert am: 04.01.2004 15:02 |
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Förderung nach Altersvermögensgesetz (AVmG) 2004
Die volle Zulagenförderung erhält, wer 2 % seines Vorjahresbruttolohnes, max. 1050 € abzüglich möglicher Zulagen spart.
76 € Grundzulage jährlich pro Elternteil
92 € Kinderzulage jährlich pro Kind
Förderfähig im Sinne des Gesetzes sind die
• betriebliche Alterversorgung
• Rentenversicherungen sowie
• Banksparpläne und
• Sparpläne bei Investmentfonds
Über die Zulagen hinaus gibt es noch einen weiteren Vorteil: Die Beiträge zur privaten Zusatzvorsorge können im Rahmen des neuen zusätzlichen Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 EStG. von der Steuer abgesetzt werden.
Weitere Informationen:
http://www.jobware.de/ra/rr/1.html |
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