Berichtsheft *wichtig* |
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Verfasst am: 16.12.2007 13:33 |
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Für meine mündliche Prüfung muss ich ja mein Berichtsheft, was ich bisher immer geführt habe, vorlegen. Ich habe im Internet gelesen, dass man von der Mündlichen Prüfung ausgeschlossen werden kann, wenn das Berichtsheft nicht korrekt geführt wurde. Auf was muss ich im Speziellen achten ? Wenn ich in einer Abteilung bin, ist dann die laufende Nummer der Seiten gleich ? Was mache ich mit den Seiten, wo ich das aus der Berufsschule reingeschrieben habe ? Kommen diese Seiten extra ?
Wie genau müssen die Angaben speziell Berfusschule sein ?
Was ist, wenn ich zwischendurch mal Urlaub hatte bzw. muss mein Berichtsheft so wie mein Ausbildungseinsatzplan aufgebaut sein ? (Bsp. Abteilung xy von ... bis ... , und in Wirklichkeit war es anders ) |
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Verfasst am: 16.12.2007 17:37 |
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1. Wenn man Urlaub hat, steht im Berichtsheft Urlaub.
2. Wenn man die Berufsschule besucht, steht im Berichtsheft Unterricht Berufsschule. Nur wenn der Ausbilder unbedingt die Stunden haben will, steht das Unterrichtsthema im Berichtsheft.
3. Die Reihenfolge der Eintragungen ist für den Prüfungsausschuss unwichtig. |
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Verfasst am: 16.12.2007 19:26 |
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na toll, ich habe meinen Urlaub im Berichtsheft immer ausgelassen. Kann ich jetzt doch auch nicht nachträglich eintragen. Dann stimmen ja die Wochen nicht mehr....hmmm...wird doch nicht so genau kontrolliert, oder?
Die, die ich mal gefragt habe, haben gesagt es wurde nur einmal durchgeblättert, ob überhaupt was drin stand, oder wurde auch gar nicht angesehen. |
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Verfasst am: 17.12.2007 06:58 - Geaendert am: 17.12.2007 06:59 |
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Danke erstmal für die Info‘s !
Werd mir aber mal von Jemandem, der schon fertig ist, mal das Berichtsheft ausleihen ... |
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