Irgendwas gesetzliches, wann entscheidung Übernahme ? |
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Verfasst am: 08.05.2007 19:59 |
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gibt es irgendwas, wie lange vor der mündlichen Prüfung man bescheid wissen muss ob man übernommen wird oder nciht ?
was gibt es da für fristen, wenn es welche gibt ? |
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Verfasst am: 08.05.2007 20:15 |
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also ich hab was von 3 monaten im kopf. du musst dich auf jeden fall 3 monate vor ende deines arbeitsverhältnisses arbeitslos melden. |
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Verfasst am: 08.05.2007 20:29 |
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Ja 3 Monate....da bin ich mir ziemlich sicher |
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Verfasst am: 08.05.2007 20:37 |
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die Frist der Arbeitsagentur gilt nicht für Azubis ... |
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Verfasst am: 08.05.2007 21:34 |
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Hmm also kann mir theoretisch 1 tag vor meinen mündlichen gesagt werden, dass ich nicht übernommen werde ? |
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Verfasst am: 08.05.2007 21:46 |
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@Markus_KSK
Ja das kann der Fall sein. Allerdings wird es kaum ein Kreditinstitut machen, wenn sie dich nicht zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernehmen sollten. Sollte dies der Fall sein, kann es natürlich sein, dass sie dich kurz vor Auslauf des befristeten Vertrages benachrichtigen, ob sie den Vertrag verlängern möchten oder nicht. In der Regel sind die Personalabteilungen so fair und sagen mindestens 4-8 Wochen vorher Bescheid. Klar, es wird dann knapp mit der Frist von drei Monaten für das Arbeitsamt. Aber es wird denke ich nicht darauf hinauslaufen, dass sie dir einen Tag vor der mündlichen Prüfung Bescheid geben, ob du "übernommen" wirst oder nicht. |
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Verfasst am: 08.05.2007 21:52 |
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Berufsbildungsgesetz
§ 24 Weiterarbeit
Werden Auszubildende im Anschluss an das
Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass
hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist,
so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
als begründet. |
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Verfasst am: 08.05.2007 21:58 |
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@Herrmann
Danke Herr Hermann. War gerade auf www.rechtliches.de um den Paragraphen zu suchen und herauszukopieren.
@Markus_KSK
Demzufolge brauchst du dir also keine Gedanken zu machen. |
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