Tip mündliche Prüfung staatliche Zulagen |
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Verfasst am: 28.06.2007 16:55 |
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Hallo,
in der mündlichen Prüfung werden oft die Beträge erfragt, welche monatlich gespart werden müssen um die vollen staatlichen Leistungen zu erhalten.
Beispiel: Ehepaar ist aufgrund Einkommen VL und WOP berechtigt.
Frage: Wieviel muss das Ehepaar monatlich auf einen BV einzahlen um die volle staatliche Förderung zu bekommen.
Diese Frage wurde zu ca. 75% von den Prüflingen falsch beantwortet.
Also schaut euch das bitte an,es reicht ja wenn man eine Übersicht über die staatlichen Zulagen hat, bei denen die eine Beratermappe verwenden können.
Für diejenigen die keine Mappe verwenden können sind es ja auch nur zwei Beträge welche man im Kopf haben muß!!!
Viel Glück an alle welche die Prüfung noch vor sich haben!!!! |
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Verfasst am: 28.06.2007 17:05 |
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152 €?
oh je |
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Verfasst am: 28.06.2007 17:14 |
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Einkommensgrenzen:
Zu versteuernde Einkommen:
Ledige: 25.600,-- €
Verheiratet: 51.200,-- €
Förderung:
8,8 % auf max.
Ledige 512,-- € (= 45,06 €)
Verheiratete 1.024,-- € (= 90,11 €)
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Höchstbeträge /Förderung für VL:
470,-- € Bausparen (Arbeitnehmersparzulage von 9 %)
zusätzlich 400,-- € Produktivkapital (Arbeitnehmersparzulage von 18 %)
Einkommensgrenzen:
Ledige 17.900,-- €
Verheiratet 35.800,-- € |
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Verfasst am: 28.06.2007 17:50 |
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ich mein 163,67 Öcken |
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Verfasst am: 28.06.2007 19:36 |
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sorry aber wie kommst du denn da drauf???
was für förderungen hast du denn???
oder hab ich die frage nicht richtig verstanden??? |
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Verfasst am: 28.06.2007 20:20 |
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45,06 € (WOP)
42,30 € (vl BSV)
72 € (vl Fonds)
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159,36 € (Alleinstehend) |
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Verfasst am: 28.06.2007 20:41 |
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@Troy22:
danke das meine ich nämlich auch! siehe oben! |
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Verfasst am: 29.06.2007 06:42 |
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die Arbeitnehmersparzulage wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. D.h. beim Bausparer gibt es maximal 43,00 Euro. |
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Verfasst am: 29.06.2007 08:19 - Geaendert am: 29.06.2007 08:21 |
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"Frage: Wieviel muss das Ehepaar monatlich auf einen BV einzahlen um die volle staatliche Förderung zu bekommen."
das hat nix mit Fonds zu tun, es geht doch nur um den BV!!!
mag also sein dass mein ergebnis falsch is, ihr hättet in der prüfung aber auch 0 pünktchen!!
Es ist im übrigen nicht nach der Förderung sondern nach dem mtl. Beitrag gefragt! |
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Verfasst am: 29.06.2007 08:46 |
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Also 1024 € : 12 = 85,33 € (WOP=90,11 €)
Muss bei der ANSPz auch das Doppelte eingezahlt werden, um 84,60 € bzw. 85 € zu bekommen ?
P.S.: Hab auch gelesen, dass das Finanzamt da auf volle € rundet, jedoch wird in den Übungsaufgaben auf bankazubi.de in einer Aufgabe auch mit 42,30 € gerechnet ! |
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Verfasst am: 29.06.2007 09:14 |
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aber der mtl. beitrag steht in klammern dahinter! also wenn du es so willst hätte wir teilpunkte bekommen :-p
zudem kannst du nicht einfach schreiben: sie müssen x,xx € zahlen. schließlich mußt du auch belegen welchen betrag sie für welche förderung zahlen müssen. alles andere wäre zu einfach. so war es zumindestens noch als ich die prüfung gemacht habe.
aber dann wären es gerundet 45,00 (von 512 € WOP) und 39,00 (von 470 € VL). sprich gesamt müßten mtl. 84 € eingezahlt werden um die volle förderung zu bekommen. |
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Verfasst am: 29.06.2007 09:33 |
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aber das noch *2 (Ehepaar)!!!!!!??!!!! |
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Verfasst am: 29.06.2007 09:46 |
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ja hast recht!
das ganze mal 2 weil es ja die förderung bzw der betrag der gefördert wird pro person ist. |
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Verfasst am: 30.06.2007 16:24 - Geaendert am: 30.06.2007 16:39 |
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Die Frage:
Wieviel muss das Ehepaar monatlich auf einen BV einzahlen um die volle staatliche Förderung zu bekommen?
ist falsch gestellt!
Um WoP zu beantragen, kann der Bausparer selbst einen Betrag überweisen.
Lösung: 1024 Euro : 12 = 85,33 Euro pro Monat
Voraussetzung: Die Sparphase ist ein Kalenderjahr.
Hinweis: Man kann auch 1024 Euro pro Jahr überweisen.
Um ASZ zu beantragen, muss der Arbeitgeber vL überweisen.
470 Euro pro Arbeitgeber : 12 = 39,17 Euro pro Arbeitgeber
Voraussetzung: Die Sparphase ist ein Kalenderjahr.
@powerbabe
Die Prüfer sollten die Aufgaben ordentlich stellen und nicht die Azubis durch ungenaue Formulierungen verwirren. Wörtlich genommen: Der Kunde zahlt keinen Cent ein, sondern er überweist bzw. der Arbeitgeber überweist. |
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Verfasst am: 03.07.2007 19:18 |
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Und wie ist dann die theoretische Bausparsumme???
Zur Klärung, um die Sache mal abzurunden, was den Bausparer angeht, folgende These (bin mir ja net sicher):
Als Ehepaar sind beide WoBaPrämienberechtigt, wenn sie zu zweit unter der Einkommensgrenze von 51.200 EUR liegen und können dann 8,8% auf 1.024 EUR p.a. Geschenke vom Staat kommen, also rund 90 EUR.
1.024 EUR : 12 = 85,33 EUR EIGENE SPARLEISTUNG für WoBauPrämie
Wenn sie jetzt BEIDE unter den Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage liegen und VL auf den Bausparer einzahlen (lassen), um die volle Förderung mitzunehmen, macht das ja dann
940 (wegen der Zulage beider) : 12 = 78,33 EUR SPARLEISTUNG VL / vom Arbeitgeber,
oder ?
Also haben wir eine monatliche Besparung von 85,33 EUR + 78,33 EUR = 163,66 EUR.
Das nehmen wir ja i.d.R. x 200 und erhalten also eine Bausparsumme von 33.000 EUR. Liege ich da richtig ?????
Was meint ihr??
Das betrifft jetzt nur den BSV. Der Fondssparplan spielt jetzt mal keine Rolle. |
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Verfasst am: 03.07.2007 19:20 |
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Eine weitere Frage:
Was ist, wenn bereits ein BSV besteht, der aber NUR AUF DEN MANN lautet, die VL der Frau aber darauf eingezahlt werden? Ist der dann trotzdem zulagenberechtigt oder muss der Vertrag umgeschrieben, ggf. ein neuer gemacht werden? |
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Verfasst am: 03.07.2007 19:40 |
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Bei einem Faktor von 200 nimmt man an, dass die Regelsparrate 5 %o der Bausparsumme beträgt. |
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