Rürup - Rente |
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Verfasst am: 17.06.2007 09:51 |
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Hallo!
Wie hoch sind derzeit die Beiträge (% und Höchstbetrag €), die als Sonderausgaben geltend gemacht werden können?
Welche Eigenleistung muss erbracht werden? Gibt es hier auch so etwas wie ein Sockelbeitrag? |
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Verfasst am: 18.06.2007 00:29 - Geaendert am: 18.06.2007 00:35 |
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Hallo, meines Wissens nach können Beiträge im Jahr 2007 in Höhe von 64 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden (steuerliche Behandlung in der Erwerbsphase). Dabei wird der Sonderausgabenabzug nochmals um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung gemindert (9,75 Prozent). Gedeckelt ist der Abzug bei Ledigen auf 12.800 Euro, bei gemeinsam Veranlagten auf 25.600 Euro (jeweils 64 Prozent von 20.000 bzw. 40.000 Euro). Ein Sockelbetrag existiert nicht. |
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Verfasst am: 18.06.2007 12:03 - Geaendert am: 18.06.2007 12:03 |
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aus https://secure.gdv.de/gdv-veroeffentlichungen/upload_img/134_dwl.pdf
Der Höchstbeitrag zur Basisrente bestimmt sich durch den Höchstbeitrag für den Sonderausgaben-Abzug und beträgt 20 000 bzw. 40 000 Euro pro Jahr. Der Mindestbeitrag ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt. Er kann zum Beispiel 10 Euro pro Zahlungsperiode oder 3 000 Euro für einen Einmalbeitrag betragen, wenn das der jeweilige Anbieter ermöglicht.
Der steuerlich absetzbare Gesamtrahmen gilt für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente.
Rechnenbeispiel
Ein 25-jähriger alleinstehender Angestellter hat ein Bruttoarbeitseinkommen von 30 000 Euro. Er will 2 000 Euro in die Basisrente einzahlen.
In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er Beiträge in Höhe von 19,9 Prozent seines Bruttoeinkommens ein, also 5 970 Euro.
Davon können im Jahr 2007 zunächst 64 Prozent geltend gemacht werden.
1. Sonderausgabenabzug gesetzliche Rentenversicherung
5 970 Euro x 64% = 3 821 Euro
./. Arbeitgeberanteil –2 985 Euro
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abzugsfähig = 836 Euro
2. Sonderausgabenabzug Basisrente
2 000 Euro x 64% = 1 280 Euro
abzugsfähig insgesamt = 2 116 Euro |
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