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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Garantiefonds
 
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.02.2007 18:00 - Geaendert am: 12.02.2007 19:03
Hallo!

Garantiefonds - wie der Deka WorldGarant - spielen mittlerweile in der Kundenberatung eine große Rolle. Viele vergessen hierbei allerdings die steuerliche Betrachtung. Da meist eine Darstellung der Garantie durch die Unterlegung mit Zerobonds stattfindet, fließen dem Anleger steuerlich gesehen jährlich die Erträge aus den Zerobonds zu. Folglich müssen diese auch versteuert werden, damit im Jahr der Fälligkeit keine Nachversteuerung vorgenommen werden muss. Gleichzeitig wird meines Wissens der Fonds als Finanzinnovation eingestuft. Für mich stellt sich nun die Frage, ob der Anleger für die jährliche steuerliche Berücksichtigung dieser Erträge lediglich diese Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklären muss (für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen könnte ja bestätigt werden, dass diese unter dem Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag liegen), oder ob für eine Berücksichtigung der als jährlich zugeflossen geltenden Erträge eines Garantiefonds die Erklärung aller Einkünfte aus Kapitalvermögen erforderlich ist. Hat hier jemand sowohl theoretische, als auch praktische Erfahrungen?

Danke für eure Antworten!

Gruß,
WT
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.02.2007 18:08
habe gerade gesehen, dass der Beitrag in das falsche Oberthema gerutscht ist. Also bitte verschieben!

Danke!
Tagman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.02.2007 19:38
ich kenne den deka garant nicht, aber eins kann ich dazu sagen. eine finanzinnovation ist es nicht. ein fonds bekommt diesen status nicht. Auch wenn er in investments investiert, die als finanzinnovation eingestuft werden.
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.02.2007 08:39
sicher? Gerade durch die Kapitalgarantie wird ja doch gerade ein entscheidendes Kriterium erfüllt. Bin mir ziemlich sicher, dass der GF als Finanzinnovation im steuerlichen Sinne eingestuft wird.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2007 08:43
Verschieben? LoL Das kannste hier vergessen.

zum Fonds:

,,Aufgrund der Kapitalgarantie behandelt der Fiskus das Vehikel als Finanzinnovation. Gewinne unterliegen daher nach jetzigem Stand der Steuerpflicht.‘‘

http://www.geldanlage-brief.de/boerse-und-geldanlage/0602-deka-world-garant-1-2012-fonds
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2007 10:11
Also ich lasse die Garantiefonds gerne außen vor.
Das ist einfach zu kompliziert im Privatkundenmarkt. (Außnahme IKB) Da sollen die Kunden irgendwelche anmeldungen machen, die Sie dann doch vergessen, und du hast hinterher die Kundenbeschwerden...

Der größe Witz war der Deka Kick Garant. Steuerlich auch fürn Arsch.
Entweder der Kunde meldet jährlich einfach mal so dem Finanzamt was er glaubt an Erträgen gehabt zu haben oder er versteuert das dingen komplett bei Fälligkeit.
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2007 10:32
Die Zinsen aus den Nullkupon-Anleihen werden jährlich abgegrenzt und müssen vom Kunden jährlich versteuert werden. Am Laufzeitende erfolgt eine Verrechnung mit der KESt.

Ich halte den World-Garant für Kunden, mit wenig oder keiner Fondserfahrung, die nur ein begrenztes Risiko eingehen möchten als Beimischung für sehr gut! Was wäre denn eure Alternative?
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2007 11:00
Niedrig verzinste Kurzläufer....leicht zu erklären/verstehen
und können sich nicht mit jedem aber mit einigen Garantiefonds mithalten.
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.02.2007 12:22
Die Frage ob hier versteuert werden muss stellt sich gar nicht, sondern es geht vielmehr im die Frage WIE man die jährliche Anrechnung durch das Finanzamt erreicht. Müssen hierfür alle Erträge angegeben werden (auch wenn diese unter 801/1602 EUR liegen), oder reicht es, nur die Erträge aus dem Garantiefonds zu erklären...
Tagman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.02.2007 21:46
das klingt weniger wie ein fonds, sondern mehr wie ein zertifikat.
ein fonds bekommt den status "finanzinnovation" nicht wenn er in deutschland zum vertrieb zugelassen ist. außerdem habe ich noch keinen fonds mit einer kennnummer gesehen, die rückschlüsse auf die kag gibt.
also sollt sich die deka vielleicht doch nochmal überlegen wie man das teil verkauft.
und wie bei jedem garantie-zertifikat ist es nunmal so, dass eine garantie immer was kostet. und das ist bei solchen produkten nunmal rendite.
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.02.2007 07:57
letzte Antwort von mir auf dieses Thema, da ich sehe, dass diese Fragestellung auch hier nicht beantwortet werden kann.

1. Es handelt sich um ein nach Luxemburger Recht in Form eines „fonds commun de placement“ errichtetes Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten. Genauer um ein Sondervermögen gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gegenseitige Anlagen und erfüllt die Anforderungen der EG Ratsrichtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 in der Fassung vom 13. Februar 2002.

Reicht das für eine Defintion?! ;-)

2. bisher konnte mir selbst ein Diplom-Finanzwirt diese Frage nicht eindeutig beantworten...Also selbst die Finanzbehörden scheinen sich da nicht einig zu sein.

Folglich: Vergeßt das Thema einfach!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.02.2007 10:14
Vielleicht bringen die Zahlen etwas unter:
http://www.bvi.de/export/sites/internet/de/basiswissen/steuern/ausfuellhilfe/2005/downloads/st05_auslfonds_dpr.xls

Zeile 614
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.02.2007 22:46
Vielen Dank für die Tabelle.

Ich habe morgen einen Termin mit einem diplomierten Finanzbeamten, um den Sachverhalt zu klären. Ich werde das Ergebnis dann hier präsentieren.

Eines muss hier aber noch gesagt werden:

Ich war und bin wieder beeindruckt von dem Ehrgeiz, den Herr Hermann hier immer wieder an den Tag legt. Leider lässt meine Zeit es nicht zu, hier regelmäßig vorbeizuschauen. Schon während meiner Ausbildungszeit vor einigen Jahren konnte ich mich hier auf die fundierten Aussagen von Herrn Hermann verlassen. An dieser Stelle dafür einmal "Vielen Dank!" Machen Sie so weiter!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2007 15:18 - Geaendert am: 02.05.2007 15:46
FINANZtest hat die Vorjahres-Rendite von Garantiefonds ausgerechnet und mit einem passend zusammengestellten Garantiedepot verglichen. Ergebnis: Ein einfacher Mix aus Aktien und Zinspapieren bringt in den meisten Fällen mehr ein.

In das Depot sollten Aktien und kostenlose Banksparprodukte wie Festgelder kommen, die das Verlustrisiko am Aktienmarkt auffangen. Zudem gilt: Wer sein Geld länger als 20 Jahre anlegen möchte, braucht keine Garantie. Anlegern bleibt dann genügend Zeit, Kursschwankungen auszusitzen.

Quelle:
http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/alles/1528863/1528863/1534371.html
 

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